Inventar bedeutet so viel wie "Vermögensverzeichnis". Es stammt von dem im 15./16. Jahrhundert gebräuchlichen, lateinischen Wort inventarium (juristisches Fachwort) ab. Um die gleiche Zeit herum entwickelte sich das heute noch als Fremdwort gebräuchliche Wort Inventur ("Bestandsaufnahme"). Auch heute versteht man unter einer Inventur die Bestandsaufnahme der Vermögenwerte.
In der Betriebswirtschaft bezeichnet das Inventar die Gesamtheit der beweglichen Vermögenswerte einer Firma, auch Einrichtungen von Wohnungen werden gelegentlich damit bezeichnet.