Liste der Baudenkmäler in Geroldsgrün

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Auf dieser Seite sind die Baudenkmäler in der oberfränkischen Gemeinde Geroldsgrün zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Wappen von Geroldsgrün

Baudenkmäler nach Ortsteilen

Geroldsgrün

Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Burgsteinstraße 7; Brunnenweg 1
(Standort)
Evangelisch-lutherische Pfarrkirche Saalbau mit eingezogenem Chor und Westturm, 1738–44; mit Ausstattung; Reste der Kirchhofbefestigung mit drei Rundtürmen D-4-75-128-1  
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Burgsteinstraße 8/10
(Standort)
Wohnhaus Mansarddachbau, Ende 18. Jahrhundert D-4-75-128-2  
Burgsteinstraße 9
(Standort)
Wohnhaus Ehemaliges Rathaus, Schule und Kantorat, Walmdachbau, 17./18. Jahrhundert D-4-75-128-3  
Burgsteinstraße 11
(Standort)
Walmdachhaus Teilweise mit Fachwerkobergeschoss, Tür bezeichnet 1838, Kern älter; Teil der Wehranlage der Kirche mit Resten der Wehrmauer und Anbindung an den Wehrturm D-4-75-128-4  
Burgsteinstraße 12
(Standort)
Gasthaus zum Goldenen Hirschen Eingeschossiges Mansarddachhaus, 18. Jahrhundert D-4-75-128-5  
Faber-Castell-Straße 2
(Standort)
Ehemalige Försterei Walmdachbau mit verputztem Fachwerkobergeschoss, 18. Jahrhundert D-4-75-128-6  
Im Lamitzgrund
(Koordinaten fehlen! Hilf mit.)
Grenzstein 16. Jahrhundert D-4-75-128-11
Nördlich der Straße nach Wolfersgrün
(Koordinaten fehlen! Hilf mit.)
Grenzstein 1579 D-4-75-128-9  
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Südlich der Straße nach Wolfersgrün
(Koordinaten fehlen! Hilf mit.)
Grenzstein 16. Jahrhundert D-4-75-128-10
Kirchweg 2,4
(Standort)
Pfarrhaus Halbwalmdachbau, 1803–07; im rechten Winkel angebautes Mesner-Haus, Satteldachbau, 1761–62, mit Durchgang zum Friedhof D-4-75-128-8  
Im Lamitzwald
(Koordinaten fehlen! Hilf mit.)
Vier Grenzsteine 16. und 18. Jahrhundert D-4-75-128-12

Langenau

Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Langenau 2
(Standort)
Forstgehöft Forsthaus, zweigeschossiger, verschieferter Satteldachbau mit Freitreppe und Standerker, im Kern um 1830, im späten 19. Jahrhundert überformt; Back- und Waschhaus, wohl zweite Hälfte 19. Jahrhundert D-4-75-128-16  
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Langenbach

Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Alte Schulstraße 1
(Standort)
Altes Schulhaus Erdgeschossiger Walmdachbau, bezeichnet „1840“ D-4-75-128-15  
Erlich
(Standort)
Gedenkstein Sogenannte Apostelsteine, Folge von zehn Monolithen, wohl spätmittelalterlich D-4-75-128-17  
Hauptstraße 15
(Standort)
Wohnstallhaus Fachwerkobergeschoss, verputzt, mit Halbwalmdach, 1804 D-4-75-128-13  
Hauptstraße 33
(Standort)
Ehemaliges Forstamt Walmdachbau, verkleidetes Fachwerkobergeschoss, erste Hälfte 18. Jahrhundert D-4-75-128-14  

Oberhammer

Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Keyßerstraße 46
(Standort)
Oberhammer Halbwalmdachhaus, 17./19. Jahrhundert D-4-75-128-7  
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Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.

Literatur

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