Wikipedia:Urheberrechtsfragen
Willkommen im Urheberrechtsrichtlinienforum
| ||
Auf dieser Seite werden Fragen bezüglich der Richtlinien der Wikipedia zum Urheberrecht diskutiert. Möglicherweise wird deine Frage aber bereits auf einer der folgenden Seiten beantwortet:
Bitte beachten:
|
Musikrechte
http://archiv.twoday.net/stories/714918120/ kritisiert Wikipedia:Musikrechte als unsäglich --134.130.68.38 22:16, 4. Apr. 2014 (CEST)
- Klingt vernünftig. Die Datei also löschen? Den Text irgendwie umschreiben? Gruß, --Gnom (Diskussion) 11:38, 5. Apr. 2014 (CEST)
- Ich würde den Beitrag schon nochmal hinterfragen .. und dann den Artikel wo nötig verbessern. Mir fehlt hierzu leider die Fachkenntnis. --HelgeRieder (Diskussion) 20:05, 5. Apr. 2014 (CEST)
- Diese spezielle Datei muss nicht gelöscht werden, da die Änderung des Schutzfrist nur teilweise rückwirkend ist: Verlängerung der laufenden Schutzfristen schon; ein Wiederaufleben von erloschenen aber nicht. Der Histo hat den § 137m UrhG halt nicht gelesen vor dem Schreiben. syrcroпедия 17:37, 9. Apr. 2014 (CEST)
- Ich glaube die gesamte Praxis der Musikzitate sollte nochmal auf den Prüfstand und diskutiert werden. Einerseits dulden wir auch keine Bildzitate und andererseits gibt es inzwischen die Möglichkeit, kurze Ausschnitte mittels Notensyntax direkt im Artikelquelltext zu platzieren. IMHO gehören die Ausschnitte aus unfreien Werken alle gelöscht. --Kam Solusar (Diskussion) 21:20, 5. Apr. 2014 (CEST)
- Andererseits dulden wir ja auch Textzitate... Gestumblindi 21:47, 5. Apr. 2014 (CEST)
- Dass Wikipedia:Musikrechte ziemlich abwegig ist, ist ja schon seit Jahren bekannt und immer mal wieder Thema; es hat sich nur nie jemand gefunden, der Lust hatte, es zu ändern. Mein Kenntnisstand ist jedenfalls, dass die Seite auch praktisch weitgehend ignoriert wird. // Gestumblindi, na ja, bei Textinhalten kann man sich allerdings wirklich auf das Zitatrecht berufen; bei den Dateien liegt der Fall anders, weil sie auch einzeln abrufbar sind und in Commons sogar in einzelnen Kategorien abrufbar gemacht werden. Insofern habe ich eine gewisse Sympathie für die Lösung mit der Softwareerweiterung, die vom Artikelquelltext in ein Soundfile konvertiert (s.a. https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2014/02#MIDI-Snippets_f.C3.BCr_Pierce_the_Veil); wie gefühlt alle anderen, die das kommentieren, teile ich dabei die Einschätzung, dass kein Raum für Dateien mit urheberrechtlich geschützten musikalischen Inhalten ist – mal ganz abgesehen von der Problematik, dass man Zitate auch erstmal richtig einsetzen können muss. — Pajz (Kontakt) 21:55, 5. Apr. 2014 (CEST)
- Würden wir hier Bildzitate erlauben, müssten die verwendeten Bilddateien ja wie in der englischen Wikipedia mit ihrem dortigen "fair use" lokal hochgeladen werden, Commons akzeptiert keine unfreien Inhalte, "in Commons sogar in einzelnen Kategorien abrufbar" wäre also nicht der Fall. Aber dass sie überhaupt einzeln abrufbar sind, ist schon ein Problem, das man (auch in der englischen WP und anderen, die Formen von "fair use" oder Bildzitaten erlauben) mal technisch angehen müsste, finde ich. Eine Bildbeschreibungsseite braucht es ja wohl, um die Verwendung näher zu begründen, denke ich, aber vielleicht könnte man das so lösen, dass sie z.B. als Pop-Up nur direkt aus dem Artikel anzeigbar wäre und nicht gesondert aufgerufen werden kann... Gestumblindi 22:02, 5. Apr. 2014 (CEST)
- Dass Wikipedia:Musikrechte ziemlich abwegig ist, ist ja schon seit Jahren bekannt und immer mal wieder Thema; es hat sich nur nie jemand gefunden, der Lust hatte, es zu ändern. Mein Kenntnisstand ist jedenfalls, dass die Seite auch praktisch weitgehend ignoriert wird. // Gestumblindi, na ja, bei Textinhalten kann man sich allerdings wirklich auf das Zitatrecht berufen; bei den Dateien liegt der Fall anders, weil sie auch einzeln abrufbar sind und in Commons sogar in einzelnen Kategorien abrufbar gemacht werden. Insofern habe ich eine gewisse Sympathie für die Lösung mit der Softwareerweiterung, die vom Artikelquelltext in ein Soundfile konvertiert (s.a. https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2014/02#MIDI-Snippets_f.C3.BCr_Pierce_the_Veil); wie gefühlt alle anderen, die das kommentieren, teile ich dabei die Einschätzung, dass kein Raum für Dateien mit urheberrechtlich geschützten musikalischen Inhalten ist – mal ganz abgesehen von der Problematik, dass man Zitate auch erstmal richtig einsetzen können muss. — Pajz (Kontakt) 21:55, 5. Apr. 2014 (CEST)
Ist der jetzt nicht UR-frei? --Gamma γ 21:07, 13. Sep. 2014 (CEST)
- Nein, ist er nicht. --IusticiaBY (Diskussion) 21:27, 13. Sep. 2014 (CEST)
- Antoine de Saint-Exupéry ist 1944 gestorben, nach der deutschen 70-Jahre-Regel wären seine Werke am 1.1.2015 frei, es sei denn, jemand weiß das besser. --Goesseln (Diskussion) 21:49, 13. Sep. 2014 (CEST)
- Richtig nach der 70 Jahre per anno mortalis Regel, wird das Original von Antoine de Saint-Exupéry am 01.01.2015 gemeinfrei. Das trifft aber nicht zwingend auf die Übersetzungen zu. Die Übersetzungen gelten in der Regel als eigenständig geschützte Werke.--Bobo11 (Diskussion) 22:01, 13. Sep. 2014 (CEST)
- Oh wie schön, dass "Der kleine Prinz" gemeinfrei wird, wusste ich noch gar nicht, da freu ich mich drauf! (Leider ist der tragische Tod des Autors untrennbar mit dieser Freude verbunden.) Gleich mal bei Wikipedia:Countdown zur Gemeinfreiheit eingetragen. (Gamma: Gemeinfreiheit tritt immer erst mit Ablauf des Jahres ein, § 69 UrhG). Interessantes zum Nachlesen: Dem Verlag, der den kleinen Prinzen herausgibt, ist das Problem bekannt. Gruß, --Gnom (Diskussion) 23:15, 13. Sep. 2014 (CEST)
- Ab den 01.01.2015, darf jeder das Original übersetzen und veröffentlichen (natürlich auch das Original), ohne das er irgendwelche Rücksicht auf den Originalautor nehmen muss. Wenn ich das recht verstanden habe, stammen die Original-Zeichnungen auch von Antoine de Saint-Exupéry. Die würden dann natürlich auch per 1.1.2015 gemeinfrei. --Bobo11 (Diskussion) 23:30, 13. Sep. 2014 (CEST)
- die Kollegen sind schon seit dem 2. August 2014 unruhig. --Goesseln (Diskussion) 23:49, 13. Sep. 2014 (CEST)
- Ich würde aber meinen: 1. ist das Bild noch nicht frei und 2. es unter eine (eigene) CC Lizenz zu stellen ist schon fast eine Frechheit. --Хрюша ? ! ? ! 03:23, 14. Sep. 2014 (CEST)
- >>> gibt es hier jemanden, der hier einen Löschantrag bei Commons stellt ? Oder wie macht man das ? --Goesseln (Diskussion) 18:39, 14. Sep. 2014 (CEST)
- Erledigt, siehe: c:Commons:Deletion requests/File:Der kleine Prinz.jpg. --Túrelio (Diskussion) 12:00, 16. Sep. 2014 (CEST)
- Danke, das mit der 1.-Jan.-Regel wusste ich nicht. Aber dann kann man einen link zum Volltext im Artikel setzen? Erstmal nur im Orginal? Ist das so üblich hier? --Gamma γ 16:10, 14. Sep. 2014 (CEST)
- Welchen Volltext meinst Du ? Einen Scan des Buches mit Umschlag und Bildern der französischen Ausgabe, oder einen der deutschen Ausgabe, oder meinst Du eine Digitalisierung des Textes (ohne Bilder) in einer der beiden Sprachen ? Wer will die Arbeit machen ? Bei Wikisource einstellen ? ... so viele Fragen... --Goesseln (Diskussion) 18:39, 14. Sep. 2014 (CEST)
- Bei Scans etc. muss man vorsichtig sein. Originalausgaben gehen fast immer, spätere Ausgaben sind jedoch manchmal in irgendeiner Form gegenüber dem Original verändert (oft ohne Angabe eines Verfassers), da wird mal da was retuschiert, eine Farbe geändert oder eine missverständliche Formulierung leicht abgeändert, so dass da die Verlage gerne ein eigenes Cpoyright behaupten, selbst wenn die Änderungen marginal sind und das Sterbedatum eines unbekannten Bearbeiters oder des Übersetzers rücken die Verlage genau aus dem Grund natürlich nicht raus (oder wissen es nicht). Häufig stammt auch ein Vorwort oder Buchklappentext von einem anderen Autor, so dass dort eigene Copyrightfristen gelten. Bei einem Scan müsste man diese Teile verstecken bis die entsprechenden Fristen abgelaufen sind.--Giftzwerg 88 (Diskussion) 19:19, 14. Sep. 2014 (CEST)
- Welchen Volltext meinst Du ? Einen Scan des Buches mit Umschlag und Bildern der französischen Ausgabe, oder einen der deutschen Ausgabe, oder meinst Du eine Digitalisierung des Textes (ohne Bilder) in einer der beiden Sprachen ? Wer will die Arbeit machen ? Bei Wikisource einstellen ? ... so viele Fragen... --Goesseln (Diskussion) 18:39, 14. Sep. 2014 (CEST)
- die Kollegen sind schon seit dem 2. August 2014 unruhig. --Goesseln (Diskussion) 23:49, 13. Sep. 2014 (CEST)
- Ab den 01.01.2015, darf jeder das Original übersetzen und veröffentlichen (natürlich auch das Original), ohne das er irgendwelche Rücksicht auf den Originalautor nehmen muss. Wenn ich das recht verstanden habe, stammen die Original-Zeichnungen auch von Antoine de Saint-Exupéry. Die würden dann natürlich auch per 1.1.2015 gemeinfrei. --Bobo11 (Diskussion) 23:30, 13. Sep. 2014 (CEST)
- Oh wie schön, dass "Der kleine Prinz" gemeinfrei wird, wusste ich noch gar nicht, da freu ich mich drauf! (Leider ist der tragische Tod des Autors untrennbar mit dieser Freude verbunden.) Gleich mal bei Wikipedia:Countdown zur Gemeinfreiheit eingetragen. (Gamma: Gemeinfreiheit tritt immer erst mit Ablauf des Jahres ein, § 69 UrhG). Interessantes zum Nachlesen: Dem Verlag, der den kleinen Prinzen herausgibt, ist das Problem bekannt. Gruß, --Gnom (Diskussion) 23:15, 13. Sep. 2014 (CEST)
- Richtig nach der 70 Jahre per anno mortalis Regel, wird das Original von Antoine de Saint-Exupéry am 01.01.2015 gemeinfrei. Das trifft aber nicht zwingend auf die Übersetzungen zu. Die Übersetzungen gelten in der Regel als eigenständig geschützte Werke.--Bobo11 (Diskussion) 22:01, 13. Sep. 2014 (CEST)
- Antoine de Saint-Exupéry ist 1944 gestorben, nach der deutschen 70-Jahre-Regel wären seine Werke am 1.1.2015 frei, es sei denn, jemand weiß das besser. --Goesseln (Diskussion) 21:49, 13. Sep. 2014 (CEST)
Es kann hier noch den einen oder anderen Fallstrick geben: Erstens einmal betrifft die Gemeinfreiheit zum 1. Januar 2015, wie schon gesagt wurde, nur das Originalwerk und keine Übersetzungen von Übersetzern, die vor weniger als 70 Jahren gestorben sind. Zweitens könnte ich mir vorstellen, dass Commons auch dann keine Zeichnungen von Saint-Exupéry akzeptieren wird, da die Erstveröffentlichung 1943 in den USA erfolgte - ich weiss nicht wie der Fall beim "Kleinen Prinzen" genau ist, aber wenn die US-amerikanischen Formalia eingehalten wurden und das Copyright erneuert wurde, könnte der "Kleine Prinz" in den USA noch bis und mit 2038 geschützt sein (95 Jahre nach Erstveröffentlichung), siehe Commons:Hirtle chart, "Works Registered or First Published in the U.S." - es würde sich dann um den Fall 1923 through 1963 - Published with notice and the copyright was renewed handeln. In der Commons-Löschdiskussion zum sowieso verfrüht hochgeladenen Bild habe ich gerade darauf hingewiesen. Was hier hingegen kein Problem mehr sein dürfte, sind die Schutzfristenverlängerungen in Frankreich für Werke aus der Kriegszeit, die für nicht-musikalische Werke 2007 aufgehoben wurden. Gestumblindi 19:36, 14. Sep. 2014 (CEST)
- Hm, es ist noch schlimmer: Liliana-60 hat auf Commons darauf hingewiesen, dass die Schutzfristenverlängerung in Frankreich für Personen, die im Kriegsdienst gestorben sind, nach wie vor gilt - siehe en:Mort pour la France - d.h. dass die Werke von Saint-Exupéry in Frankreich erst 2045 gemeinfrei werden. Das ändert zwar wohl nichts an der Gemeinfreiheit in Deutschland und anderen Ländern mit einer Schutzfrist von 70 Jahren p.m.a., aber commonstauglich werden die Bilder damit nicht vor 2045... Gestumblindi 03:50, 16. Sep. 2014 (CEST)
- Oder doch "schon" 2033? Ich werde noch ganz konfus von diesem Fall... wenn wir dem französischen Wikipedia-Artikel fr:Mort pour la France folgen: Pour les auteurs et compositeurs morts pour la France, la durée de protection est de (...) 88 ans et 120 jours pour les œuvres publiées entre le 1er janvier 1921 et le 31 décembre 1947 inclus - also eine Schutzfrist von 88 Jahren und 120 Tagen (nach dem Tod des Urhebers?) für Werke, die zwischen 1921 und 1947 veröffentlicht wurden, was auf den "Kleinen Prinzen" zutreffen würde. Gestumblindi 21:52, 16. Sep. 2014 (CEST)
Warum darf dieses Bild nicht nach Commons
--SFfmL (Diskussion) 12:25, 15. Sep. 2014 (CEST)
- Weil scheinbar
unklarumstritten ist, ob der als Urheber angegebene Otto Krschak tatsächlich einer Veröffentlichung unter CC-BY-SA 3.0 zugestimmt hat, bzw. die Freigabe noch nicht von Wahrerwattwurm an das Support-Team weitergeleitet wurde. --Martin K. (Diskussion) 14:53, 15. Sep. 2014 (CEST) - Nachtrag: Der No-Commons-Baustein wurde von Wahrerwattwurm gesetzt und angeblich mit Ireas abgeklärt. Die beiden sollten also genaueres dazu sagen können. --Martin K. (Diskussion) 14:56, 15. Sep. 2014 (CEST)
- Martin K., das ist drei Jahre her. Dazu weiß ich leider nichts mehr. Ich habe auch in meinen Beiträgen aus dem Zeitraum keinen Bezug zu dem Bild gefunden. Grüße, ireas (Diskussion) 15:06, 15. Sep. 2014 (CEST)
- Für mich klingt das (vorausgesetzt die Freigabe erstmal geklärt) nach einer Zusatzbedingung des Freigebenden, wie sie eigentlich von den CC-Lizenzen untersagt wird. Entweder ist ein Bild frei lizensiert oder eben nicht - „frei nur für die de.wikipedia“ gibt es nicht. --Martin K. (Diskussion) 15:15, 15. Sep. 2014 (CEST)
- Martin K., das ist drei Jahre her. Dazu weiß ich leider nichts mehr. Ich habe auch in meinen Beiträgen aus dem Zeitraum keinen Bezug zu dem Bild gefunden. Grüße, ireas (Diskussion) 15:06, 15. Sep. 2014 (CEST)
- Vor 2 Tagen hat der Uploader auf die Foto-Seite folgendes gepostet "Wie der DÜP-Bapperl-Einkleber längst weiß, liegt mir die entsprechende Freigabe vor." und den DÜP-Baustein entfernt. Was ich mich da frage, 1) wieso ist "die entsprechende Freigabe" nicht beim Support-Team und 2) warum will der Uploader dass das Foto nicht auf Commons kommt[1]? --Túrelio (Diskussion) 15:15, 15. Sep. 2014 (CEST)
- Letzteres wäre übrigens völlig belanglos, wenn das Bild sauber unter einer freien Lizenz stünde. Da diese nämlich jedem eine lizenzkonformen Verwendung gestattet, kann die Datei von jedem beliebigen Nutzer neu auf Commons hochgeladen werden. --Martin K. (Diskussion) 15:52, 15. Sep. 2014 (CEST)
- Beim Upload wurde also das was unter Wikipedia:FAQ Rechtliches#Ich habe die Erlaubnis, einen Text oder ein Bild in der Wikipedia zu verwenden; ist das in Ordnung? missachtet. Dies bedeutet doch, dass das Bild gelöscht werden muss.--SFfmL (Diskussion) 15:58, 15. Sep. 2014 (CEST)
- Letzteres wäre übrigens völlig belanglos, wenn das Bild sauber unter einer freien Lizenz stünde. Da diese nämlich jedem eine lizenzkonformen Verwendung gestattet, kann die Datei von jedem beliebigen Nutzer neu auf Commons hochgeladen werden. --Martin K. (Diskussion) 15:52, 15. Sep. 2014 (CEST)
@all und auch @Yellowcard::
- Die genaueren Hintergründe hatte ich bereits mit dem Problembapperleinkleber ausführlich besprochen; das kann hier nachgelesen werden.
- Die Zustimmung des Rechteinhabers liegt dem Supportteam deshalb nicht vor, weil es bislang – also seit Jahren – keinen Zweifel an der Korrektheit der Lizenzangaben gab, die auch eine (sogar kommerzielle) Nachnutzung einschließt. Oder besteht neuerdings das Erfordernis eines „Weiterleitungs-Automatismus“ an OTRS?
- Während meiner diversen Telefonate mit Herrn Krschak, um das Foto unter unsere freie Lizenz zu bekommen, wurde deutlich, dass er es lieber sähe, wenn das Bild nicht auf Commons, sondern auf de:wp verbleibt. Das habe ich ihm damals zugesagt, auch, weil es sich angesichts der von uns unbeeinflussbaren und wiederholt nicht nachvollziehbaren dortigen Löschpraxis mit meiner eigenen Skepsis deckt. An eine solche Zusage fühle ich mich selbstverständlich gebunden. Zudem kenne ich die Praxis in fr:wp, die eine Masse an Logos und Abbildungen haben, die nur dort lagern. Weshalb sollte das bei uns nicht auch möglich sein?
Gruß von --Wwwurm 15:58, 15. Sep. 2014 (CEST)
- Danke für die Klarstellung. Ich kenne die ggf. :de-eigenen OTRS-Spielregeln nicht.
- Auf Commons ist es aber Usus, dass bei nicht-eigenen Uploads (ohne sonstwo evidente freie Lizenz wie etwa auf Flickr) grundsätzlich eine Genehmigung an OTRS geschickt werden muss. Ich verstehe und weiß, dass das bei Urgesteinen gelegentlich Zähneknirschen auslöst. Warum eine solche etwas unbequeme Gleichbehandlung aller Hochlader letztlich sicherer ist, zeigt gerade der Fall dieses Bildes. Vielleicht ist in 2,3,5 Jahren hier keiner mehr aktiv, der "damals", als du das Bild hochgeladen hast, dabei war. Und was dann? Zugegeben ist dieses Szenario auf Commons wahrscheinlicher als auf :de.
- Es gibt auf 11 anderen Wikipedia-Sprachversion ebenfalls Artikel über Horst Szymaniak. Wäre es nicht auch im Sinne des Fotografen, wenn dort ebenfalls das Foto gezeigt würde? --Túrelio (Diskussion) 17:05, 15. Sep. 2014 (CEST)
- @Wahrerwattwurm: Dass Du ihm damals dieses Zusage gegeben hast, an Die Du Dich jetzt gebunden fühlst, kann ich ehrlich gesagt nicht nachvollziehen. Als Heavy-User musste Dir doch bewusst sein, dass eine freie Lizenz (wie oben schon dargestellt) jedem die Nutzung dieses Bildes und damit auch den Upload auf Commons gestattet, weshalb Du im Zweifel keinerlei Handhabe hast diese Zusage auch einzuhalten?!
- Wenn Die Freigabe unstrittig ist, sehe ich zudem keinerlei Grund, weshalb irgendwer auf Commons dieses Photo löschen sollte?! Der im Bild enthaltene Ball und der Schal dürften urheberrechtlich jedenfalls nicht von Belang sein... --Martin K. (Diskussion) 17:16, 15. Sep. 2014 (CEST)
- Das nehme ich zumindest subjektiv etwas anders wahr: Dateientlinkerbot ist einer der häufigsten „Gäste“ auf meiner Beobachtungsseite. Und da in de:wp Dateien ja regelmäßig gelöscht werden, nachdem sie in den USA gelandet sind, ist es für mich auch nicht ganz so einfach, sie bei uns wiederherzustellen. Deswegen habe ich in den letzten Jahren auch kaum noch eigene Bilder hochgeladen. Bezüglich der Motive und Vorbehalte von Herrn Krschaks kann ich nichts Handfestes erklären.
- Ich mag zwar ein Heavy User sein, das bezieht sich aber eher auf Texte; Bild-Urheberrechtsfragen sind mir in all den Jahren eher ein unbekanntes Wesen geblieben.
- Ich möchte aber noch mal an meine obige Frage erinnern, weshalb etwas in de:wp nicht möglich sein soll, was in fr:wp laufend praktiziert wird (mit dem Hinweis „Nicht nach Wikimedia Commons hochladen, weil die Copyright-Regelungen dort restriktiver sind.“).
- Gruß von --Wwwurm 22:36, 15. Sep. 2014 (CEST)
- In Bezug auf das obige Foto sind die Spielregeln auf Commons nicht restriktiver als auf :de.
- Natürlich kannst du einen Nicht-nach-Commons-Hinweis daraufpappen. Dieser würde in einem solchen Fall aber einzig aus Gefälligkeit dir gegenüber beachtet; lizenzseitig gibt es dafür keinerlei Grundlage. Ein Benutzer aus einer anderen Wikipedia-Sprachversion, der das Foto entdeckt, kann (und wird) es problemlos nach Commons oder lokal auf seiner Wikipedia hochladen. --Túrelio (Diskussion) 22:50, 15. Sep. 2014 (CEST)
- (bk) Auch in der de.WP behalten wir Dateien lokal, wenn sie urheberrechtlich nach den Regeln im DACH-Raum nicht aber nach der Rechtslage in den USA und/oder dem Ursprungsland frei sind. Dabei geht es i.d.R. aber um Fragen der Regelschutzfristen, Panoramafreiheit oder Schöpfungshöhe (mehr dazu unter WP:Bildrechte). Da das beim vorliegenden Motiv aber alles keine Rolle spielt und das Bild zudem für mindestens 11 Sprachversionen relevant ist, gibt es wirklich keinen objektiven Grund es nicht nach Commons zu schieben.
- Und wie bereits mehrfach geschrieben: CC-BY-SA erlaubt es eh jedem das Bild zu verwenden und auf Commons oder in jeder beliebigen Sprachversion hochzuladen.
- Deine generelle Commonskritik teile ich übrigens nicht. Natürlich gibt es dort manchmal auch widersinnige Löschaktion, aber der Großteil der Entlinkungsmeldungen dürfte auf Ursachen zurückzuführen sein, die auch nach hiesigem Recht zutreffen. --Martin K. (Diskussion) 23:05, 15. Sep. 2014 (CEST)
- Und unter welcher Lizenz müsste ein Bild stehen, damit es nicht von jedem auf Commons oder auf sein lokales Wiki hochgeladen (und dann hier gelöscht) werden dürfte? Das müsste ja ein Äquivalent zu dieser französischen Lizenz sein. --Wwwurm 23:12, 15. Sep. 2014 (CEST)
- Das in der fr.WP ist keine Lizenz (und erst recht keine freie), sondern der Hinweis, dass dieses Logo urheberrechtlich geschützt ist und nur unter der französischen Varianten von Fair Use genutzt werde kann.
- Es gibt keine frei Lizenz, die das Verschieben nach Commons ausschließt. Es ist doch gerade die Grundidee der freien Lizenzen, das jeder die darunter veröffentlichten Inhalte nutzen darf. Und das gilt natürlich auch für Commons! --Martin K. (Diskussion) 23:21, 15. Sep. 2014 (CEST)
- @Wwwurm, basiert dein bzw. Herrn Krschaks "Vorbehalt" gegen Commons in Bezug auf dieses Foto nur auf der Sorge dass es dort aus fragwürdigen Gründen gelöscht werden könnte (und dann zunächst auch hier nicht mehr zur Verfügung stehen würde)? Oder steht dahinter letztlich doch "Na ja, auf der deutschsprachigen Wikipedia können Sie es meinetwegen verwenden, aber nirgends sonst" seitens des Fotografen? Im letzteren Fall sehe ich derzeit keine Chance das Bild hier zu behalten, wenn man gegenüber dem Fotografen ehrlich sein will. --Túrelio (Diskussion) 11:45, 16. Sep. 2014 (CEST)
- Wwwurm, ich habe aufgrund Deiner Fragen und Vorbehalte das ganz starke Gefühl, der Fotograf ist sich gar nicht bewusst, was eine Freigabe unter CC-BY-SA für sein Foto bedeutet. Er bietet mit einer solchen Lizenz nämlich die ganz überwiegende Mehrheit der Nutzungsrechte jedermann unwiderruflich und zu sehr geringen Bedingungen an. Der Wunsch, das Bild nicht nach Commons zu übertragen, beißt sich mit dieser Lizenz. Ich würde Dich daher tatsächlich bitten, die Freigabe schriftlich einzuholen und ans Support-Team weiterzuleiten. Das ist bei Fotos Dritter auch durch "alte Hasen" Usus und hilft schlicht dabei, die Freigabe später nachvollziehen zu können, auch wenn Du vielleicht nicht mehr hier aktiv sein solltest (was natürlich keiner hofft. ). Danke und Gruß, Yellowcard (D.) 11:52, 16. Sep. 2014 (CEST)
- Doch, die Lizenzbedingungen kannte der Photograph von Anfang an, und die Freigabe habe ich mir von ihm selbstverständlich nicht nur mündlich, sondern auch schriftlich geben lassen. Aufgrund meiner o.g. Zusage an ihn möchte ich ihn aber zunächst über die jetzige Situation informieren und ihn bitten, seine Vorbehalte gegen Commons zu überdenken. Hoffentlich stimmt seine Telefonnummer noch.
- Wenn er das nicht tut, müssten wir das Bild wohl bedauerlicherweise löschen, oder? Gruß von --Wwwurm 12:44, 16. Sep. 2014 (CEST)
- Das wäre in jedem Fall die beste Lösung :) Löschen müssen wir das Foto nur, wenn die angegebene Lizenz nicht erteilt wurde. Stimmt er aber einer Übertragung nach Commons nicht zu, wäre das mit den Lizenzbedingungen nicht vereinbar, damit wäre die Lizenz wohl ungültig bzw. nicht wirksam erteilt. Dann bliebe tatsächlich nur die Löschung ... Grüße, Yellowcard (D.) 12:59, 16. Sep. 2014 (CEST)
- Wieso macht WP einem eigentlich so viel Arbeit (über die viele Arbeit hinaus, die man sich freiwillig antut)? *seufz* But on second thought: I'll do my very best, Miss Sophie, und melde mich, sobald ich ein Ergebnis habe – hier oder bei Dir? --Wwwurm 14:11, 16. Sep. 2014 (CEST)
- Lieber hier, ich persönlich bin bei dem Bild sehr leidenschaftslos. Oder, vielleicht noch einfacher: Wenn der Fotograf einverstanden ist, sende die Freigabe doch einfach direkt an permissions-de@wikimedia.org – der Rest sollte dann ganz von selbst passieren (kann aber durchaus ein paar Tage dauern). :) Danke für Deine Mühe und Grüße, Yellowcard (D.) 14:34, 16. Sep. 2014 (CEST)
- Ich möchte lediglich vermeiden, dass – wenn es ein paar Tage länger dauert – das Foto automatisch gelöscht wird. --Wwwurm 14:42, 16. Sep. 2014 (CEST)
- Ich denke hier auf :de wird das nicht "automatisch gelöscht". --Túrelio (Diskussion) 15:24, 16. Sep. 2014 (CEST)
- Schön. Darum fühle ich mich hier ja auch wohler als auf Commons. :-) --Wwwurm 15:26, 16. Sep. 2014 (CEST)
- Ich denke hier auf :de wird das nicht "automatisch gelöscht". --Túrelio (Diskussion) 15:24, 16. Sep. 2014 (CEST)
- Ich möchte lediglich vermeiden, dass – wenn es ein paar Tage länger dauert – das Foto automatisch gelöscht wird. --Wwwurm 14:42, 16. Sep. 2014 (CEST)
- Lieber hier, ich persönlich bin bei dem Bild sehr leidenschaftslos. Oder, vielleicht noch einfacher: Wenn der Fotograf einverstanden ist, sende die Freigabe doch einfach direkt an permissions-de@wikimedia.org – der Rest sollte dann ganz von selbst passieren (kann aber durchaus ein paar Tage dauern). :) Danke für Deine Mühe und Grüße, Yellowcard (D.) 14:34, 16. Sep. 2014 (CEST)
- Wieso macht WP einem eigentlich so viel Arbeit (über die viele Arbeit hinaus, die man sich freiwillig antut)? *seufz* But on second thought: I'll do my very best, Miss Sophie, und melde mich, sobald ich ein Ergebnis habe – hier oder bei Dir? --Wwwurm 14:11, 16. Sep. 2014 (CEST)
- Das wäre in jedem Fall die beste Lösung :) Löschen müssen wir das Foto nur, wenn die angegebene Lizenz nicht erteilt wurde. Stimmt er aber einer Übertragung nach Commons nicht zu, wäre das mit den Lizenzbedingungen nicht vereinbar, damit wäre die Lizenz wohl ungültig bzw. nicht wirksam erteilt. Dann bliebe tatsächlich nur die Löschung ... Grüße, Yellowcard (D.) 12:59, 16. Sep. 2014 (CEST)
- Wwwurm, ich habe aufgrund Deiner Fragen und Vorbehalte das ganz starke Gefühl, der Fotograf ist sich gar nicht bewusst, was eine Freigabe unter CC-BY-SA für sein Foto bedeutet. Er bietet mit einer solchen Lizenz nämlich die ganz überwiegende Mehrheit der Nutzungsrechte jedermann unwiderruflich und zu sehr geringen Bedingungen an. Der Wunsch, das Bild nicht nach Commons zu übertragen, beißt sich mit dieser Lizenz. Ich würde Dich daher tatsächlich bitten, die Freigabe schriftlich einzuholen und ans Support-Team weiterzuleiten. Das ist bei Fotos Dritter auch durch "alte Hasen" Usus und hilft schlicht dabei, die Freigabe später nachvollziehen zu können, auch wenn Du vielleicht nicht mehr hier aktiv sein solltest (was natürlich keiner hofft. ). Danke und Gruß, Yellowcard (D.) 11:52, 16. Sep. 2014 (CEST)
- Und unter welcher Lizenz müsste ein Bild stehen, damit es nicht von jedem auf Commons oder auf sein lokales Wiki hochgeladen (und dann hier gelöscht) werden dürfte? Das müsste ja ein Äquivalent zu dieser französischen Lizenz sein. --Wwwurm 23:12, 15. Sep. 2014 (CEST)
Da wir jetzt schon so ewig über diese Bild diskutieren, hab ich es auch mal graphisch Not-versorgt und die gröbsten Kratzer sowie diesen fiesen Grünstich entfernt. --Martin K. (Diskussion) 16:40, 16. Sep. 2014 (CEST)
- Danke dafür. --Wwwurm 16:48, 16. Sep. 2014 (CEST) NB: Unter einer Ewigkeit verstehe ich aber etwas mehr als 28 Stunden ... ;-)
Verwendung von Logos von Videospielen
Hallo,
wieso darf z.B. das Logo des Videospieles Nintendogs auf dem entsprechenden Artikel verwendet werden, nicht aber das Logo, das ich gestern versucht habe, im entsprechenden Artikel einzubinden? Entweder, es ist bei beiden verboten, oder bei beiden erlaubt, ist ja beides von Nintendo, oder verstehe ich da etwas falsch?
LG --Blechdose (Diskussion) 15:35, 15. Sep. 2014 (CEST)
- Moin, wer die Rechte an dem Logo hält, spielt keine Rolle. Entscheidend ist, ob das Logo Schöpfungshöhe hat und die würde ich dem Tingle-Logo wegen der Blümchen schon zusprechen. Das erste Logo ist ja nur ein einfacher Schriftzug. XenonX3 – (☎) 15:38, 15. Sep. 2014 (CEST)
25. September: Monsters of Law
Am 25. September um 18 Uhr findet bei Wikimedia Deutschland die nächste Veranstaltung der Reihe "Monsters of Law" statt, die juristische Fragen rund um Freies Wissen näher beleuchtet. Diesmal spricht Benutzer:Gnom, Rechtsanwalt (ehemal. legal intern bei der Wikimedia Foundation) und Mitglied der Wikipedia:Redaktion Recht über das Thema Schöpfungshöhe und Urheberrecht und beschäftigt sich mit der aktuellen Frage, ab wo eine Untergrenze für urheberrechtlichen Schutz, etwa im Bereich von Kunst und Design, zu ziehen ist. Nach einem ca. 30-minütigen Vortrag ist Raum für Fragen und Diskussionen. Kommt vorbei oder schaut euch die Veranstaltung im Livestream an, der am 25. September ab 18 Uhr auf der Website gezeigt wird. Die Veranstaltung ist danach als Video dort abrufbar. Grüße, --Lilli Iliev (WMDE) (Diskussion) 16:34, 15. Sep. 2014 (CEST)
- Die ursprüngliche Ankündigung ist wohl im Archiv gelandet, aber ich freue mich weiterhin auf Zuhörer und Mitdiskutanten, gern über Stream und Twitter! Gruß, --Gnom (Diskussion) 16:50, 15. Sep. 2014 (CEST)
Spenden
Ist diese Einschaltung tatsächlich von Wikipedia???
Liebe Wikipedia-Nutzer: Um unsere Unabhängigkeit zu bewahren, verzichten wir bewusst auf Werbung und staatliche Zuschüsse. Wir finanzieren Wikipedia ausschließlich durch Spenden in Höhe von durchschnittlich 10 €. Nun ist es an der Zeit, um Spenden zu bitten. Wenn jeder, der diese Nachricht liest, jetzt 2 € spendet, wäre das Spendenziel dieser Aktion innerhalb einer Stunde erreicht. Wir sind eine kleine, gemeinnützige Organisation, tragen aber die Kosten einer Top-5-Website: Server, Mitarbeiter und Programme. Wikipedia ist etwas Besonderes. Es ist wie eine Bibliothek oder ein öffentlicher Park, die wir alle zum Nachdenken und Lernen nutzen können. Wenn Wikipedia dir nützlich erscheint, dann nehmen Sie sich bitte etwas Zeit, damit die Seite ein weiteres Jahr online und werbefrei bleiben kann. Vielen Dank.
Einmalig Monatlich* 2 € 5 € 10 € 20 € 30 € 50 € 100 € €
Eva Maria Bauer (nicht signierter Beitrag von 89.144.192.176 (Diskussion) 18:13, 15. Sep. 2014 (CEST))
- Hier falsch, bitte WP:FZW nutzen. XenonX3 – (☎) 18:15, 15. Sep. 2014 (CEST)
Ausschnitt urheberrechtlich unbedenklich?
hallo, nebenstehendes Schild ist dauerhaft in der Öffentlichkeit angebracht. wenn ich die rechte Hälfte ausschneide mit der Darstellung des Strakener Quellsystems, sodass die Zeichnung links unten mit der Quelleinfassung nicht drauf ist: ist der Ausschnitt urheberrechtlich unbedenklich? wegen mangelnder Schöpfungshöhe? danke für eure einschätzung. nach der einschätzung werde ich das foto des ganzen schildes auf jeden fall löschen. --Jbergner (Diskussion) 21:11, 16. Sep. 2014 (CEST)
- Wenn das Schild dauerhaft in der Öffentlichkeit angebracht ist, ist es wahrscheinlich, dass hier die Panoramafreiheit greift. In dem Moment müssen wir uns über die Schöpfungshöhe gar keine Gedanken mehr machen und sowohl das Schild wie auch Ausschnitte davon wären unbedenklich. Grüße, Yellowcard (D.) 21:42, 16. Sep. 2014 (CEST)
- Panoramafreiheit heißt doch aber wohl, dass das Panorama auch zu sehen ist und das Schild eher nur Beiwerk? wenn ich jedoch einen Ausschnitt aus dem Schild zeige, ist das Panorama doch weg. Oder wo ist mein Denkfehler? --Jbergner (Diskussion) 22:07, 16. Sep. 2014 (CEST)
- Hallo Jbergner, du sitzt keinem Denkfehler auf, sondern spielst auf eine juristische Frage an, die unterschiedlich beantwortet wird, vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2014/08#Infotafeln_und_Panoramafreiheit. Dort solltest du eigentlich alle Positionen zu dieser Frage finden. Es dürfte nichts bringen, die Argumente hier noch einmal auszutauschen. Was die Frage der Schöpfungshöhe betrifft, würde ich sie bejahen. Solchen „Karten“ wohnt eine Abstraktionsleistung inne, die die niedrigen Schutzanforderungen an Werke wissenschaftlich-technischer Art m.E. erfüllen, zumal in der Vergangenheit auch schon allen möglichen Kartenausschnitten in der Rechtsprechung schon Schutz zugebilligt worden ist. Entsprechend restriktiv legen wir das an dieser Stelle auch aus, vgl. Benutzer:Gnom/Almanach, Punkt 2.2.3. — Pajz (Kontakt) 22:28, 16. Sep. 2014 (CEST)
- überzeugt, ich lasse das bild jetzt SLAen. HG --Jbergner (Diskussion) 22:56, 16. Sep. 2014 (CEST)
- Ähm, da liegt wohl ein Missverständnis vor. Die Karte ist wohl schutzfähig, aber trotzdem greift (nach bestrittener, aber hier so vertretener Auffassung) die Panoramafreiheit. Das Bild kann also bleiben. Gruß, --Gnom (Diskussion) 00:00, 17. Sep. 2014 (CEST)
- kein missverständnis: da jetzt schon kein Panorama zu sehen ist, würde Panoramafreiheit nur bei einem größeren Bildumfang gelten. außerdem miese bildqualität. --Jbergner (Diskussion) 09:06, 17. Sep. 2014 (CEST)
- Die herrschende Meinung unter den Rechtswissenschaftlern hält die Panoramafreiheit auch in solchen Fällen für anwendbar und vom Gesetzeswortlaut ist das Bild auf jeden Fall gedeckt. Panoramafreiheit ist nicht an ein Panorama gebunden. Wenn Dir als Uploader das allerdings zu heikel ist und Du weiterhin eine Löschung wünscht, würde ich mich dem aber trotzdem nicht entgegenstellen. Grüße, Yellowcard (D.) 11:19, 17. Sep. 2014 (CEST)
- ich möchte bitte weiterhin die Löschung. danke im voraus. --Jbergner (Diskussion) 11:24, 17. Sep. 2014 (CEST)
- Lieber Jbergner, man darf das Wort "Panoramafreiheit" nicht so verstehen, dass das das Panorama frei ist. Richtigerweise ist alles innerhalb des Panoramas frei. Das ergibt sich, wie ich finde, ganz gut aus dem Wortlaut des § 59 UrhG. Gruß, --Gnom (Diskussion) 11:47, 17. Sep. 2014 (CEST)
- ich möchte bitte weiterhin die Löschung. danke im voraus. --Jbergner (Diskussion) 11:24, 17. Sep. 2014 (CEST)
- Die herrschende Meinung unter den Rechtswissenschaftlern hält die Panoramafreiheit auch in solchen Fällen für anwendbar und vom Gesetzeswortlaut ist das Bild auf jeden Fall gedeckt. Panoramafreiheit ist nicht an ein Panorama gebunden. Wenn Dir als Uploader das allerdings zu heikel ist und Du weiterhin eine Löschung wünscht, würde ich mich dem aber trotzdem nicht entgegenstellen. Grüße, Yellowcard (D.) 11:19, 17. Sep. 2014 (CEST)
- kein missverständnis: da jetzt schon kein Panorama zu sehen ist, würde Panoramafreiheit nur bei einem größeren Bildumfang gelten. außerdem miese bildqualität. --Jbergner (Diskussion) 09:06, 17. Sep. 2014 (CEST)
- Ähm, da liegt wohl ein Missverständnis vor. Die Karte ist wohl schutzfähig, aber trotzdem greift (nach bestrittener, aber hier so vertretener Auffassung) die Panoramafreiheit. Das Bild kann also bleiben. Gruß, --Gnom (Diskussion) 00:00, 17. Sep. 2014 (CEST)
- überzeugt, ich lasse das bild jetzt SLAen. HG --Jbergner (Diskussion) 22:56, 16. Sep. 2014 (CEST)
- Hallo Jbergner, du sitzt keinem Denkfehler auf, sondern spielst auf eine juristische Frage an, die unterschiedlich beantwortet wird, vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2014/08#Infotafeln_und_Panoramafreiheit. Dort solltest du eigentlich alle Positionen zu dieser Frage finden. Es dürfte nichts bringen, die Argumente hier noch einmal auszutauschen. Was die Frage der Schöpfungshöhe betrifft, würde ich sie bejahen. Solchen „Karten“ wohnt eine Abstraktionsleistung inne, die die niedrigen Schutzanforderungen an Werke wissenschaftlich-technischer Art m.E. erfüllen, zumal in der Vergangenheit auch schon allen möglichen Kartenausschnitten in der Rechtsprechung schon Schutz zugebilligt worden ist. Entsprechend restriktiv legen wir das an dieser Stelle auch aus, vgl. Benutzer:Gnom/Almanach, Punkt 2.2.3. — Pajz (Kontakt) 22:28, 16. Sep. 2014 (CEST)