Nährwertkennzeichnung

Angabe des durchschnittlichen Nährwerts auf Lebensmittelverpackungen
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Unter Nährwertkennzeichnung versteht man die Angabe des durchschnittlichen Nährwerts auf Lebensmittelverpackungen. Ihre Angabe erfolgt in Deutschland und den Mitgliedsstaaten der EU in der Regel freiwillig. Dennoch findet man sie inzwischen auf zahlreichen Lebensmitteln.

Gestaltung und Umfang der Nährwertkennzeichnung

In der Regel werden bei Lebensmitteln mit entsprechender Nährwertkennzeichnung mindestens die sogenannten "Big Four" angegeben. Darunter versteht man den Brennwert, gefolgt von Protein-, Kohlenhydrat- sowie Fettgehalt des Lebensmittels, bezogen auf 100g oder 100ml des Roh- oder Fertigprodukts. Die Angabe erfolgt dabei stets in genau dieser Reihenfolge. Ergänzend können Angaben zu Zucker, gesättigten Fettsäuren, Ballaststoffen sowie Natrium erfolgen ("Big Eight"), sowie zu Vitamin- und Mineralstoffgehalt. Die Angaben der Nährwertkennzeichnung sind Durchschnittswerte und unterliegen gewissen natürlichen und produktionsbedingten Schwankungen.

Rechtliches zum Thema Nährwertkennzeichnung

In Deutschland ist die Nährwertkennzeichnung in der "Verordnung über nährwertbezogene Angaben bei Lebensmitteln und die Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln" geregelt. Obwohl die Angabe grundsätzlich freiwillig ist, kann Sie in einigen Fällen verpflichtend werden, beispielsweise wenn mit bestimmten nährwertbezogenen Angaben für ein Produkt geworben wird.

Empfehlungen zu Toleranzen für Nährstoffschwankungen der Gesellschaft deutscher Chemiker

Infodienst der Landwirtschaftsverwaltung Baden-Württemberg

Bundesministerium der Justiz: Verordnung über nährwertbezogene Angaben bei Lebensmitteln und die Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln

Nährwertkennzeichnung beim Portal der Europäischen Union