Einleitung
Es begann mit der "Kaiserlichen Botschaft" 1881. Die politische Führung reagierte auf die Proteste der Arbeiter gegen ihre erbärmlichen Lebenumstände. Gesetze zu ihrem Schutz bei Krankheit, Unfall, Invalidität und im Alter sollten für sozialen Frieden sorgen - und die Arbeiterschaft mit dem Staat versöhnen.
Chronik
1889
Das "Gesetz betreffend die Invaliditäts- und Altersversicherung" wird vom Reichstag beschlossen. Arbeitnehmer konnten sich erstmals gesetzlich gegen die Folgen von Invalidität und Alter absichern. Bereits im Jahr 1890 Gründung der Versicherungsanstalten mit Selbstverwaltung.
1891
Im ersten Jahr zahlten die 31 Landesversicherungsanstalten rund 127 000 Altersrenten aus. Altersrentner mussten 70 Jahre alt sein. Die Renten betrugen zwischen 107 und 191 Mark pro Jahr.
1892
Die ersten Kuren
1895
Die Rentenversicherung eröffnet ihr erstes eigenes Genesungshaus (Königsberg bei Goslar).
1911
Die Reichsversicherungsordnung fasst Sozialversicherungsgesetze zusammen; Einführung der Witwenrente.
1913
Versicherung für Angestellte
Neben Arbeitern und |Beamten enstand Anfang des 20. Jahrhunderts eine neue soziale Schicht - die Angestellten. Auch sie verlangten nach sozialer Absicherung. Altersrente gab es mit 65 Jahren.
1916
Altersgrenze für Arbeiter sinkt von 70 auf 65 Jahre.
1918
Ende des 1. Weltkriegs In den Nachkriegswirren werden die Renten weitergezahlt.
1923
Vermögensverluste duch Hyperinflation.
1929
Weltwirtschaftskrise. Trotz Massenarbeitslosigkeit bekommen Rentner ihre Bezüge. Beim Börsencrash vom 24. Oktober "Schwarzer Freitag" sinken die Börsenkurse um 10 Prozent.
1934
Absschaffung der Selbstverwaltung im NS-Staat: "Führerprinzip" auch in der Sozialversicherung.
1942
Neu: Witwenrente für Geschiedene.
1945
Ende des 2. Weltkriegs. Rentenversicherung zahlt Leistungen in schwieriger Zeit.
1947
Einheitversicherung in der sowjetischen Zone.
1948
Wiederaufbau und Währungsreform
Das Land zerstört, die Wirtschaft am Boden, Millionen Flüchtlinge und Vertriebene. Doch es ging aufwärts. Bei der Währungsreform 1948 wurden die Renten 1:1 auf die neue DM umgestellt. Sparguthaben gingen dagegen zu 90 Prozent verloren.
1953
Erste Wahlen zur Selbstverwaltung bei Sozialversicherungsträgern in Westdeutschland.
1957
Rente wird zum Lohnersatz, gleiches Recht für alle.
Die wichtigste Reform seit Bestehen der Rentenversicherung. Die Renten wurden auf ein Mehrfaches aufgestockt und an die Lohnentwicklung gekopplt [Dynamisirung der Renten). Erstmals sicherte sie so den Lebensstandart im Alter. Von nun an galt gleiches Recht für Arbeiter und Angestellte.
1972
Einführung flexibler Altersgrenzen in der Bundesrepublik Deutschland, 1971 Einführung der Freiwilligen Zusatzversicherung in der DDR.
1986
Eiführung der Kindererziehungszeiten und Neuordnung der Hinterbliebenenrenten.
1989
Fall der Mauer Die Sozialversicherungen in West und Ost gingen 40 Jahre getrennte Wege. Dennoch bekamen Millionen Rentner aus der DDR nach der Wiedervereinigung ihre Rente. Am 9. November 1989 wurde das SGB VI per Gesetz verabschiedet, es trat 1992 in Kraft. Die Integration des Rentensystems in den neuen Bundesländern ist einer der Erfolgsgeschichten für die Wiedervereinigung - und war nur durch das Umlageverfahren möglich.
1991
Gründung der Landesversicherungsanstalten in den neuen Bundesländern.
1992
Erste große Reform wegen "demografischer Entwicklung", auch Leistungsverbesserungen, Ausweitung der Kindererziehungszeiten. Allerdings überwiegen Kürzungen, denn es werden Rentenabschäge sowie die Anhebung der Altersgrenzen beschlossen.
1996
Die Ausgaben für Reha-leistungen werden fortan gedeckelt.
2001
Paradigmenwechsel in der Alterssicherung: Die gesetzliche Rente soll nicht mehr allein Lebensstandardsicherung' sein. Zusammen mit der betrieblichen Vorsorge und der Riester-Rente soll die Altersvorsorge künftig auf drei Säulen beruhen.
2005
Organisationsreform
Zwischen Arbeitern und Angestellten wird nicht mehr unterschieden. Das Rentenrecht war schon vorher für beide Gruppen gleich. Seitdem treten alle Rentenversicherungsträger unter dem gemeinsamen Dach der "Deutschen Rentenversicherung" auf.
2007
Beschluss zur schrittweisen Anhebung der Altersgrenzen auf das 67. Lebensjahr ab 2012.
2014
Rentenpaket mit besserer Berücksichtigung der Kindererziehungszeiten für Geburten vor 1992 und Einführung einer abschlagsfreien Rente mit 63 nach 45 Versicherungsjahren.