Ein Rezept (v. lat.: recipe »nimm« [des Arztes], sowie das darauf folgende receptus »erhalten« [des Apothekers]) ist eine Anleitung für die Mischung, Mischreihenfolge und Verarbeitung von Ausgangsstoffen, um ein bestimmtes Produkt zu erhalten. Rezepte gibt es in verschiedenen Fachbereichen:
Medizin und Pharmazie
In der Medizin ist das Rezept das Dokument, das den Apotheker ermächtigt, einem Patienten ein bestimmtes Medikament zu verkaufen. Früher und in Einzelfällen heute noch ist es die Anleitung des Arztes für den Apotheker zur Herstellung eines Medikaments. In vielen Ländern ist ein ärztliches Rezept notwendig, damit dem Patienten oder der Patientin der Kaufpreis des Medikaments von der Krankenkasse erstattet wird.
Auch wenn der Apotheker heute nur noch selten die Medikament selber anrührt, beginnen Rezepte noch heute traditionell mit Rp.. Früher folgte dann z.B. nimm 3 g von diesem, 40 g von jenem, mische, teile in 10 Portionen, gib es dem Patienten und instruiere ihn über die Dosierung. Der ganze Text war traditionell in Latein geschrieben, der traditionellen lingua franca der Gelehrten.
Manche Medikamente sind rezeptpflichtig, d. h. ohne ärztliche Anweisung ist der Apotheker nicht berechtigt, das entsprechende Medikament zu verkaufen.
Ein Rezept ist allgemein 6 Monate gültig, wobei zu beachten ist, dass es für die gesetzlichen Krankenkassen zur Erstattung nur 4 Wochen, also 28 Tage gültig ist. Das heißt nach Ablauf dieser Frist muss der Patient den vollen Betrag des/der Arzneimittel selbst bezahlen.
Ein Rezept ist eine ärztliche Urkunde an den Apotheker, wo ihm mitgeteilt wird, welche Medikamente er an den Inhaber des Rezeptes abgeben darf. Daher ist es verboten ein Rezept mit einem Bleistift auszustellen . Die Vorderseite eines Rezeptes muss in schwarzer Schrift ausgefüllt sein und es dürfen keine Ettikette auf dem rezept kleben. Ganz wichtig ist die Unterschrift des Arztes. Ohne diese Bestätigung ist ein Rezept nicht gültig.
Man unterscheidet zwischen drei Kategorien:
Rezepttypen
- Kassenrezept - Wer, wie die meisten Menschen in Deutschland, in einer gesetzlichen Krankenversicherung (Krankenkasse), versichert ist, erhält ein „Kassenrezept“. Hierbei trägt die Krankenkasse die Kosten der Medikamente. Der Apotheker selbst rechnet die Kosten (über Verbände) mit den Krankenkassen ab. Der Patient muss allerdings einen gesetzlich festgelegten Anteil selbst bezahlen, für die Höhe der Beträge siehe Selbstbeteiligung.
- Privatrezept - Wer, wie Beamte und die meisten Selbstständigen sowie Angestellte mit einem Einkommen über einer bestimmten Höhe - nicht in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, erhält ein Privatrezept. Hierbei muss der Patient die Kosten für die Medikamente in der Apotheke zunächst selbst begleichen. Sofern er in einer privaten Krankenversicherung versichert, kann er sich diese anschließend erstatten lassen. Je nach gewähltem Tarif fallen hierbei unterschiedlich hohe Eigenanteile an. Beamte erhalten einen Teil der Kosten über die sogenannte „Beihilfe“ erstattet.
- Betäubungsmittelrezept (BtM-Rezept) - Diese Rezept hat einen Sonderstatus. Es wird benötigt, um Betäubungsmittel zu verschreiben. Hierbei müssen gesetzlich festgelegte Regeln beachtet werden. Die Rezepte sind mit einer Seriennummer versehen und werden in dreifacher Ausfertigung erstellt. Dabei verbleibt ein Exemplar beim Arzt, während der Patient die zwei anderen Exemplare in der Apotheke abgibt. Eines wird von der Apotheke über 30 Jahre archiviert, während das andere zur Abrechnung mit den Krankenkassen verwendet wird.
Chemie
Ein in der präparativen Chemie sehr selten gebrauchter Begriff für Synthesevorschriften.
Kochkunst
In der Kochkunst ist das Rezept eine Anleitung oder Vorschrift, die bestimmt, welche Zutaten nach bestimmten Verfahren zusammengegeben werden, um eine bestimmte Speise zuzubereiten. Dieses ist zumeist in Zutatenliste und Verfahrensanweisung aufgeteilt. Siehe dazu auch Kochrezept.
Automatisierungstechnik
Ein Rezept in der Automatisierungstechnik ist eine Wertesammlung von Prozessparametern, die im funktionalen oder verfahrenstechnischen Zusammenhang stehen. Dabei steht ein Rezept meist für ein bestimmtes Produkt oder Produkttyp, den es zu produzieren gilt. Vorbereitete, gespeicherte Rezepte können im Bedarfsfall (z. B. einem Produktwechsel) aufgerufen werden. Diese Vorgehensweise unterstützt die gewollte Reproduzierbarkeit von Produktionsabläufen. Typischerweise werden Rezepte in Anlagen mit Batch-Betrieb eingesetzt und mit Rezeptursteuerungsystemen automatisch ausgeführt und verwaltet.
Problematik
Oft wird allgemein die Anleitung zur Lösung einer Aufgabe als Rezept bezeichnet. Die umgangssprachliche Redewendung „da gibt es kein Patentrezept“ bringt zum Ausdruck, dass es auf die Umstände ankommt.
Das grundlegende Problem von Rezepten ist die eingeschränkte Formalisierbarkeit von Wissen. Dies ist umso gravierender, je komplexer der Gegenstand und seine Wechselwirkung mit der Umgebung ist und gilt besonders für prozedurales Wissen.