Mord an Melanie und Karola Weimar

Kriminalfall und Indizienprozess in Deutschland
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Monika Böttcher (* 13. April 1958) ist eine deutsche Krankenschwester, die der Ermordung ihrer beiden Kinder Melanie und Karola Weimar im Jahr 1986 beschuldigt und nach einem Indizienprozess 1988 wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Der Fall sorgte bis Ende der 1990er Jahre für großes Medieninteresse. Zudem ist die Chronologie der Gerichtsverfahren gegen Monika Böttcher (vormals Weimar) mit der wiederholten Aufhebung der Urteile durch den Bundesgerichtshof bemerkenswert.

Chronologie der Prozesse

Monika Böttcher hatte als 19-jährige Reinhard Weimar geheiratet und mit diesem zusammen zwei Töchter. Am 4. August 1986 wurden die 7- bzw. 5-jährigen Mädchen von ihrer Mutter vermisst gemeldet und drei Tage später in einem Gebüsch nahe eines Autobahnparkplatzes bei Bad Hersfeld in Hessen tot aufgefunden. Der Vater Reinhard Weimar geriet schnell außer Mordverdacht. Statt dessen konzentrierten sich die Ermittlungen fortan auf die Mutter der beiden Kinder, Monika Weimar, die zu diesem Zeitpunkt eine Beziehung mit dem US-amerikanischen Soldaten Kevin Pratt hatte. Sie wurde am 27. Oktober 1986 wegen Mordverdachts verhaftet und auf Basis eines Indizienprozesses am 8. Januar 1988 zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt.

Monika Weimar, die nach der Scheidung von Reinhard Weimar wieder ihren Mädchennamen Böttcher annahm, beteuerte jedoch ihre Unschuld und versuchte mehrfach, eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu erreichen. Am 17. Februar 1989 wies der Bundesgerichtshof diesen Antrag zurück, am 2. Mai verwarf auch das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde. Nach neuen Gutachten hob das Oberlandesgericht Frankfurt das Urteil am 4. Dezember 1995 wegen neuer Beweislage auf. Ab 5. Juni 1996 stand Monika Böttcher erneut in Gießen vor Gericht und wurde nach 55 Verhandlungstagen am 24. April 1997 freigesprochen. Vorlage:Ref

Der Revisionsantrag der Staatsanwalt gegen den Freispruch wurde mehrmals verhandelt, bis am 6. November 1998 der Bundesgerichtshof einen neuen und damit dritten Prozess anordnete. Dieser begann aber erst am 2. September 1999 und endete am 22. Dezember mit der erneuten Verurteilung Monika Böttchers. Die Revision wies der Bundesgerichtshof am 27. August 2000 zurück, danach kehrte Monika Böttcher ins Gefängnis zurück.Vorlage:Ref

Rolle der Medien

Die Wiederaufnahmeverfahren standen in einem großen Medieninteresse. Ein umstrittener Aspekt war dabei die direkte Beteiligung des Wochenmagazins Stern. Diese beteiligte sich nach einem Treffen zwischen dem Verteidiger Monika Böttchers, Gerhard Strate und dem Stern-Chefredakteur Thomas Osterkorn mit 50.000 DM an den Kosten. Dafür verlangte der Stern Exklusivrechte, die er nach der sensationellen Haftentlassung Monika Böttchers am 4. Dezember 1995 verletzt sah, da diese sich direkt danach auch gegenüber anderen Medien äußerte. Das Magazin verklagte Anwalt Strate vor dem Hamburger Landgericht.Vorlage:Ref

Nach der Entlassung Monika Böttchers unterstützte wiederum der Stern-Wettbewerber Der Spiegel den Vater der ermordeten Kinder Reinhard Weimar mit 20.000 DM, da dieser durch den neuen Prozess ebenfalls wieder in Verdacht geriet.

Literatur

  • Monika Böttcher mit Ruth-Esther Geiger: Ich war Monika Weimar., Köln : Kiepenheuer und Witsch, 1997. ISBN 3-462-02575-9

Quellen

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