Widerspruchskino

Beigetreten 6. Februar 2006
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 6. Februar 2006 um 18:02 Uhr durch Widerspruchskino (Diskussion | Beiträge) (Vorwort: Beispiel: Johann Sebastian Bach (Komponist des Barock), Friedrich Schiller (Dichter, Dramatiker und Historiker), Johann Wolfgang von Goethe (Weimarer Klassik) oder Christoph Kolumbus (En). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Entwurf Milestone

Milestone

Entwurf eines Schreibens von der DE-Wikipedia an den Bayr. Landesdatenschutzbeauftragten (Version 0.2)

Vorwort

Das Bundesdatenschutzgesetz wie auch das bayerische Landesdatenschutzgesetz wurden eingebracht, um die Persönlichkeitsrechte personenbezogener Betroffener zu schützen, vgl. §§ 1 ff. BDSG.

Auf der Wikipedia werden zahlreiche Personen mit meistens sämtlich zugehöriger personenbezogener Daten dargestellt. Spontan denkt man hierbei an Personen aus der Zeitgeschichte. Beispiel: Johann Sebastian Bach (Komponist des Barock), Friedrich Schiller (Dichter, Dramatiker und Historiker), Johann Wolfgang von Goethe (Weimarer Klassik) oder Christoph Kolumbus (Entdecker Amerikas).

Jedoch werden auf der Wikipedia auch Personen dargestellt, die nachweisbar nicht zu Personen der Zeitgeschichte gehören. Zum Beispiel _____, ______

Diese Gefahren sollen mit einer neuen Richtlinie möglichst vermieden werden.

Die DE-Wikipedia ist sich darüber im Unklaren, wie sie sich richtig verhalten soll und erwägt hierzu eine Richtlinie zu konstruieren. Einerseits sollen die Rechte der Betroffenen eingehalten werden, andererseits sind auch die Rechtsnormen zum Datenschutz zu beachten. Parallel hierzu besteht der Anspruch auf Informationsfreiheit einer freien Enzyklopädie.___

Bisherige Rechtsprechung

Die bisherige Rechtsprechung insbesondere die des Europäischen Gerichtshof in der Sache Frau L. hat gezeigt, dass ___________

Der Datenschutzbeauftragte der Wikipedia

Trotz der klaren gesetzlichen Regelungen wird bei der DE-Wikipedia kein zuständiger Datenschutzbeauftragte benannt.

Zuständige Aufsichtsbehörde der Wikipedia

Nachdem in Massen personenbezogene Daten erhoben, gespeichert, verarbeitet und weltweit abrufbar gemacht werden, ist___________ muss auch die zuständige Aufsichtsbehörde der DE-Wikipedia benannt werden. Andersfalls drohen______

Deutsches Datenschutzrecht

Beispiele: Tron, Eltern von Tron, Hanna K, Sven J, Kim S,_____

Europäisches Datenschutzrecht

Beispiele: Frau L., EuGH__________

Internationales Datenschutzrecht

Auch das Internationale Datenschutzrecht ist von Bedeutung, da die DE-Wikipedia weltweit erreichbar ist. ________

Beispiel: Australische Rechtsprechung zum internationalen Datenschutzrecht_______

Technische Abrufbarkeit

Die DE-Wikipedia ist nicht nur in DE erreichbar, sondern die Daten werden auch von Niederlande aus nach DE abrufbar gemacht. Es wird im Datenschutzrecht zwischen einer passiven Abrufbarkeit und einer aktiven Lieferbarkeit unterschieden._______

Aktive Abrufbar- und Lieferbarkeit der Daten aus der DE-Wikipedia

Passive Abrufbar- und Lieferbarkeit der Daten aus der DE-Wikipedia

Richtige Verhaltensweise mit einer neuen Richtlinie (DIN-Norm)

Die DE-Wikipedia ist sich darüber im Unklaren, wie sie sich richtig verhalten soll und erwägt hierzu eine Richtlinie zu konstruieren. Einerseits sollen die Rechte der Betroffenen eingehalten werden, andererseits sind auch die Rechtsnormen zum Datenschutz zu beachten. Parallel hierzu besteht der Anspruch auf Informationsfreiheit einer freien Enzyklopädie.___

Lösungsvorschläge für diese Problematik wären folgende:

Einführung einer Moderation

  1. Bestehende Daten zu sämtliche Personen werden in einen moderierten Bereich verschoben und nicht abrufbar gemacht.
  2. Neu angelegte Datensätze zu Personen werden grundsätzlich im moderierten Bereich erfasst.

Aufteilung in drei Unterabschnitte durch die Moderation

Der Bereich der behandelnden Personen wird in drei Unterabschnitte aufgeteilt.

  1. Personen, die nachweisbar zur Zeitgeschichte gehören.
  2. Personen, die nachweisbar nicht zur Zeitgeschichte gehören.
  3. Personen, bei der es Zweifeln gibt, ob sie zur Zeitgeschichte gehören können.

Freischaltung durch die Moderation

Nach Abschluss des Aufteilungsverfahrens werden die____

  1. Personen, die nachweisbar zur Zeitgeschichte gehören, werden wieder frei abrufbar gemacht.
  2. Personen, die nachweisbar nicht zu den Personen der Zeitgeschichte gehören, werden nicht abrufbar gemacht, jedoch
    1. werden sie hierzu vorher um datenschutzrechtlich relevanter Zustimmung befragt.
      1. Fehlt die Zustimmung, wird der betreffende Datensatz grundsätzlich gesperrt____
      2. Besteht eine Zustimmung, ist der entsprechende Datensatz für die Wiedervorlage bei der Moderation zu kennzeichnen.
      3. Nach fruchtlosem Ablauf einer Frist von 30 Tagen, bei der die Zustimmung fehlt, wird der Datensatz grundsätzlich gesperrt.
  1. Personen, bei der Zweifel bestehen, ob sie zu den Personen zur Zeitgeschichte gehören, wird_____

Gestellte Fragen an den Datenschutzbeauftragten

Meine Frage an Sie, als dem bayrischen Landesdatenschutzbeauftragten, wären bitte folgende:

  • _______
  • _______
  • _______
  • _______
  • _______

(5 Fragen maximal)

Entwurf der Richtlinie (DIN-Normierungsverfahren)

Beantragung einer DIN-Normnummer

§ 1 - Sinn und Zweck der Richtlinie

§ 2 -

§ 3 - Moderation

§ 4 -

§ 5 -

§ 6 -

§ 7 -

§ 8 - Straf- und Bussgeldvorschriften

§ 9 - Vollstreckung

Verbesserungsvorschlag zum Entwurf

Zustimmung mit kurzer Begründung

Ablehnung mit kurzer Begründung

Enthaltung mit kurzer Begründung

Diskussion hierzu

Wenn möglich, dann bitte zu jedem konstruktiven Sachbeitrag einen eigenen Betreff machen

Betreff 1

Betreff 2

Betreff 3

Sonstige Diskussion die mit dem o.g. Thema nichts zu tun haben

Willkommensbaustein

Falsche Verwendung!
Bitte ersetze {{Hallo|…}} durch {{subst:Hallo|…}}

Widerspruchskino 11:57, 6. Feb 2006 (CET)