Die spezifischen Verpflichtungen der WTO-Staaten sind als eigene Länderlisten Teil des GATS. In den einzelnen "Kästchen" wird nach den verschiendenen Erbringungsarten der Dienstleistungen ("Modes 1" bis "4") unterschieden. Anmerkung: Die meisten Listen enthalten keine horizontalen Beschränkung für die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen und die Nutzung im Ausland (Erbringungsweisen 1 und 2)
Beschränkung des Marktzugangs (Bestimmungen, Beschränkungen und Bedingungen) |
Beschränkung der Inländerbehandlung (Bedingungen und Qualifikationen) |
Zusätzliche Verpflichtungen | |
---|---|---|---|
Horizontale (allgemeine) Verpflichtungen |
|
|
|
Sektorale Verpflichtungen z.B.: Baudienstleistungen, Gesundheitsdienstleistungen,... |
|
|