Die Schweizer Nachrichtendienste smfassen alle mit nachrichtendienstlichen Aufgaben betrauten Dienststellen der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Dazu gehört neben dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB) auch der in der Armee eingegliederte Nachrichtendienst der Armee[1][2]. Aufgrund der föderalen Struktur des schweizerischen Bundesstaates erfüllen schliesslich auch einzelne kantonale Dienststellen nachrichtendienstliche Aufgaben[3]. Diese werden aber überwiegend aufgrund von Anweisungen aus dem Nachrichtendienst des Bundes tätig, womit ihnen eine untergeordnete Rolle zukommt.
Für ihre Nachrichtenbeschaffung arbeiten die Schweizer Nachrichtendienste mit verschiedenen anderen Dienststellen der Bundesverwaltung zusammen. Möglich ist auch die Zusammenarbeit mit ausländischen Partnerdiensten. Zusätzlich darf der NDB durch verschiedene Massnahmen in der Öffentlichkeit verdeckt Nachrichten beschaffen[4]. Schliesslich verfügen die Schweizer Nachrichtendienste auch über ein System zur Aufklärung von Satelitenkommunikation (COMINT).
Die Schweizer Nachrichtendienste werden von verschiedenen politischen und fachspezifischen Instanzen kontrolliert. Eine interne Qualitätssicherung stellt die Rechtmässigkeit der Datenverarbeitung sicher[1]. Bezüglich einzelner Systeme bestehen zudem unabhängige Kontrollgremien[5]. In finanzieller Hinsicht erfolgt die Kontrolle durch die Finanzdelegation des Parlamentes , derweil die Oberaufsicht der Geschäftsprüfungsdelegation obliegt[6]. Die rechtlichen Grundlagen für die Tätigkeiten der Schweizer Nachrichendienstee finden sich in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen[7]. Eine neue einheitliche gesetzliche Grundlage ist derzeit in parlamentarischer Beratung[8].
Nachrichtendienst des Bundes (NDB)
Seit dem 1. Januar 2010 existiert in der Schweiz ein neues sicherheitspolitisches Instrument, der Nachrichtendienst des Bundes, kurz NDB. Der neue Dienst entstand durch die Zusammenführung des Dienstes für Analyse und Prävention DAP und des Strategischen Nachrichtendienstes SND. Sein Chef ist der 1968 geborene Markus Seiler. Er ist direkt dem Chef des Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) unterstellt, im Moment ist das Ueli Maurer.
Aufgaben des NDB
- Beschaffung von sicherheitspolitisch bedeutsamen Informationen über das Ausland und deren Auswertung
- Nachrichtendienstliche Aufgaben im Bereich der inneren Sicherheit gemäss BWIS
- Beurteilung der Bedrohungslage
- Erkennung und Bekämpfung von Gefährdungen in den Bereichen Terrorismus, verbotener Nachrichtendienst, gewalttätiger Extremismus und Proliferation.
- Erkennen von Angriffen auf kritische Informationsinfrastrukturen
Partner und Leistungsbezüger
In der Schweiz sind dies die politische und militärische Führung, die Bundesverwaltung, insbesondere die Departemente VBS, EJPD, WBF und EDA sowie die Kantone. Im Ausland pflegt der NDB Kontakte zu über 100 Nachrichten-, Polizei- und Sicherheitsdiensten weltweit. Diese bilateralen und multilateralen Kontakte sind alle vom Bundesrat genehmigt.
Thematische Interessensgebiete
In der Schweiz sind das Terrorismus- und gewalttätiger Extremismus, Proliferation, Angriffe auf kritische Informationsinfrastrukturen und der verbotene Nachrichtendienst. Im Ausland sind die thematischen Interessensgebiete des NDB weiterhin Proliferation, Terrorismus, Streitkräfteentwicklung, Einsatzgebiete der Armee im Ausland sowie Rüstungstechnologie und Rüstungshandel.
Aufsicht und gesetzliche Grundlagen
Der NDB wird durch Parlament, Bundesrat, Bundesverwaltung und VBS kontrolliert. Im VBS hat die seit Januar 2009 im VBS etablierte Nachrichtendienstliche Aufsicht den Auftrag, die Tätigkeit der Nachrichtendienste auf ihre Rechtmässigkeit, Zweckmässigkeit und Wirksamkeit zu prüfen. Dieses Kontrollorgan ist dem Chef VBS direkt unterstellt und übt seine Kontrolltätigkeit unabhängig aus.
Die gesetzlichen Grundlagen für die Tätigkeit des NDB sind das Bundesgesetz über die Zuständigkeiten im Bereich des zivilen Nachrichtendienstes (ZNDG), sowie das Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS).
- Bundesgesetz über die Zuständigkeiten des zivilen Nachrichtendienstes
- Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit
Publikationen
Der NDB publiziert jährlich den Jahresbericht "Sicherheit Schweiz".
Der NDB verfügt über keine uniformierte Polizeitruppe. Die Aufgaben der uniformierten Polizeiorgane werden von der Bundespolizei 'Fedpol' sowie den Polizeikorps der Kantone wahrgenommen.
Militärischer Nachrichtendienst (MND)
Der Militärische Nachrichtendienst entstand aus dem ehemaligen Armeenachrichtendienst (AND). Er beliefert die Armee mit Informationen über den Verlauf von militärischen Operationen. Der MND arbeitet eng mit dem NDB zusammen. Seine Erkenntnisse unterstützen den Chef der Armee bei seinen Entscheidungen (auch den Bundesrat). Außerdem berichtet er regelmässig über die Sicherheitslage in Kosovo, da die Schweizer Armee (Swisscoy-Kontingent) dort Friedensförderungsdienst leistet.
Außerdem hält er Kontakt zu Militärpolizeidienststellen und allen militärischen Schutzdiensten. Der MND arbeitet überwiegend operativ und taktisch. Der MND ist der Abteilung "Führungsstab der Armee" des Chefs der Armee untergeordnet, welcher wiederum dem VBS unterstellt ist.
Luftwaffennachrichtendienst (LWND)
Der Luftwaffennachrichtendienst ist 2007 in den damaligen strategischen Nachrichtendienst integriert worden und existiert nicht mehr als eigenständiger Dienst
Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (ÜPF)
Die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs ist ein unabhängiger Dienst im Informatik Service Center des EJPD[9]. Er verlangt von den Telekommunikationsanbietern die Vorratsdatenspeicherung der Telefonie- und Emailverbindungsdaten und will bis 2009 in der Lage sein, den gesamten Internetverkehr in der Schweiz zu überwachen, insbesondere auch, welche Webseiten von wem besucht werden und welche Dateien aus dem Internet auf schweizerische PCs transferiert werden.
Der ÜPF ist seit dem 1. Januar 2008 dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) unterstellt.
Der damalige Chef des DBA (Dienst für besondere Aufgaben), Adrien de Werra, wurde 2002 mit einem Schweizer Big Brother Award ausgezeichnet.
Polizeibehörden innerhalb der Schweiz, die nachrichtendienstliche Informationen und Mittel verwenden
In den Polizeikorps der Kantone existieren ausserdem Staatschutzabteilungen, die nachrichtendienstliche Aufgaben übernehmen. Die schweizweit 80 Stellen werden vom Bund finanziert. Die Staatsschutzabteilungen dienen dem NDB als Ansprechpartner auf der Ebene der Kantone. Der NDB gibt Aufträge für nachrichtendienstliche Abklärungen an die Kantone weiter. Die Resultate werden dann zentral beim NDB gesammelt, analysiert und in die laufende Beurteilung der Bedrohungslage integriert.
Spionageabwehr
Die Spionageabwehr in der Schweiz ist Aufgabe des NDB. Das Militärpolizei Abschirmdetachement (MPAD) ist zuständig für die Spionageabwehr im militärischen Bereich. Der Abschirmungsdienst wird durch den Sicherheitsdienst Militärpolizei (SDMP) unterstützt. Bei letzterem handelt es sich um eine Milizformation, die aus Wehrpflichtigen besteht und nur im Bedarfsfall aktiviert wird.
Koordination
Die Koordination erfolgt über eine gemeinsame Arbeitsgruppe, die wöchentlich tagt und in der alle Geheimdienste sowie Vertreter der Bundeskriminalpolizei vertreten sind.
Personal
Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) und der Militärische Nachrichtendienst (MND) beschäftigen Mitarbeitende aus praktisch allen Berufsgruppen. Ein allgemeingültiges Anforderungsprofil für die vielfältigen nachrichtendienstlichen Tätigkeitsbereiche gibt es nicht. Generell sind jedoch neben fundierter Ausbildung Interesse an aussen- und sicherheitspolitischen Fragen, fremden Kulturen sowie Sprachkenntnisse und Mobilität erforderlich. Die Einstellungsvoraussetzungen entsprechen denen der Bundesverwaltung. Offene Stellen werden im Stellenanzeiger der Bundesverwaltung zur Bewerbung ausgeschrieben. Für den ÜPF arbeiten keine militärischen Offiziere.
Weblinks
- Nachrichtendienst des Bundes NDB
- Militärischer Nachrichtendienst MND
- Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (ÜPF)
- Hans Senn: Nachrichtendienste. In: Historisches Lexikon der Schweiz.
- Proposal for a Privacy Protection Guideline on Secret Personal Data Gathering and Transborder Flows of Such Data in the Fight against Terrorism and Serious Crime (PDF; 480 kB)
Einzelnachweise
- ↑ a b http://www.vbs.admin.ch/internet/vbs/de/home/departement/organisation/ndb.html
- ↑ Vgl. Art. 2 VNDA.
- ↑ Vgl. Art. 4 ZNDG.
- ↑ Vgl. Art. 14 BWIS.
- ↑ Vgl. Art. 8 ff VEKF.
- ↑ Vgl. [http://www.parlament.ch/d/organe-mitglieder/delegationen/finanzdelegation/Seiten/default.aspx Vereinbarung der FinDel und der GPDeI betreffend die Oberaufsicht über den Staatsschutz und die Nachrichtendienste vom 6. Dezember 2006].
- ↑ So inbs. ZNDG und BWIS sowie z.B. VEKF.
- ↑ Vgl. neues Nachrichtendienstgesetz (NDG).
- ↑ [1], ISC-EJPD