Null-Stunden-Vertrag

Sonderform eines Arbeits- oder Dienstvertrags
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Ein Null-Stunden-Vertrag oder Null-Stunden-Arbeitsvertrag (englisch zero-hours contract) ist ein arbeitsvertragsähnlicher Dienstvertrag oder Arbeitsvertrag, bei dem ausdrücklich eine Mindestarbeitszeit nicht vereinbart wird. Damit wird das Wirtschafts- oder Beschäftigungsrisiko, das sonst der Arbeitgeber zu tragen hat, auf den Arbeitnehmer abgewälzt.[1]

Die Europäische Kommission stellte bereits 2006 fest, dass Null-Stunden-Verträge „sich inzwischen fest auf den europäischen Arbeitsmärkten etabliert“ haben.[2]

Einzelnachweise

  1. Gerrit Forst: „Null-Stunden-Verträge“. In: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht 2014, S. 998–1002.
  2. Kommission der Europäischen Gemeinschaften: „Grünbuch: Ein moderneres Arbeitsrecht für die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts“. KOM(2006) 708/FINAL vom 22. November 2006 (pdf).