Gestellungsbefehl
veralteter Begriff zur Auffordeung vor Gericht oder beim Militär
Ein Gestellungsbefehl ist in Deutschland die verbindliche Aufforderung an einen gemusterten und einberufenen Wehrpflichtigen, sich zu seinem Wehrdienst in einer bestimmten Kaserne einzufinden.
In der deutschen Bundeswehr wird dieser Begriff nicht mehr gebraucht, der amtliche Begriff dort lautet "Einberufungsbescheid".