Gleichberechtigung

Gleichheit verschiedener Rechtssubjekte
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Gleichberechtigung

politisch: Gleichberechtigung von Mann und Frau auf allen Lebensgebieten, wie sie in Atikel 3 des Grundgesetzes als Grundrecht garantiert ist. Die Verfassungswirklichkeit ist, trotz aller Erfolge der letzten Jahrzehnte, in manchen Bereichen immer noch eine andere.
arbeitsrechtlich: der Grundsatz "gleicher Lohn für gleiche Arbeit" galt ursprünglich ebenfalls für die gleiche Entlohnung von Frauen und Männern bei gleicher Arbeit. Nach der Wiedervereinigung Deutschlands hat diese Forderung jedoch noch einen anderen Aspekt erhalten, nämlich durch die Tatsache, dass auch 12 Jahre nach 1990 noch keine Lohnangleichung in den neuen Bundesländern erreicht werden konnte.