Fürstbischof

Bischof, der in Personalunion mit seiner geistlichen Macht auch weltliche Herrschaft über ein Territorium ausübte
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Ein Fürst-Bischof hatte den Stand gleichbedeutend eines Reichsfürsten. Den Titel Fürst-Bischof verlieh der Kaiser des Heiligen Römischen Reiches.

Dieser Titel sicherte dem Bischof, dem religiösen Herrscher, ebenfalls die säkulare Herrschaft über seine Diözese. Somit war er den anderen Reichsfürsten gleichen Ranges auch rechtlich ebenbürtig.