Invalidität

dauernde Beeinträchtigung der körperlichen und/oder geistigen Leistungsfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Gebrechen
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Invalidität hat mehrere Bedeutungen:

  • Die dauernde Beeinträchtigung der körperlichen und/oder geistigen Leistungsfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Gebrechen, die zu einer ebenfalls dauernden Dienst- beziehungsweise Berufsunfähigkeit geführt hat. [1]
  • Kriegsversehrte bezeichnete man historisch als Invalide
  • Weiterhin: Das Gegenteil von Validität im Sinne von „(Rechts-)Ungültigkeit“.

Herkunft des Wortes

Das Wort invalidité beziehungsweise invalide stammt aus dem Französischen und geht auf Lateinisch invalidus (= kraftlos, schwach, hinfällig) zurück. Im Mittelalter bedeutete es „verwundet“ (les invalides, „die Verwundeten“), im 18. Jahrhundert gebrauchte man Invalide für dienstuntauglicher oder ausgedienter Soldat, und im 19. Jahrhundert wurde das Wort im Deutschen gebräuchlich.

Invaliditätsabsicherungen

Als Arbeitnehmer ist man in Deutschland innerhalb der Beitragsbemessungsgrenze über die Gesetzliche Rentenversicherung gegen dauernde Arbeits- beziehungsweise Erwerbsunfähigkeit versichert. Früher hieß sie Invaliditätsrente, danach Erwerbsunfähigkeitsrente und heute Erwerbsminderungsrente.

Ergänzender Versicherungsschutz

Zu den privaten Invaliditätsversicherungen zählen neben der Berufsunfähigkeitsversicherung die Erwerbsunfähigkeitsversicherung, die Grundfähigkeitsversicherung, die Dread-Disease- sowie die private Unfallversicherung, die in ihren Bedingungen jedoch unterschiedliche Ausprägungen haben. Mittlerweile gibt es auch Versicherungsprodukte, die verschiedene Formen des Risikoschutzes kombinieren.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Gabler Wirtschaftslexikon, Definition Invalidität.