Diskussion:Krankenhausfinanzierung
Krankenhäuser in kirchlicher Trägerschaft komplett staatlich finanziert
Soweit ich weiß, werden auch Krankenhäuser in kirchlicher Trägerschaft komplett staatlich finanziert bzw. im Sinne der dualen Finanzierung durch Bund + Krankenkassensätze, ohne nennenswerte kirchliche Beteiligung über die Kirchensteuergelder oder sonstiges. Sollte man diesen Umstand nicht im Artikel erwähnen? --Usw. 13:05, 14. Mai 2009 (CEST)
Krankenhausfinanzierung
Hier wäre eine Ergänzung der Erläuterungen um den Bereich Finanzierung von Investitionen wünschenswert zumal hier eine Änderung der Investionsförderung vorgesehen ist! Kann jemand mit seinem Fachwissen helfen!? (nicht signierter Beitrag von 194.149.246.24 (Diskussion) 17:16, 12. Nov. 2010 (CET))
Reha-Kliniken
"Krankenhäuser, die nicht im Krankenhausplan des Bundeslandes verzeichnet sind, z. B. Rehabilitationskliniken, werden nur über die Pflegesätze nach der Bundespflegesatzverordnung (BPflV) finanziert, was eine (Monistische Krankenhausfinanzierung) bedeutet." Krankenhäuser, die nicht im Krankenhausplan sind, sind Vertragskrankenhäuser gem. § 109 SGB V. Reha-Kliniken sind keine Krankenhäuser; sie fallen unter §111 SGB V und unterliegen nicht der BPflV! Falls kein Widerspruch kommt, werde ich es bei Gelegenheit ändern. --Karl 3 (Diskussion) 15:10, 28. Sep. 2014 (CEST)