Diskussion:Daniela Klette

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Gerold Rosenberg in Abschnitt the terrrorists and the terrrorism

Fahndungsbilder

Ich nehme an, Fahndungsbilder darf man kopieren, hier ist eins. Tartabrasileira 01:14, 25. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Nein. ST 05:34, 25. Jan. 2009 (CET)Beantworten

o.g. Link funktioniert nicht - hier ist der Aktuelle.--VomMüller (Diskussion) 17:16, 19. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

the terrrorists and the terrrorism

@Tohma: Sowas ist mal wieder ein typisches Beispiel für deine schlampigen Artikel-Bearbeitungen im politischen Bereich.
1) Aus

Daniela Klette (* 1958 in Karlsruhe) gilt als ehemaliges Mitglied der Dritten Generation der Rote Armee Fraktion (RAF).

wird

Daniela Klette (* 1958 in Karlsruhe) ist eine Terroristin[1] der dritten Generation der Rote Armee Fraktion (RAF).

Sie ist weder gefaßt noch verurteilt. Auch wenn der Spiegel und werweißnoch sie für überführt hält - was ja durchaus stimmen kann, ich bezweifle das garnicht -, hat ein Wikipedia-Artikel distanziert und neutral formuliert zu sein. Stattdessen wird aus

Am Tatort gefundene Speichelreste deuten darauf hin,

zu

Speichel und Abriebspuren in einer Maske und im Fluchtfahrzeug beweisen

Solche Parteinahmen sind unzulässig. Korrekt wäre gewesen, lediglich das Detail mit den Abriebspuren zu ergänzen. Auch der Begriff 'Terror' wird mal wieder gestreut. Aus

in diesem Zusammenhang fahndet das BKA auch nach dem mutmaßlichen ehemaligen RAF-Mitglied Burkhard Garweg.

wird

in diesem Zusammenhang fahndet das BKA auch nach dem mutmaßlichen ehemaligen RAF-Terroristen Burkhard Garweg.

und aus

mutmaßliches ehemaliges Mitglied der Rote Armee Fraktion

wird

Terroristin der Rote Armee Fraktion

Das ist alles spekulativ und folgt Indizien, die als Beweise deklariert werden. Die Tatsachen an sich werden hier nicht in Frage gestellt. Die Formulierung hat aber zurückhaltend zu sein und mediale Folgerungen sind nicht als Tatsachen hinzustellen. Daniela Klette ist nicht verurteilt und formal gilt die Unschuldsvermutung, was sich in distanzierten und vorsichtig zurückhaltenden Formulierungen zu manifestieren hat. Hybscher (Diskussion) 13:24, 27. Aug. 2014 (CEST)Beantworten

Die Quellen wurden offensichtlich nicht gelesen und wurden von dir wieder rausvandaliert. Wir geben das wieder, was in den Quellen steht, und das war genau das, was ich dorthin geschrieben hatte.--Tohma (Diskussion) 14:44, 27. Aug. 2014 (CEST)Beantworten

Wenn du das Nichtlesen der Quellen bemängelst, solltest du das einfach nachholen und dich bei der Gelegenheit auch gleich mit den oben genannten Argumenten befassen. Wir schreiben nicht einfach so ab, wie du es tust, sondern wir haben die Verpflichtung, die Grundprinzipien zu beachten und in diesem Fall eine der Wikipedia angemessene, distanziere Formulierung zu wählen.
Und ich wäre dir sehr verbunden, wenn du deine 'Verbesserungen' nicht dauernd per Editwar durchsetzen wolltest. Hybscher (Diskussion) 15:30, 27. Aug. 2014 (CEST)Beantworten

Hier wird nichts verfälscht und verharmlost, wenn die Quelle sagt "Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung", dann kommt das genau so rein, gilt für alles übrige auch. Ich sehe Vandalismus gegen die Quellen und ihre Aussagen, die du dauernd entfernst.--Tohma (Diskussion) 15:35, 27. Aug. 2014 (CEST)Beantworten

Für "verfälscht und verharmlost" erwarte ich eine Entschuldigung.
Über Daniela Klette und noch ein paar andere ist so gut wie nichts bekannt, da es seit Jahrzehnten nur sehr wenige Spuren gibt. Einige polizeilich gesicherte Indizien sind bekannt und werden im Artikel zutreffend dargestellt. Wenn eine Zeitung trotzdem die "Mitgliedschaft" - als ob es einen Ausweis gäbe - für erwiesen hält, dann ist das die Vermutung und meinetwegen Schlußfolgerung des Journalisten. Kann ja alles stimmen, und ich behaupte auch nicht das Gegenteil. Wir sind aber in der Pflicht, sorgfältig darauf zu achten daß es sich bisher lediglich um Indizien und begründete Vermutungen handelt, und genau so ist das auch darzustellen. Deine Formulierungen bewegen sich dagegen auf dem Niveau, daß bereits 1972 z.B. im Essay Will Ulrike Gnade oder freies Geleit? kritisiert wurde. Hybscher (Diskussion) 17:44, 27. Aug. 2014 (CEST)Beantworten

Dritte Meinung angefragt. --Rita2008 (Diskussion) 16:19, 15. Okt. 2014 (CEST)Beantworten

3M

Habe die Diskussion jetzt nur kurz überflogen und nicht durchgelesen. Fakt ist aber die RAF ist kein eingetragener Verein bei dem man eine Mitgliedschaft stellt und zu irgendwelchen Sitzungen fährt. Wenn die entsprechende Person nicht überführt und rechtskräftig verurteilt wurde mit Ablauf der Widerspruchsfrist, Darf auf keinen Fall WP von irgendwelchen Verbrechen sie als überführte Täterin abstempeln oder sie als Mitglied irgendeiner terroristischen Organisation brandmarken sofern es kein offizielles Bekennerschreiben der eigenen Person gibt. Das stellt sogar den Tatverdacht der Verleumdung dar und ist sofort wieder zu korrigieren. Die Persönlichen Rechte einer Person dürfen auf keinen Fall verletzt werden, egal was irgendwelche Magazine anders abbilden. --O omorfos (Diskussion) 18:45, 15. Okt. 2014 (CEST)Beantworten

3M: Bevor ich meine Meinung abgebe: Kann man in Deutschland nicht in Abwesenheit verurteilt werden? --MBurch (Diskussion) 19:26, 15. Okt. 2014 (CEST)Beantworten
Siehe § 232 StPO --Gerold (Diskussion) 02:55, 16. Okt. 2014 (CEST)Beantworten

3M: in dem im Artikel eingebundenen BKA-Link wird u.a. von "Verdächtige" gesprochen. Daran sollten wir uns halten. -- Gerold (Diskussion) 02:43, 16. Okt. 2014 (CEST)Beantworten