Medizinisch-Psychologische Untersuchung
Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (abgekürzt: MPU) beurteilt die Fahreignung des Antragstellers. Im Volksmund mit dem herabsetzenden Begriff „Idiotentest“ belegt, lautet die gesetzliche Bezeichnung „Begutachtung der Fahreignung“ (entsprechend: Begutachtungsstelle für Fahreignung).
Die MPU gibt es seit 1954 in Deutschland. Sie stellt eine Prognose zur Verkehrsbewährung des Antragstellers und dient als Hilfe für Fahrerlaubnisbehörden zur Vorbereitung der Entscheidung über die Entziehung und Neuerteilung der Fahrerlaubnis. Die gesetzlichen Maßnahmen im Rahmen des Fahrerlaubnissystems sind ein wichtiges Element zur Verbesserung der Verkehrssicherheit (Senkung der Zahl der Unfallopfer - Getötete und Verletzte), womit Deutschland auch im europäischen Vergleich sehr erfolgreich ist [1]. Im europäischen Ausland sind anstelle fachlich begründeter Einzelfallprüfungen häufig erhebliche Strafen bei schwerwiegenden Verkehrsstraftaten oder gehäuften Verstößen üblich. Die Höhe der Strafe steht jedoch in keinem nachweisbaren Zusammenhang mit dem zukünftigen Unfallrisiko. Bedeutsam sind dagegen eine offene Auseinandersetzung mit den Ursachen und stabile Änderungen in Einstellung und Verhalten.
Begriff der Fahreignung
Der Begriff „Fahreignung“ umfasst die körperliche Eignung, die geistige Eignung (zum Beispiel Reaktionsfähigkeit) und Persönlichkeitsmerkmale wie die persönliche Zuverlässigkeit. Fahreignung ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. Rechtssystematisch ist die Überprüfung der Fahreignung ein „Realakt“ (vgl. auch schlichte Hoheitsverwaltung).
Alternativ wird der Begriff der Mobilitätskompetenz diskutiert, der den Aspekt der Verhaltensentwicklung stärker hervorhebt (vgl. Modell PASS). Verkehrspsychologen definieren Mobilitätskompetenz als die Gesamtheit überdauernder körperlicher, geistiger und verhaltens- bzw. einstellungsbezogener Voraussetzungen eines Fahrers zum sicheren und partnerschaftlichen Führen von Kraftfahrzeugen.
Aufgabe der MPU
Ein MPU-Gutachten liefert eine Prognose der Verkehrsbewährung des Auftraggebers, also eine auf Fakten und Erfahrungswissen basierende Wahrscheinlichkeitsaussage über die Entwicklung des Verhaltens in der Zukunft. Die Fakten sind im Fahreignungsregister und in der Führerscheinakte dokumentiert. Die Prognose ist immer dann günstig (= „positives“ Gutachten), wenn die Zweifel der Fahrerlaubnisbehörde durch die verkehrsmedizinischen und verkehrspsychologischen Befunde ausgeräumt werden können, also belegbare Hinweise auf stabile Verhaltens- und Einstellungsänderungen vorliegen.
Vor der Entscheidung über die Neuerteilung der Fahrerlaubnis prüft die zuständige Behörde, ob das Gutachten nachvollziehbar ist. Die formalen und inhaltlichen Standards müssen erfüllt sein (Widerspruchsfreiheit, logische Ordnung, wissenschaftliche Nachprüfbarkeit, Beachtung gesetzlicher Vorgaben sowie der Begutachtungs-Leitlinien und Beurteilungskriterien zur Kraftfahrereignung). Bestehen begründete Zweifel an der Objektivität oder werden diese Standards nicht beachtet, kann ein Gutachten von der Fahrerlaubnisbehörde abgelehnt werden.
Die Qualität der MPU-Gutachten und der Arbeitsweise der MPU-Stellen wird darüber hinaus aufwendig von der Begutachtungsstelle Fahrerlaubniswesen der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) kontrolliert (vgl. Abschnitt Qualitätssicherung durch die BASt).
Seriöse Hilfsangebote
Seit Juli 2013 bietet die BASt selbst hilfreiche und sachgerechte Informationen über die MPU[2] und Möglichkeiten der seriösen Vorbereitung / Beratung auf ihrer Webseite an[3] und gibt konkrete Empfehlungen für die Auswahl geeigneter Berater[4]. Auslöser hierfür waren Bemühungen des Bundesministeriums für Verkehr unter Verkehrsminister Ramsauer, mehr Transparenz im Zusammenhang mit der MPU herzustellen[5].
Informationsveranstaltungen vor der MPU werden überwiegend von Einrichtungen angeboten, die im Vorfeld Beratungen durchführen oder die MPU selbst durchführen (MPU-Stellen). Dabei wird der allgemeine Ablauf erläutert und es werden die Erfolgskriterien benannt sowie Fragen der Vertraulichkeit und Schweigepflicht gegenüber Dritten (wie zum Beispiel den Mitarbeitern der Fahrerlaubnisbehörde, Angehörigen oder Verkehrsanwälten) angesprochen. Weiter werden Verhaltenshinweise und allgemeine Beratungsempfehlungen gegeben, etwa der Hinweis, dass ein (negatives) Gutachten nicht bei der Führerscheinstelle vorgelegt werden muss (der Auftraggeber ist hier ´Herr des Verfahrens´, die MPU-Stelle unterliegt der strikten Schweigepflicht).
Den fachkompetenten MPU-Stellen[6] sind individuelle Beratungen und konkrete auf den Einzelfall bezogene Maßnahmeempfehlungen aufgrund gesetzlicher Vorschriften (Neutralität) verwehrt. Auch Führerscheinstellen dürfen aufgrund ihres Aufgabenprofils und mangels fachlicher Kompetenz in der Regel keine Beratungen durchführen.
In diese vom Gesetzgeber geschaffene Lücke stoßen diverse Berater und selbsternannte "Coaches", die mit diffusen Angeboten und unbelegten Erfolgsversprechen meist über das Internet auf Kundenfang gehen. MPU-Vorbereitung kann in Deutschland jeder betreiben, der sich für kompetent hält. Deshalb sehen sich neben ehemals Betroffenen und Fahrlehrern auch zahlreiche andere Berufsgruppen autorisiert, kostenpflichtige MPU-Vorbereitungskurse und Beratungen anzubieten. Es existieren weder einheitliche fachliche Standards, noch gesetzlich geregelte Qualitätskontrollen oder Anforderungen an die Qualifikation und Weiterbildung der MPU-Vorbereiter. Genau dies wird im Sinne des Verbraucherschutzes und zur Verbesserung der Reputation des Arbeitsgebietes seit Jahren vom Gesetzgeber gefordert.
Ziele der MPU-Beratung
In der individuellen verkehrspsychologischen Beratung steht die persönliche Problematik des Ratsuchenden im Vordergrund. Ziel einer seriösen Beratung durch Verkehrspsychologen ist nicht allein die Neuerteilung der Fahrerlaubnis, sondern vor allem die Zukunftsperspektive (Vermeidung neuer Verkehrsauffälligkeiten). Wenn grundlegende Problemlösungen und Änderungen in Einstellung und Verhalten fehlen oder nicht ausreichend stabil sind, sind die Rückfallquoten hoch.
Geht es dagegen ausschließlich um das Bestehen der MPU durch Einübung einer geschickten Präsentation und Argumentation („Schauspielunterricht“), kann dieses Ziel in der Regel nicht erreicht werden. Deshalb wird vielfach vor "Garantieangeboten" und unseriösen Einrichtungen gewarnt.
Kriterien für seriöse Beratungsformen
- Kostenlose Erstgespräche zum Kennenlernen
- Durchschaubare und verständliche Qualifikationsnachweise (zum Beispiel Akkreditierung oder Diplom in Psychologie)
- Kosten- und Leistungstransparenz insbesondere bei Paketangeboten
- Keine Werbung mit Erfolgsquoten (der „Erfolg“ ist nicht das Bestehen der MPU, sondern der langfristige Erhalt der Fahrerlaubnis)
- Keine Garantien (Geld-zurück-Garantie: Fällt die MPU negativ aus, wird der Preis zurückerstattet). Solche Garantien werden in der Regel durch stark überhöhte Preise finanziert. Das Geschäftsgebaren ist undurchschaubar, Notlagen werden ausgenutzt
- Konsequente personelle Trennung von Beratung und Begutachtung
- Keine Abwicklung über Kassenleistungen (mit seltenen begründeten Ausnahmen)
- Seriöse Werbeauftritte. Vermeidung des diskriminierenden Begriffs „Idiotentest“
- Keine Beratung in Privaträumen oder Hotels.
- Kontrollen (Qualitätssicherung) durch neutrale Stellen
- Keine gleichzeitige Vermittlungstätigkeit von Krediten zur Finanzierung der MPU und der Vorbereitungsmaßnahmen.
- Realistische Preise
(für eine Beratungsstunde bei akademisch ausgebildeten Verkehrspsychologen sind, je nach Qualifikation und Ort der Beratung, zwischen 80 und 150 Euro anzusetzen. Angebote von Diplom-Psychologen liegen eher im oberen Bereich, Angebote von Fahrschulen oder nicht akademischen psychologischen Beratern eher im unteren Bereich. Die Stundensätze von Psychologen sind zumeist angelehnt an Stundensätze für privat abgerechnete Psychotherapien. MPU-Beratungen in Ballungsräumen sind zumeist teurer als in ländlichen Gebieten.)
MPU-Beratung als verkehrspsychologische Beratung
MPU-Beratungen werden als verkehrspsychologische Beratungen in der Regel von Fachpsychologen für Verkehrspsychologie[7] oder verkehrspsychologischen Beratern durchgeführt.[8] Die Berufsbezeichnung „Verkehrspsychologischer Berater“ ist durch eine amtliche Anerkennung gesetzlich geschützt (§ 71 Fahrerlaubnis-Verordnung). Anerkannte Verkehrspsychologen unterliegen im Gegensatz zu anderen MPU-Beratern strikten Fortbildungsverpflichtungen.
Ziel seriöser MPU-Beratung ist es, die Zeit der Fahrerlaubnissperre sinnvoll zur Vorbereitung auf die MPU zu nutzen und die Fahreignung dauerhaft wiederherzustellen. In bestimmten Fällen – abhängig etwa von der Höhe der Blutalkoholkonzentration bei der Trunkenheitsfahrt – ist eine Verkürzung der Dauer der Sperrfrist möglich.
Sperrfristverkürzung
Neue Bestrebungen gehen dahin, in bestimmten Fällen die Sperrfrist abzukürzen (in der Regel um ein bis zwei Monate). Dies ist aber nur unter bestimmten Bedingungen möglich, zum Beispiel bei erstmaliger Fahrt unter Alkoholeinfluss mit einer Blutalkoholkonzentration unter zwei Promille. Die Entscheidung trifft der zuständige Richter. Vorausgesetzt wird in der Regel eine frühzeitige Intervention (z. B. verkehrspsychologische Therapie) in der Sperrfrist.
Verkehrspsychologische Beratung nach § 71 FeV
Im Gegensatz zu allgemeinen MPU-Beratungen, die gesetzlich nicht geregelt sind, ist die „verkehrspsychologische Beratung nach § 71 FeV“ bis in die Details der Anerkennung und Umsetzung hinein durch die Verordnung geregelt. Sie dient als „Maßnahme mit Rechtsfolge“ ausschließlich dazu, Inhabern einer Fahrerlaubnis auf Probe, die wegen Ordnungswidrigkeiten und/oder Verkehrsstraftaten aufgefallen sind, über die Ursachen der Verkehrsauffälligkeiten aufzuklären und Wege zu einem angemesseneren Verhalten im Straßenverkehr aufzuzeigen. Sie ist damit Teil des staatlichen Verwaltungshandelns.
Verbraucherschutz
Mit der Angst vor der MPU werden Geschäfte gemacht. Verschiedene unseriöse Angebote sollen die Notlage der Betroffenen auszunutzen (Stichworte: EU-Führerschein, [9], Telefon-Abzocke mit 0900er-Nummern).
Dazu gibt der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V. (BDP) detaillierte Hinweise zum Verbraucherschutz.[10] Der Berufsverband verweist auf objektive und hilfreiche Ratgeberliteratur zur MPU und führt Register aller in Deutschland amtlich anerkannten MPU-Stellen und verkehrspsychologischen Berater.
MPU-Foren
„Hilfe zur Selbsthilfe“ gibt es in unabhängigen Internetforen, welche oft von Betroffenen betrieben und moderiert werden. Sie legen ihre persönlichen Probleme und Erfahrungen öffentlich dar und tauschen Informationen und Tipps aus, zum Beispiel über besonders kundenfreundliche und fachlich kompetente Untersuchungsstellen. Argumentiert wird häufig, es sei letztlich egal, wohin man gehe, die Kriterien seien ohnehin gleich. Allerdings wird auch auf deutliche Unterschiede im Kundenservice und im Engagement der Mitarbeiter hingewiesen.
In manchen Foren engagieren sich Verkehrspsychologen und Gutachter und geben konkrete Ratschläge (vgl. die Hinweise zum Verbraucherschutz) [10]. Auch persönlicher Rat von Betroffenen, die eine MPU bereits hinter sich haben, kann eine große Entscheidungshilfe für die weitere Vorgehensweise darstellen. Die Mitglieder helfen sowohl bei der Vorbereitung als auch bei der Nachbereitung (Online-Selbsthilfegruppe).
Qualitätssicherung durch die Begutachtungsstelle Fahrerlaubniswesen
Die 14 amtlich anerkannten Träger von Begutachtungsstellen für Fahreignung in Deutschland unterliegen regelmäßigen Begutachtungen durch die „Begutachtungsstelle Fahrerlaubniswesen“ bei der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) - frühere Bezeichnung: "Akkreditierungsstelle Fahrerlaubniswesen". Diese überprüft bei den bereits anerkannten Trägern, ob die in der "Richtlinie über die Anforderungen an Träger von Begutachtungsstellen und deren Begutachtung durch die Bundesanstalt für Straßenwesen" (VkBl. S. 110-120 vom 27.01.2014) festgelegten Standards eingehalten werden. Diese umfassen ca. 85 Regelungen, betreffend (a) das Begutachtungsverfahren durch die BASt, mit regelmäßigen Begutachtungen und der regelmäßigen Gutachtenüberprüfung, sowie (b) das Qualitätsmanagement der Träger der Begutachtungsstellen für Fahreignung, ihre personelle, räumliche und sachliche Ausstattung und die Durchführung der MPU-Begutachtungen. Die Durchführung der medizinisch-psychologischen Untersuchung und die Erstellung der Gutachten ist sehr detailliert geregelt und weitgehend standardisiert (Aufbau der Gutachten, Archivierung, Schweigepflicht, Beurteilungskriterien, etc.).
Begutachtungen durch die BASt können auch unangemeldet erfolgen. Die Ergebnisse werden in Form von Gutachten dokumentiert und den Trägern sowie den für die amtliche Anerkennung zuständigen Landesbehörden übersandt. Für neue Träger von Begutachtungsstellen für Fahreignung gelten spezielle Regelungen.
Derzeit betrifft das geregelte Verfahren ausschließlich die Begutachtungsstellen für Fahreignung (medizinisch-psychologische Untersuchungen, MPU). Für die zunehmend häufig angeordneten ärztlichen Gutachten in Fahrerlaubnisangelegenheiten existieren keine vergleichbaren Regelungen.
Die Begutachtung durch die BASt schafft lediglich die Voraussetzung für die Erteilung bzw. Aufrechterhaltung der "amtlichen Anerkennung" der Trägerorganisationen durch die zuständigen Stellen der Bundesländer (§ 66 FeV). Sie berechtigt nicht zur Aufnahme der Tätigkeit als Begutachtungsstelle für Fahreignung. Die amtliche Anerkennung der Träger erfolgt auf der Basis der Begutachtung der BASt durch die zuständigen Aufsichtsbehörden der Bundesländer und kann mit Auflagen verbunden werden. Begutachtungen "aus besonderem Anlass" sind auf Anforderung der für die amtliche Anerkennung zuständigen Landesbehörden auch unangemeldet möglich. In schwerwiegenden Fällen kann die amtliche Anerkennung ohne Konsultation der BASt entzogen werden.
Von den ursprünglich mehr als 20 Trägern von Begutachtungsstellen für Fahreignung sind zwischenzeitlich einige ausgeschieden - sei es mangels erforderlicher Qualifikationsnachweise oder aus anderen Gründen. Aktuell sind folgende Organisationen amtlich anerkannt und damit zur Erstellung von MPU-Gutachten sowie ärztlichen Gutachten zur Vorlage bei Fahrerlaubnisbehörden berechtigt.
Amtlich anerkannte Träger von Begutachtungsstellen für Fahreignung in Deutschland
(Stand: Mai 2014) |
Datum der Erstakkreditierung Erstbegutachtung (ab 2014) |
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TÜV SÜD Life Service GmbH | 21.12.1999 |
Gesellschaft für Arbeits-, Verkehrs- und Umweltsicherheit mbH / AVUS | 01.08.2001 |
DEKRA e.V. Dresden | 17.12.2001 |
TÜV Thüringen e.V. | 17.12.2001 |
ABV GmbH (bis 1. Juni 2010 TÜV Rheinland Verkehrs- und Betriebspsychologie GmbH) | 17.12.2001 |
pima-mpu GmbH | 16.05.2002 |
TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH | 16.05.2002 |
BAD Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH | 27.08.2002 |
IAS Institut für Arbeits- und Sozialhygiene Stiftung | 29.11.2002 |
TÜV NORD Mobilität GmbH & Co. KG | 25.06.2003 |
IBBK Institut für Beratung – Begutachtung – Kraftfahrereignung GmbH | 30.09.2003 |
Universitätsklinikum Heidelberg - Institut für Rechtsmedizin und Verkehrsmedizin | 16.09.2004 |
ProSecur GmbH | 14.06.2006 |
Absolut Diagnostics GmbH | Mai 2014 |
Öffentliche Resonanz
Imagestudie 2014
Laut einer im Jahre 2013 im Auftrag des VdTÜV durchgeführten repräsentativen Umfrage mit 501 Befragten halten 79 Prozent der Bevölkerung die MPU für "grundsätzlich sinnvoll". Mit 83 Prozent gab es eine überdurchschnittliche Zustimmung in der Altersgruppe der 18 bis 29-Jährigen. Der VdTÜV selbst interpretierte das Umfragenergebnis dahingehend, dass die MPU in der Bevölkerung ein gutes Image habe.[11]
Darstellung in den Medien
In der Boulevardpresse sowie in der Umgangssprache ist die MPU unter der Bezeichnung „Idiotentest“ bekannt geworden. Sie wurde im Verkehrsrecht der 1950er und 1960er Jahre vor allem dann gefordert, wenn ein Fahrerlaubnisbewerber zum dritten Mal die Prüfung nicht bestanden hatte (so genannte Prüfungsversager). Diese verwaltungsrechtliche Regelung wurde jedoch etwa zeitgleich mit der Theorie der „Unfallpersönlichkeit“ (sogenannte „Konflikt-Unfäller“ und „Affekt-Unfäller“ mit ausgeprägter Veranlagung zu Unfällen) abgeschafft, da ein unmittelbarer Zusammenhang mit dem tatsächlichen Unfallgeschehen statistisch nicht nachweisbar war. Da die Unfallzahlen mit zunehmender Motorisierung in Deutschland stark anstiegen (absoluter Höhepunkt 1973: etwa 20.000 Getötete im Straßenverkehr), verschob sich der Schwerpunkt der Untersuchungen auf die Hauptrisikofaktoren im Straßenverkehr: Alkohol, Drogen und andere Verkehrsauffälligkeiten wie überhöhte Geschwindigkeit.
Darstellung in Musik und Literatur
Eine populäre Aufbereitung des Themas erfolgte 2008 in einem Rap des Hiphoppers Jim Pansen speziell für die Zielgruppe der Cannabis-Konsumenten. Die Darstellung ist inhaltlich stark verkürzt und karikierend, aber für die Zielgruppe informativ („Du, du – du musst zur MPU“[12]).
Kim Fisher hat in ihrem Buch Im Zeichen der Jungfrau persönliche Erfahrungen mit der MPU dargelegt, die bei ihr wegen permanenten Falschparkens (236-mal) veranlasst wurde.[13]
Durchführung der MPU
Veranlassung
Im Jahr 2006 wurde eine MPU nur für etwa 0,2 Prozent aller Fahrer gefordert (bei etwa 50 Millionen Führerscheininhabern in Deutschland), in der Regel nach Entzug der Fahrerlaubnis und Ablauf der Sperrfrist. Annähernd die Hälfte davon waren Wiederholungsuntersuchungen nach nicht bestandener MPU.
Statistik
Mit aktuell 99.265 Begutachtungen (2012) geht die Zahl der MPU-Anordnungen weiter deutlich zurück. Der Rückgang erfolgte schwerpunktmäßig bei den Alkoholfragestellungen, die aber mit 50 % weiterhin den größten Anteil beitragen. Die Anteile der Untersuchungsanlässe am Gesamtaufkommen haben sich gegenüber 2006 kaum verändert.[14]
Auffällig bei den Begutachtungen ist der Abwärtstrend der Verstöße in Zusammenhang mit Alkohol (-6,57 %) [15]
MPU-Anordnungen zwischen 1,1 und 1,6 Promille
Nach einem Beschluss des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs sind MPU-Anordnungen auch nach alkoholbedingten Führerscheinentzügen bereits bei einer Auffälligkeit unter 1,6 Promille erforderlich.[16] Der VGH nahm dabei Bezug auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts.[17] Der bayerische Verwaltungsgerichtshof sieht die Frage nach der Rechtmäßigkeit einer MPU-Anordnung bei einmaliger Auffälligkeit unter 1,6 Promille als ungeklärt an, weil die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, auf die der baden-württembergische VGH bezuggenommen habe, sich auch so lesen lassen könne, dass weiterhin die 1,6 Promille-Grenze gelte.[18]
Das Vorgehen der Bundesländer ist infolge der unterschiedlichen Entscheidungen der Obergerichte uneinheitlich. Während in Baden-Württemberg per Erlass des Verkehrsministeriums alle Führerscheinstellen angewiesen wurden, der neuen Rechtsprechung zu folgen, wird in Nordrhein-Westfalen die MPU für Ersttäter weiterhin grundsätzlich erst ab 1,6 Promille verhängt (Stand September 2014).[19]
Kontrolldichte und Dunkelziffer
In der Regel steht hinter den entdeckten Straftaten und Ordnungswidrigkeiten eine hohe Anzahl nicht entdeckter Delikte. Die Angaben zur Dunkelziffer bei alkoholauffälligen Fahrern schwanken zwischen 1:1000 und 1:60. Die Wahrscheinlichkeit, bei Fahrten unter Alkoholeinfluss oder anderen Verkehrsstraftaten und Ordnungswidrigkeiten entdeckt zu werden, ist aufgrund der geringen polizeilichen Kontrolldichte (siehe Verkehrskontrolle ) in Deutschland sehr niedrig. Jede Fahrt unter Alkoholeinfluss ohne Unfall und ohne Verkehrskontrolle erhöht somit die Wahrscheinlichkeit der nächsten Fahrt; Alkohol am Steuer ist ein Seriendelikt.[20]
Untersuchungsanlässe
Die wichtigsten Untersuchungsanlässe sind (in der Reihenfolge der Häufigkeit):
Anlass/Fragestellung | Beschreibung |
Alkohol
(„Alkohol-MPU“) |
Ein Kraftfahrer ist mehrfach mit Alkohol im Straßenverkehr aufgefallen, oder einmal mit einer Promillezahl von 1,6 Promille oder mehr (dieser Wert gilt auch für Fahren unter Alkoholeinfluss mit dem Fahrrad). Verkehrsauffälligkeiten unter Alkoholeinfluss stellen 58 Prozent aller Begutachtungsfälle (Quelle: BASt, 2007). |
Drogen
(„Drogen-MPU“) |
Ein Kraftfahrer ist entweder unter Drogeneinfluss im Straßenverkehr aufgefallen, oder der Fahrerlaubnisbehörde liegen Hinweise vor, dass ein Kraftfahrer außerhalb des Straßenverkehrs gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen hat (durch Drogendelikte oder Drogenmissbrauch). |
Verkehrsrechtliche Auffälligkeiten
(„Punkte-MPU“) |
Mehr als 7 Punkte beim Fahreignungsregister in Flensburg oder besonders schwerwiegende Verkehrsverstöße. |
Strafrechtliche Auffälligkeiten | Der Kraftfahrer ist strafrechtlich mehrfach in Erscheinung getreten oder mit Straftaten aufgefallen, die auf eine besonders hohe Aggressivität oder geringe Impulskontrolle schließen lassen. |
Weitere MPU-Untersuchungsanlässe können zum Beispiel die vorzeitige Erteilung einer Fahrerlaubnis für Jugendliche ab 16 Jahren oder körperliche/psychische Erkrankungen/Behinderungen sein.
Nach dem Beantragen der Führerschein-Neuerteilung sendet die zuständige Fahrerlaubnisbehörde die erforderlichen Unterlagen und Dokumente an eine frei wählbare MPU-Stelle, die wiederum das fertige Gutachten an den Auftraggeber (also an den Führerscheinbewerber) schickt. Nach der Vorlage eines positiven Gutachtens bei der Führerscheinstelle wird der bereits beantragte Führerschein in der Regel unmittelbar ausgehändigt.
Ablauf der MPU
Die Durchführung der MPU dauert in der Regel drei bis vier Stunden, die Reihenfolge der Untersuchungsteile (Testdiagnostik, ärztliche Untersuchung, psychologisches Gespräch) kann variieren.
Der aktuelle Sachstand wird im Regelfall am Untersuchungstag unter Vorbehalt mitgeteilt, da in der Regel noch nicht alle Befunde vorliegen. Das Gutachten wird dem Auftraggeber zugesandt, der es an die Fahrerlaubnisbehörde weitergeben kann. Die Führerscheinakte wird parallel an die Fahrerlaubnisbehörde zurückgeschickt. Der Zeitrahmen bis zur Zusendung des Gutachtens soll 14 Tage nach der Untersuchung nicht überschreiten.
Die MPU besteht aus folgenden Untersuchungsteilen:
Untersuchung | Beschreibung |
Verkehrsmedizin | Im medizinischen Teil wird auf verkehrsrechtlich relevante Erkrankungen sowie Alkohol- oder Drogenmissbrauch bzw. -abhängigkeit geprüft. Dazu führt der Arzt ein Gespräch über die medizinische Vorgeschichte, eine körperliche Untersuchung sowie gegebenenfalls labormedizinische Verfahren (zum Beispiel Blutabnahme, Urin-Drogenscreening) durch. Häufig geht es darum, einen angegebenen vollständigen Verzicht auf Alkohol oder Drogen verkehrsmedizinisch zu belegen. Hierfür werden Drogenscreenings (Haar- oder Urinanalysen), mit denen sich Spuren früheren Konsums teilweise noch nach Monaten nachweisen lassen, und Alkoholscreenings (Leberwerte, oft auch EtG und CDT) eingesetzt. |
Verkehrspsychologie | Im psychologischen Gespräch geht es um die Einsicht des früheren Fehlverhaltens, die persönlichen Ursachen dafür, Konsequenzen für das aktuelle Verhalten und Vorsätze und Verhalten für die Zukunft, die eine erneute Verkehrsauffälligkeit zuverlässig verhindern. Dabei muss das zukünftig geplante Verhalten in der Regel seit mindestens sechs Monaten stabil gelebt werden. Das Gespräch muss für das Gutachten aufgezeichnet werden (dies erfolgt häufig am Computer). Untersuchungsstellen sollten dem Kunden die Möglichkeit bieten, die Aufzeichnungen gegenzulesen, um Missverständnisse zu vermeiden. |
Leistungsdiagnostik | Bei einem standardisierten Reaktionstest am Computer wird die körperliche Leistungsfähigkeit (Reaktionsfähigkeit, Konzentration und Aufmerksamkeit) getestet. Die Anzahl und Art der durchgeführten Tests (Wahrnehmungs- und Reaktionsleistung, Belastbarkeit, Aufmerksamkeit) variieren nach der jeweiligen Untersuchungsfragestellung. Entsprechen die Testergebnisse nicht den Anforderungen, kann eine Überprüfung der Kompensationsfähigkeit im praktischen Fahrverhalten (Fahrverhaltensbeobachtung) empfohlen werden. |
Manche MPU-Stellen bieten zusätzlich kostenlose Informationsabende an, um die Betroffenen aus erster Hand zu informieren und Spannungen und Ängste im Vorfeld einer MPU zu reduzieren. Eine Anmeldung ist in der Regel nicht erforderlich.
Kosten der MPU
Die Kosten der medizinisch-psychologischen Untersuchung sind in der Anlage zu § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr geregelt. Sie richten sich nach dem durchschnittlichen Aufwand der unterschiedlichen Fragestellungen. Im Februar 2008 wurden die Gebühren erstmals seit Einführung der Fahrerlaubnisverordnung im Jahr 1999 angehoben. Sie betragen für Alkohol- und Drogenuntersuchungen 338,00 Euro netto. Bei kombinierten Fragestellungen erhöht sich die Untersuchungsgebühr um die Hälfte der jeweils höchsten Teilgebühr. Drogenuntersuchungen sind deshalb am teuersten, weil ein Drogenscreening mit einer zusätzlichen Gebühr von 128,00 Euro abgerechnet wird. Hinzu kommen unter anderem Kosten für Zweitschriften und Gutachtenversand. Vielfach liegen die gesamten Gebühren für die MPU über 500,00 Euro.
Teurer sind die vorbereitenden Angebote im Vorfeld einer MPU. Von Verkehrspsychologen werden in der Regel um die 60 bis 100 Euro pro Sitzung zugrundegelegt.
Begutachtungsstellen in Deutschland
Eine gültige Übersicht über sämtliche amtlich anerkannten MPU-Stellen in Deutschland kann bei der Bundesanstalt für Straßenwesen als zuständiger Akkreditierungsbehörde abgerufen werden.[6] Die Gutachten dieser Stellen werden von allen Fahrerlaubnisbehörden in Deutschland akzeptiert. Sie stehen untereinander im direkten Wettbewerb, der sich angesichts der geregelten Preise[21] vor allem über Kundenempfehlungen und kundengerechte Bearbeitung abspielt. In Großstädten wie Hamburg, Köln, München, Stuttgart und Frankfurt am Main agieren zwischen vier und sechs Anbieter, in Berlin mehr als zehn. Derzeit sind 13 Organisationen akkreditiert, wobei verschiedene Anbieter in Firmenverbänden zusammenarbeiten.
Hilfreiche Hinweise für eine kundenorientierte, fachkundige und menschliche Behandlung der betroffenen Antragsteller finden sich in den Erfahrungsberichten der einschlägigen MPU-Foren.[22]
Gesetzliche Grundlagen der MPU
§ 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG) regelt die Erteilung einer Fahrerlaubnis, § 3 StVG die Entziehung. Ein Bewerber für eine Fahrerlaubnis muss – neben anderen Anforderungen wie Mindestalter etc. – zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sein. Geeignet ist, wer die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt und nicht erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen oder Strafgesetze verstoßen hat (§ 2 Abs. 4 StVG). Begründen Tatsachen (Verkehrsauffälligkeiten, körperliche oder geistige Mängel) Bedenken gegen die Eignung, kann die Fahrerlaubnisbehörde anordnen, dass ein Gutachten einer Begutachtungsstelle für Fahreignung beigebracht wird (§ 2 Abs. 8 StVG).
Ist jemand ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, ist die Fahrerlaubnis zu entziehen. Mit der Entziehung erlischt die Fahrerlaubnis. Bei einer ausländischen Fahrerlaubnis kann das Recht aberkannt werden, von der Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen (§ 3 Abs. 1 StVG).
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen ist durch § 6 StVG ermächtigt, Rechtsverordnungen mit Zustimmung des Bundesrates zu erlassen, die die Anforderungen an die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen, die Beurteilung der Eignung durch Gutachten und die Feststellung und Überprüfung durch die Fahrerlaubnisbehörde regeln. Diese Anforderungen sind in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) detailliert in § 11 (Eignung), § 13 (Klärung von Eignungszweifeln bei Alkoholproblematik) und § 14 (Klärung von Eignungszweifeln im Hinblick auf Betäubungsmittel und Arzneimittel) beschrieben. Auf der Basis der Verordnung fordert die Fahrerlaubnisbehörde eine MPU und legt die jeweilige Fragestellung für die Untersuchung fest. Die Auswahl der Begutachtungsstelle (siehe oben) erfolgt durch den Bewerber.
Kritik und Gerüchte
Über den Ablauf einer MPU kursieren eine Vielzahl von Geschichten und Erzählungen, insbesondere über unlösbare Aufgaben oder absichtliche „Fallen“ während der Gespräche. Einige der häufigsten Falschmeldungen und MPU-„Mythen“:[23]
- „Kugeltest“: Angeblich muss der MPU-Kandidat versuchen, zwei Kugeln aufeinander zu stellen (was praktisch unmöglich ist) und fällt durch, sobald er die Kugeln auch nur berührt. Einen solchen „Test“ hat es bei der MPU nie gegeben – er ist frei erfunden.
- Persönlichkeitsfragebogen oder Aggressionsfragebogen: Angeblich muss ein MPU-Kandidat einen dieser Fragebögen ausfüllen, anhand dessen das Ergebnis der Untersuchung bereits vorab festgelegt wird. Derartige Fragebögen existierten lediglich während einer kurzen Versuchsphase in den 1970er Jahren und wurden bald wieder abgeschafft. Es gibt bei einer MPU kurze Fragebögen, die sich auf die persönliche Lebenssituation beziehen (Beruf, biografische Angaben) oder auf die Verkehrsvorgeschichte und eventuelle Erkrankungen eingehen. Sie dienen aber vor allem als Leitfaden für das Gespräch – und die schriftlichen Angaben werden vor der Übernahme in das Gutachten noch einmal ausdrücklich besprochen.
Auch existiert entgegen Gerüchten kein fester Fragenkatalog, den ein Gutachter abfragt. Jeder Antragsteller wird individuell nach seiner Problematik auf selbstkritische Einsichtsfähigkeit, Glaubwürdigkeit und – je nach der Fragestellung der Fahrerlaubnisbehörde – auf seine Konsumgewohnheiten oder die Stabilität einer begonnenen Verhaltensänderung hin überprüft.
Kritik an der MPU-Vorbereitung
Niedergelassene Verkehrstherapeuten sehen die Objektivität der Begutachtung gefährdet, weil Trägerorganisationen Tochtergesellschaften gegründet haben, die vor oder nach einer Begutachtung weitere Produkte anbieten: Beratung, Kurse, oft auch ausdrücklich „MPU-Vorbereitung“. Dies gefährde die Neutralität der Begutachtung. Wirtschaftliche Interessen könnten gegenüber fachlichen Gesichtspunkten in den Vordergrund treten – zum Schaden für die Verkehrssicherheit und die Betroffenen.[24]
Fehlende Qualitätskontrollen
Dem wird entgegengehalten, dass die Maßnahmen zur Vorbereitung auf eine MPU den Gesetzen des freien Marktes unterliegen, also keinen geregelten Qualitätskontrollen und keinen Zugangsvoraussetzungen unterworfen sind – anders als die streng regulierten und aufwendig überprüften Dienstleistungen der akkreditierten Träger von Begutachtungsstellen für Fahreignung und Anbieter von Kursen nach § 70 FeV („Kurse mit Rechtsfolge“). Qualitätssicherungssysteme für das Fahreignungsseminar sind jedoch gesetzlich vorgesehen (§ 4a Abs. 8 Satz 6 StVG, § 34 Abs. 4 FahrlG). Die Anforderungen an ihre Anerkennung und Genehmigung sind in § 43a FeV festgelegt.
Änderungen zum 1. Juli 2009
Zum 1. Juli 2009 wurde eine strikte Trennung zwischen MPU-Diagnostik und Beratung/Therapie rechtskräftig[25]. Die organisatorische, personelle und räumliche Trennung wird nun sukzessive vollzogen. Beratungen an amtlich anerkannten MPU-Stellen sind seitdem nicht mehr erlaubt, desgleichen Empfehlungen für oder Weiterleitungen an bestimmte „Vorbereiter“.
Damit sollte die Neutralität der Begutachtungsstellen für Fahreignung und die Objektivität der Begutachtung gestärkt werden. „Dies stellt einen wichtigen Baustein für die Akzeptanz der medizinisch-psychologischen Begutachtung in der Öffentlichkeit dar und leistet auch einen Beitrag für die Verkehrssicherheit“.[26] Maßgeblich für den Erfolg der gesetzlichen Trennung von Beratung und Diagnostik sei die konsequente Durchsetzung durch die Aufsichtsbehörden.
Sonstiges
Bestehensquoten und Wirksamkeit
Im Jahr 2006 führten 62,6 Prozent aller Untersuchungen zur Erteilung der Fahrerlaubnis.[27] Der Anteil der positiven Gutachten lag dabei bei 46,4 Prozent, weitere 16,2 Prozent der MPU-Teilnehmer erhielten ihren Führerschein nach einem zusätzlichen § 70-Nachschulungskurs zurück (offizielle Bezeichnung: „Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung für auffällige Kraftfahrer“). Das Für und Wider von „zu viele kommen durch“ und „zu viele fallen durch“ ist eine Frage persönlicher Wertmaßstäbe und gesellschaftlicher Sicherheitsbedürfnisse. Nach aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes sind etwa zehn Prozent der tödlichen Unfälle auf Alkoholeinfluss zurückzuführen (Stand 2011).[28]
Im langfristigen Trend fällt der deutliche Anstieg positiver Gutachten auf (1997: 40,8 %, 2008: 51,2 %). Allerdings differieren die Quoten zwischen den einzelnen Untersuchungsanlässen erheblich: Bei Alkoholtätern 46,0 % positiv, bei Drogentätern 55,9 % positiv. Verbesserte Labor-Nachweismethoden (bei Alkohol insbesondere das Ethylglucuronid) und Therapieangebote im Vorfeld der MPU könnten mittelfristig zu einem weiteren Anstieg der Positiv-Quoten führen.
Eine Abkürzung der Sperrfrist geht nicht automatisch mit einem erhöhten Rückfallrisiko einher. Eine Studie aus dem Jahr 2001[29] belegte, dass Rehabilitationsmaßnahmen innerhalb der Sperrfrist zu einer Senkung des Rückfallrisikos führen. Ungeklärt ist noch, ob sich diese Ergebnisse auf die gegenwärtige breite Palette unterschiedlicher Ansätze im Vorfeld der MPU – von intensiver Einzeltherapie bis hin zu „Schauspielschulen“ – übertragen lassen.
Die Wirksamkeit („Legalbewährung“) der MPU hat sich seit Beginn der 1980er Jahre verbessert. Eine bundesweite Untersuchung im Auftrag der Bundesanstalt für Straßenwesen[30] erfolgte anlässlich der erstmaligen Einführung von Rehabilitationskursen für alkoholauffällige Kraftfahrer (ab 1980). Wurden damals noch 18,8 Prozent positiv beurteilte MPU-Absolventen innerhalb von drei Jahren erneut auffällig (Kursteilnehmer: 13,4 Prozent), so lagen die Quoten erneut auffälliger Fahrer aus der Zeit von 1987 bis 1990 nur noch bei 11,2 (bzw. Kursteilnehmer: 13,8 Prozent).[31] Personen, die erst bei einer zweiten Untersuchung – ohne zwischenzeitliche verkehrspsychologische Maßnahme – ihre Fahrerlaubnis erneut erhalten hatten, wurden nach dieser Untersuchung im Untersuchungszeitraum von drei Jahren zu 21,2 Prozent erneut auffällig. Auch Aussagen, nach denen jeder dritte Alkoholfahrer nach einer positiven MPU erneut rückfällig wird,[32] werden durch die Fachliteratur gestützt,[33] wenn der Beobachtungszeitraum von drei auf zehn Jahre ausgedehnt wird.
Vor dem Hintergrund dieser Evaluationsstudien sehen die Befürworter der MPU die Wirksamkeit dieser gesetzlichen Maßnahme als ausreichend belegt an. Die Wirkung von Sanktionen wie Fahrerlaubnisentzug und Strafe allein (also ohne MPU) ist nach Stephan (1984) deutlich geringer. Die Rückfallwahrscheinlichkeit (Grundrate) liegt nach Stephan bei „Ersttätern unter 2,0 Promille“ bei etwa 35 %.[34] Das kombinierte System von Fahrerlaubnisentzug und MPU trägt demnach spürbar zur Reduktion von Todesopfern und Verletzten im Straßenverkehr bei.
Bei dem norddeutschen Projekt von 2001 (siehe oben[29]) lagen die Werte für positiv Beurteilte bei 6,5 Prozent und für Kursteilnehmer bei 8,3 Prozent. Wurde der Führerschein erst nach therapeutischen Maßnahmen und einer weiteren Untersuchung wieder erteilt, lag das Wiederholungsrisiko bei 4,4 Prozent. Diese Zahlen sind vergleichbar mit den Ergebnissen anderer intensiver Verkehrstherapien (vgl.[35] – Evaluationsstudie nicht veröffentlicht).
Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Anordnung
Seitens einiger Verkehrsjuristen wird argumentiert, die Entscheidung einer Fahrerlaubnisbehörde zur Anordnung einer MPU müsse auf dem Rechtsweg überprüfbar sein. Die Überprüfung der Entscheidung sei auch aus verfassungsrechtlicher Sicht geboten, da es sich bei der MPU um einen erheblichen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht handle. Andere Positionen stellen die selbstständige Anfechtung einer MPU-Anordnung generell in Frage.[36]
Der Entscheidungsspielraum der Fahrerlaubnisbehörde ist jedoch sehr eng. Der Gesetzgeber bewertet eine MPU als eine vorbereitende Handlung im Rahmen einer Verwaltungsentscheidung. Er sieht bislang keine Veranlassung, diese Verwaltungsentscheidung auf dem Rechtsweg überprüfbar zu machen. Gegen die Entscheidungen der Fahrerlaubnisbehörden können Rechtsmittel eingelegt werden.
Dienstführerscheine der Bundeswehr
Bei Dienstführerscheinen der Bundeswehr schreibt das Soldatengesetz die Zuständigkeit über Verfahrenswege gesetzlich vor, von denen auch die Strafverfolgungsbehörden nicht abweichen dürfen. Eine MPU ist infolgedessen nur dann anzuordnen, wenn die Spezialgesetze diese auch vorsehen. Hier wird die Zuständigkeit der Fahrerlaubnisbehörde gesetzlich eingeschränkt. Die Entscheidung über die Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr eines Soldaten mit Dienstführerschein wird nicht von der zivilen Fahrerlaubnisbehörde getroffen, eine ggf. angeordnete Auflage einer MPU ist rechtsunwirksam. Die Fahrtauglichkeit eines Angehörigen der Bundeswehr wird ausschließlich von seinen dienstvorgesetzten Stellen festgestellt. Maßgebend für die Eignung von Soldaten und Ehemaligen zum Führen eines Kraftfahrzeuges im öffentlichen Straßenverkehr ist das Soldatengesetz, die Wehrdisziplinarordnung (WDO) und die Wehrbeschwerdeordnung (WBO).
MPU-Umgehung
Der Weg der MPU-Umgehung durch den Führerscheinerwerb im europäischen Ausland wurde in der Vergangenheit von vielen Antragstellern praktiziert (vgl. Führerscheintourismus). Diese Praxis hat sich jedoch infolge einer Neuregelung zum 19. Januar 2009 wesentlich geändert, womit wieder mehr Rechtssicherheit und -gleichheit entstanden ist. Die Zahl der Werbeanzeigen für "EU-Führerscheine" hat inzwischen deutlich abgenommen.
Angesichts der weiterhin umstrittenen Rechtslage, möglicher späterer Nutzungsuntersagungen und vieler betrügerischer Angebote mit „Erfolgsgarantien“ ist eine vorherige Information sinnvoll, zum Beispiel bei Rechtsanwälten, insbesondere solchen, die auf Verkehrsrecht spezialisiert sind.
Bisher wurde einem Fahrer, der mit einem EU-Führerschein in Deutschland angetroffen wurde, die Weiterfahrt untersagt, wenn gegen den Betroffenen noch Führerschein-Auflagen in Deutschland offen waren. Am 26. April 2012 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass ein EU-Führerschein in Deutschland auch dann anzuerkennen ist, wenn die Person noch eine MPU-Auflage oder andere Auflagen in Deutschland hat, und die Sperrzeit abgelaufen ist.[37]
Eignungsuntersuchungen für Berufskraftfahrer
Bewerber und Inhaber der Klassen D, D1, DE, D1E oder einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (z. B. Busfahrer) müssen sich ab Vollendung des 50. Lebensjahres alle fünf Jahre einer eingehenden verkehrsmedizinischen und -psychologischen Untersuchung unterziehen.
Der verkehrspsychologische Teil umfasst die Überprüfung besonderer Anforderungen wie Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung, Belastbarkeit und Reaktionsfähigkeit. Diese Vorschriften sind seit dem 1. Januar 1999 gültig. Damit soll sichergestellt werden, dass Berufskraftfahrer die besonderen Anforderungen für diese Tätigkeit erfüllen.
Die Untersuchungen werden von Arbeits- und Betriebsmedizinern, sowie in amtlich anerkannten Begutachtungsstellen für Fahreignung angeboten.
Gerichtsurteil
Selbst Fahrradfahrer ohne Führerschein kann ein medizinisch-psychologisches Gutachten treffen. Das entschied laut der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz am 17. August 2012 (AZ: 10 A 10284/12.OVG). [38]
1993 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung nach dem einmaligen Konsum von Haschisch rechtswidrig ist.[39]
Einzelnachweise
- ↑ Sicherheitsbericht der BASt vom 11. Dezember 2013, Nr.: 32/2013
- ↑ BASt 2013: Informationen zur MPU
- ↑ Pressemitteilung vom 31. Juli 2013, Nr.: 21/201: Neues BASt-Informationsportal zur MPU
- ↑ BASt: Qualitätssicherung von MPU und Beratung
- ↑ Mitteilung des Bundesministeriums für Verkehr im Zusammenhang mit der sog. MPU-Reform. Zitat Ramsauer: "Die MPU soll für die Betroffenen transparenter werden. Wir wollen die Akzeptanz dieser Maßnahme und damit die Verkehrssicherheit erhöhen. Im neuen Internetportal können die Betroffenen schnell und unkompliziert Informationen über die zuständigen Ansprechpartner finden. Mit einem Klick auf die Organisation, bei der die MPU durchgeführt wurde, erscheinen die Kontaktdaten. Beschwerden landen direkt auf dem Schreibtisch der Verantwortlichen". Ziel der MPU-Überarbeitung ist laut BMVBS: "Mehr Einzelfallgerechtigkeit, Rechtsgleichheit, Qualität und Transparenz. Fachlich erfolgt die Überarbeitung durch die BASt als unabhängige wissenschaftliche Einrichtung, also losgelöst von wirtschaftlichen Interessen. Denn gerade der MPU-Markt ist von mannigfaltigen wirtschaftlichen Interessen geprägt, die es bei einer wissenschaftlich fundierten Überarbeitung außer Acht zu lassen gilt."
- ↑ a b Liste der Träger von Begutachtungsstellen für Fahreignung bei der Akkreditierungsbehörde (BASt), (PDF; 9,8 KB)
- ↑ Suchfunktion für Fachpsychologen für Verkehrspsychologie
- ↑ Suchfunktion für amtlich anerkannte verkehrspsychologische Beraterinnen und Berater
- ↑ Sog. Geld-zurück-Garantien
- ↑ a b BDP: Tipps und Hilfen zum Verbraucherschutz
- ↑ VdTÜV: Studie zum Image der MPU. Berlin 2014.
- ↑ Du, du - du musst zur MPU. Rap Song des Hiphoppers Jim Pansen zum Thema MPU
- ↑ Inspirationsquelle Idiotentest ( vom 26. Oktober 2008 im Internet Archive)
- ↑ BASt-Bericht 2009: Begutachtung der Fahreignung 2008
- ↑ MPU Statistik von 2011 für das Jahr 2010
- ↑ Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 15. Januar 2014 – 10 S 1748/13 –, juris.
- ↑ MPU-Anordnungen für Ersttäter unterhalb 1,6 Promille.
- ↑ BayVGH, Beschluss vom 08.10.2014 Az. 11 CE 14.1776.
- ↑ „Idiotentest“ für Autofahrer demnächst schon nach 1,1 Promille? derwesten.de vom 20. September 2014.
- ↑ Wolfram Heinrich: Betrunken fahren? Das Phänomen des „Ewigen Alkoholfahrers“ (PDF-Datei; 115 kB)
- ↑ Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr - GebOSt
- ↑ MPU-Foren: Praktische Beispiele
- ↑ MPU-Mythen am Beispiel Alkohol
- ↑ www.bnv.de
- ↑ Änderung der Anlage 14 FeV durch Artikel 1 V. v. 18. Juli 2008 (BGBl. I S. 1338)
- ↑ Begründung zur Änderung der Fahrerlaubnisverordnung Anlage 14 FeV, PDF
- ↑ Begutachtung der Fahreignung 2006
- ↑ http://www.adac.de/_mmm/pdf/6%201%20Alkoholunf%C3%A4lle_42812.pdf S.1 – Alkoholunfälle
- ↑ a b Wolfgang Jacobshagen (2001): Die Wirksamkeit des Modells BUSS – Beratung, Untersuchung und Schulung in der Sperrfrist – bei alkoholauffälligen Kraftfahrern. Blutalkohol 38, S. 233 – 248
- ↑ Werner Winkler, Wolfgang Jacobshagen und Wolf-Rüdiger Nickel (1988): Wirksamkeit von Kursen für wiederholt auffällige Kraftfahrer. Unfall- und Sicherheitsforschung Straßenverkehr 64
- ↑ Wolfgang Jacobshagen und Hans-Dieter Utzelmann (1996): Medizinisch-Psychologische Fahreignungsbegutachtungen bei alkoholauffälligen Fahrern und Fahrern mit hohem Punktestand. Empirische Ergebnisse zur Wirksamkeit und zu deren diagnostischen Elementen. Verlag TÜV Rheinland, Köln
- ↑ Vortrag Edzard Glitsch, zitiert nach Ärzte Zeitung
- ↑ Wolfgang Jacobshagen (1996): ALKOEVA und kein Ende? Blutalkohol 33, S.257–266
- ↑ Egon Stephan (1984): Die Rückfallwahrscheinlichkeit bei alkoholauffälligen Kraftfahrern in der Bundesrepublik Deutschland. Zeitschrift für Verkehrssicherheit 30, 28-34
- ↑ Rüdiger Born (2006): 2. BNV-Kongress Kassel, 21.-22. September 2006. Verkehrstherapie als Best Practice – Alltag und Aussicht
- ↑ Klaus Weber (2006): Keine selbständige Anfechtbarkeit einer MPU-Anordnung, in: NZV 2006 Heft 8, 399–407.
- ↑ http://www.youtube.com/watch?v=lp5hYci2saA
- ↑ MPU auch für betrunkene Fahrradfahrer ohne Führerschein Quelle: Motorvision.de 24. Oktober 2012
- ↑ Bundesverfassungsgericht, BVerfGE Bd. 89, 69. (PDF; 4,1 MB)