Internationales Menschenrechts-Tribunal

Organisation
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Das Internationale Menschenrechts-Tribunal (IMRT) fand vom 9. bis 12. Juni 1995 in Wien statt.[1][2][3][4][5][6] Eine Reihe von Menschenrechtsorganisationen Österreichs erhob symbolisch Anklage gegen die Republik Österreich wegen der Verfolgung und Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender-Personen in Österreich von 1945 bis 1995. Anlass war das 50-Jahre-Jubiläum der Zweiten Republik. Den Vorsitz führten Freda Meissner-Blau, Gründerin der Grünen, und Gerhard Oberschlick, Herausgeber des FORVM. Die Anklage wurde vom Menschenrechtsaktivisten Christian Michelides geleitet. Die Republik Österreich hat sich zu keiner Verteidigung bereitgefunden.

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Beschluss zur Durchführung

Die Durchführung eines Tribunals wurde von Michelides auf dem Abschlussplenum des 4. Österreichischen Lesben- und Schwulenforums „Alpenglühen“ am 1. November 1994 in der Rosa Lila Villa in Wien vorgeschlagen. Während der Debatte vor der Abstimmung regte sich Kritik am Begriff Tribunal, doch Gudrun Hauer überzeugte das Plenum, dass die Referenz zum Russell-Tribunal angebracht sei. Hermes Phettberg äußerte Bedenken, dass die LGBT Community in Österreich zu schwach sei, ein derart ambitioniertes Unterfangen durchzuführen. Trotzdem wurde der Vorschlag mit solider Mehrheit von Plenum angenommen.[7]

Veranstalter

Hauptveranstalter waren das Österreichisches Lesben- und Schwulenforum (ÖLSF) und die Homosexuelle Initiative Wien (HOSI Wien). Neben einigen kleineren Vereinen der LesBiSchwulen Bewegung, politischen und Kulturinitiativen – wie Frauenrechte/Menschenrechte, Velvet Cinema oder Plattform Rotes Wien – wurde das Tribunal gemeinsam mit folgenden Institutionen und Publikationen veranstaltet:[8]

   

Das Internationale Komitee

 
Zusage von Jacques Gaillot, Bischof von Partenia

Zur Zeit des Tribunals, im Jahr 1995, bedrohten nach wie vor zwei Strafrechts-Paragraphen jedes öffentliche Auftreten der LGBT Aktivisten in Österreich: § 220 des Strafgesetzbuches verfolgte „Werbung für Unzucht mit Personen des gleichen Geschlechts und für Unzucht mit Tieren“ mit bis zu sechs Monaten Gefängnis, § 221 stellte die alle „Verbindungen zur Begünstigung gleichgeschlechtlicher Unzucht“ unter Strafe, ebenfalls mit bis zu sechs Monaten Haft. Von Gesetzes wegen hätten daher alle Teilnehmer des Tribunals vor Gericht gestellt und zu Haftstrafen verurteilt werden können. Zu ihrem Schutz richteten die Organisatoren ein internationales Komitee ein, dem folgende Personen[9] beitraten:

Jacques Gaillot, Bischof von Partenia, die Schauspielerin Petra Morzé, der Widerstandskämpfer Georg Scheuer, die Europa-Abgeordneten Mel Read (Großbritannien) und Claudia Roth (Deutschland), der kanadische Politiker Svend Robinson, die österreichischen Parlamentarier Terezija Stoisits und Doris Kammerlander (beide von den Grünen), Irmtraut Karlsson, Elisabeth Pittermann und Annemarie Reitsamer (alle von der Sozialdemokratischen Partei Österreichs), weiters die Schriftsteller Erica Fischer, Kuno Knöbl, Christine Nöstlinger, Gerhard Roth und Ingrid Strobl, der Journalist Reinhard Tramontana, der Umweltexperte Robert Chambers (Frankfurt), die Universitätsprofessorin für Philosophie Herta Nagl-Docekal, die Historikerin Brigitte Bailer-Galanda, der Soziologe Bernd Marin und der Menschenrechtsexperte Manfred Nowak (alle vier aus Wien), der Politikwissenschaftler Anton Pelinka (aus Innsbruck), sowie weitere Professoren aus Moskau, St. Petersburg, Vancouver, Utrecht und Preston. Darüber hinaus beteiligte sich eine Reihe von Menschrechtsexperten, Publizisten und LGBT Aktivisten aus Belgien, Dänemark, Frankreich, Niederlande, Norwegen und Peru.

Senate

Unter dem Vorsitz von Meissner-Blau und Oberschlick setzten sich die sieben Senate zu je einem Bereich des IMRT aus prominenten Persönlichkeiten der österreichischen Zivilgesellschaft zusammen. Unter anderen beteiligten sich der Theologe Kurt Lüthi, die Philosophen Rudolf Burger und Oliver Marchart, die Schriftsteller Josef Haslinger, Doron Rabinovici und Katharina Riese, die Politiker Friedrun Huemer (Die Grünen) und Volker Kier (Liberales Forum), die Schauspielerin Mercedes Echerer, die Psychotherapeuten Rotraud Perner, Alfred Pritz and Jutta Zinnecker, der Richter Norbert Gerstberger, die Rechtsanwälte Nadja Lorenz, Alfred J. Noll und Richard Soyer, die Kulturwissenschaftler Dieter Schrage und Claus Tieber, die Journalistinnen Trautl Brandstaller und Irene Brickner, der Herausgeber und Schriftsteller Heimrad Bäcker, drei Gewerkschafter, zwei Ärzte, der Sprecher des Nationalratspräsidenten, Bruno Aigner, sowie die Menschenrechtsaktivisten Francesca Ferraris von amnesty international und Martin Schenk von SOS Mitmensch. Die Zusammensetzung der Jury wechselte bei jedem Anklagepunkt – entsprechend dem spezifischen Know-how der Senatsmitglieder. Beispielsweise bestand die Jury für den Anklagepunkt VII. Diskriminierung in der Öffentlichkeit – neben den beiden Vorsitzenden – aus den oben genannten Journalistinnen, den Autoren Bäcker und Haslinger, dem Theologen Lüthi, der Schauspielerin Echerer, der Psychotherapeutin Perner und dem Filmwissenschaftler Tieber.[10]

Anklage

Chefankläger Christian Michelides leitete – in seiner damaligen Funktion als Vorsitzender des ÖLSF – ein Team mit prominenten Vertretern der LGBT Bewegung in Österreich, darunter die HOSI Wien Aktivisten Gudrun Hauer, Kurt Krickler und Waltraud Riegler, sowie die Transgender Repräsentantin Elisabeth Piesch. Beteiligt waren u.a. auch Roman Fischer, Gloria G., Peter Scheucher,[11] sowie als Zeuge der Anklage der Rom und Porajmos-Überlebende Karl Stojka. – Die Ankläger trugen Beweise in sieben Bereichen vor:

 

Zeugen wurden aufgerufen, um die Vorwürfe zu dokumentieren. Die Zeugen berichteten über polizeiliche Verfolgung, Verhaftung, psychiatrische Behandlung und Elektroschocks, Verlust des Arbeitsplatzes und Demütigung im öffentlichen Raum sowie in geschlossenen Zellen. In jedem der sieben Bereiche wurde die Republik Österreich angeklagt, die Menschenrechte verletzt zu haben und damit die – von ihr unterzeichnete – Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, beschlossen von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 10. Dezember 1948 im Palais de Chaillot in Paris, gebrochen zu haben.

Verteidigung

Eine Verteidigung im eigentlichen Sinn hat nicht stattgefunden, weder der angeklagten Rechtslage noch der behaupteten und gerügten Diskriminierungen in Arbeitswelt und Öffentlichkeit. Am ersten Tag des Tribunals nahm jedoch der Parlamentarier Johannes Jarolim von den regierenden Sozialdemokraten Platz auf der Anklagebank – als amicus curiae. Er verteidigte die Republik Österreich nicht, sondern erklärte seine Zustimmung zu allen von der Anklage geforderten Änderungen im Strafrecht. Er verwies auf die Weigerung des Koalitionspartners, der Österreichischen Volkspartei, die damals jede Änderung in diesem Bereich blockierte, und versprach, sich aktiv für die Abschaffung der diskriminierenden Strafrechtsparagraphen einzusetzen. Dieser Auftritt Jarolims am 9. Juni 1995 stellte die erste Teilnahme eines aktiven Politikers in einer LGBT Veranstaltung in Österreich dar. Am folgenden Tag wirkten der Nationalratsabgeordnete des Liberalen Forums Volker Kier, sowie die grüne Landtagsabgeordnete Friedrun Huemer im Senat des Tribunals mit.[12]

Sechs Urteile

Die Republik Österreich wurde in sechs der sieben Anklagepunkte verurteilt.[13] Jedoch stimmte der Senat nicht in allen Einzelheiten den Forderungen der Anklage zu. Beispielsweise beantragte der Chefankläger – in Kapitel I. Strafrecht und Verfassung – die ersatzlose Streichung des Pornographiegesetzes.[14] Der Senat stimmte dieser Forderung nicht zu.

„Lesben und Schwule werden durch völlig veraltete, peinliche und verstaubte Gesetze verfolgt.“

Freda Meissner-Blau nach Abschluss des Tribunals[15]

Der siebente Senat beschloss – anstatt eines Urteils – einen „Appell des Tribunals“ an alle Teilnehmer der Öffentlichkeit, den „alltäglichen […] Diskriminierungen […] aufgrund [der] sexuellen Orientierung und erlebten Geschlechtsidentität […] Einhalt zu gebieten und unduldsam entgegenzuwirken“.[16]

„Der Schutz der Privatheit und der Diskriminierungsschutz sind Eckpfeiler jedes freiheitlich-demokratischen Staatswesens.“

Manfred Nowak anlässlich der Urteilsverkündung am 12. Juni 1995[17]

Folgeveranstaltungen

Am 29. Juni 1995 veranstaltete das ÖLSF als Zeichen der Verständigung mit der Politik eine politische Diskussion im Palais Auersperg unter dem Titel Appell an die Vernunft.[18] Es sprachen die Frauenministerin Helga Konrad (SPÖ), die Vorsitzende des Liberalen Forum, Heide Schmidt und die Justizsprecherin der Grünen, Terezija Stoisits. Es moderierte Ulrike Lunacek (ÖLSF). Diese Veranstaltung war vom ÖLSF a priori als Gegenstück zum Tribunal konzipiert und fand breite Beachtung in Presse und Fernsehen. An dieser Veranstaltung nahm als Zuhörer auch der Wiener ÖVP-Obmann Bernhard Görg teil, der in einer Wortmeldung aus dem Publikum unmissverständlich erklärte, dass die ÖVP einer Gleichstellung von lesbischen und schwulen Paaren nicht zustimmen werde.[19]

Am 19. Juni 1996 wurde im Republikanischen Club erneut eine Sitzung des Tribunals abgehalten, diesmal unter Vorsitz von Gerhard Oberschlick; Freda Meissner-Blau war verhindert. An der Anklage beteiligt waren diesmal – neben Gloria G., Gudrun Hauer und Christian Michelides – auch Helmut Graupner vom Rechtskomitee Lambda und Wolfgang Swoboda von der Aids-Informationszentrale Austria. Der Senat – mit Friedrun Huemer und Sybille Summer – bekräftigte die Urteile des Vorjahres und betonte: „Die Republik hat es in fahrlässiger Weise verabsäumt, trotz weitgehender Bewußtmachung der Problemlagen, den vor einem Jahr getroffenen Schuldsprüchen und Veränderungsvorschlägen in irgend einer Weise gerecht zu werden.“ Darüber hinaus erarbeitete das Gremium Zusätzliche Vorschläge des Senats, welche die Urteile des Vorjahres in Inhalt und Umfang erheblich erweiterten.[20]

Am 29. Juni 1996 fand – wiederum veranstaltet vom Österreichischen Lesben- und Schwulenforum – die erste Regenbogenparade statt, die als machtvolle Demonstration für die Gleichberechtigung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und TransGender-Personen angesehen wurde.[21]

Zum 6. Österreichischen Lesben- und Schwulenforum im November 1996 in Dornbirn reisten schließlich die drei Klubobleute von SPÖ, Grünen und Liberalem Forum – Peter Kostelka, Madeleine Petrovic, Heide Schmidt – an und sprachen sich dort im Rahmen der Plena für die Aufhebung der diskriminierenden Strafrechtsparagraphen und die Gleichstellung der Bevölkerungsgruppe aus.

Nach dem Tribunal

LGBT Bewegung und Zivilgesellschaft erreichten durch das Tribunal, dass die Anliegen der betroffenen Bevölkerungsgruppe seitens der Politik mit ausnahmslos zustimmender Mitwirkung von Nationalrats- und Landtagsabgeordneten erstmals ausdrücklich wahrgenommen wurden. In den Folgejahren wurden die langjährigen und durch das Tribunal konzise zusammengefassten Forderungen gemäß den auch vom Amicus Curiae der Republik, Johannes Jarolim, deklarierten Absichten der SPÖ fast vollständig im Rechtswesen der Republik umgesetzt:[22]

  • 1997: Aufhebung der §§ 220[23] und 221 StGB
  • 1998: Änderung der StPO, wonach gleichgeschlechtliche Partner ein Aussageverweigerungsrecht eingeräumt bekommen
  • 2002: Das Mindestalter wird für alle sexuellen Orientierungen gleichgestellt
  • 2003: Löschung aller Aufzeichnungen über Verurteilungen nach dem früheren § 209 StGB aus den polizeilichen Datenspeichern
  • 2004: Sexuelle Orientierung inkludiert in das Antidiskriminierungs-Gesetz
  • 2005: Homosexuelle als Opfergruppe des Nazi-Regimes anerkannt
  • 2009: Geschlechtsumwandelnde Operationen nicht länger Voraussetzung für den Geschlechtswechsel in den Personaldokumenten
  • 2009: Aufhebung von Verurteilungen des NS-Regimes wegen Homosexualität ermöglicht
  • 2010: Einführung der Eingetragenen Partnerschaft für lesbische und schwule Paare

Mit diesen Änderungen hat die Republik Österreich ihre Rechtslage nicht zuletzt auch der Judikatur des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte sukzessive angepasst.[24]

Planungen

Das Tribunal sollte das erste einer Reihe sein. 1997 waren bereits umfassende Planungen für das 2. Internationale Menschenrechts-Tribunal gegen Rassismus und Xenophobie im Gange.[25][26]

Literatur

  • Rotraud A. Perner: Sexualität in Österreich – Eine Inventur. Aaptos Verlag, Wien 1999, ISBN 3-901-499-05-8.
  • Peter Poppmeier: Aachen – Ein Stück Geschichte. Peter Poppmeiers Verlagsunwesen, Wien 2004, ISBN 3-9501867-0-0.
  • Ulrike Repnik: Die Geschichte der Lesben- und Schwulenbewegung in Österreich. (Feministische Theorie Band 48). Milena Verlag, Wien 2006, ISBN 3-85286-136-5.

Nachweise

  1. Internationales Menschenrechtstribunal, Ankündigung in: FORVM. Internationale Zeitschrift für kulturelle Freiheit, politische Gleichheit und solidarische Arbeit, XLII. Jahr, Nr. 496-498, Heft April-Juni. Wien, 9. Juni 1995, S. 53
  2. Wiener Zeitung, 10. Juni 1995: Österreich auf der Anklagebank: „Vor einem symbolischen Tribunal wurde am Freitag die Republik Österreich der Verletzung der Menschenrechte von Lesben und Schwulen durch das Strafrecht angeklagt. Das Boltzmann-Institut für Menschenrechte, sowie Schwulen- und Lesbenorganisationen fordern ein Ende der Diskriminierung.“
  3. Der Standard, 10. Juni 1995: Tribunal erhebt Anklage gegen Staat: „Ein Internationales Menschenrechts-Tribunal erhob Freitag im Republikanischen Club Anklage gegen Österreich: Lesben, Schwule und Transsexuelle würden unterdrückt, geltende "Homosexuellen-Gesetze" seien diskriminierend, die Republik verstoße gegen Menschenrechte. Als Verteidiger Österreichs erschien SP-Nationalratsabgeordneter Hannes Jarolim (Bild links). Ihm folgt als Anklägerin Elisabeth Piesch, Vater von zwei Kindern. Daneben die Senats-Vorsitzenden Gerhard Oberschlick und Freda Meissner-Blau, flankiert von Moderatorin Waltraud Riegler. Ihr schließen sich weitere Vertreter der Anklage an: Gudrun Hauer von der feministischen Zeitschrift Anschläge, Christian Michelides, Vorsitzender des Österreichischen Lesben- und Schwulenforums, Kurt Krickler und Roman Fischer von der Homosexuelleninitiative. Der leere Sessel ist Zeugen vorbehalten, Michelides Hund Bobbi überwacht argwöhnisch den Saal. Das Tribunal tagt noch bis zur Urteilsverkündung am kommenden Montag, zu der Liberalen-Chefin Heide Schmidt erwartet wird. (fei) Foto: Semotan“ [Ergänzung: Heide Schmidt ist bei der Urteilsverkündung nicht erschienen, sondern erst beim Appell an die Vernunft, veranstaltet vom ÖLSF am 29. Juni 1995 im Palais Auersperg]
  4. Internationales Menschenrechts-Tribunal: 50 Jahre Zweite Republik – 50 Jahre Unterdrückung von Lesben und Schwulen. Wien, 9. bis 12. Juni 1995, Vorsitz: Freda Meissner-Blau und Gerhard Oberschlick. [Programmheft des Tribunals]
  5. Christian Michelides: Die Republik ist schuldig. Homosexualität und Strafrecht in Österreich, Teil 2: Die Verurteilungen seit 1950, in: Lambda Nachrichten 1/1996, 38-40
  6. „In June 1995, a four-day international human rights tribunal took place in Vienna that dealt with the discrimination against lesbians, gays, and transgendered persons. The indictment ascertained that lesbians, gays, and transsexual persons are discriminated against in various ways and that there is in no way legal protection. Accordingly, the government and Parliament were asked to initiate activities to counteract the situation.“ In: Robert T. Francoeur (Editor): The International Encyclopedia of Sexuality. New York 1997–2001, ISBN 0-8264-1488-5. Reproduced by permission of the editor and The Continuum Publishing Company hier sowie im Kinsey Institut bzw. dessen Library and Special Collections hier, besonders hier bzw. hier, jeweils letzter Absatz.
  7. Die Resolutionen des 4. Österreichischen Lesben- und Schwulenforums Alpenglühen: Diskussionsbeiträge und Entscheidungen des Plenums vom 1. November 1994, Wien 1996, 17: „Um zu Beginn der Legislaturperiode den Druck auf Regierung und Parlament zu erhöhen, die §§ 209, 220, 221 endlich abzuschaffen, beauftragt das Schlußplenum die ProponentInnen des zu gründenden Vereins »Österreichisches Lesben und Schwulen Forum« gemeinsam mit allen interessierten Frauen und Männern ein Konzept für ein Menschenrechts-Tribunal gegen die Republik Österreich auszuarbeiten und anläßlich der Gründungsversammlung am 4. Februar 1995 in Graz vorzulegen. Geplanter Termin für das Tribunal ist Mai/Juni 1995, die Einbindung möglichst aller Bundesländer in dieses Projekt ist vorzusehen.“
  8. Internationales Menschenrechts-Tribunal: 50 Jahre Zweite Republik – 50 Jahre Unterdrückung von Lesben und Schwulen. Wien, 9. bis 12. Juni 1995, Vorsitz: Freda Meissner-Blau und Gerhard Oberschlick. [Programmheft des Tribunals], vgl. auch Lambda Nachrichten 3/1995.
  9. Lambda Nachrichten: Mitglieder des Internationalen Patronanz-Komitees, N.3, J.1995, S. 32 [An dieser Stelle sind alle 48 Persönlichkeiten des Internationalen Komitees aufgelistet. Auf S. 36 findet sich ein Bild von der Urteilsverkündung, auf dem – von links nach rechts – Nowak, Oberschlick, Huemer und Prinz zu sehen sind.]
  10. Österreich: Appell des 'Internationalen Menschenrechts-Tribunals' gegen die Diskriminierung von Homosexuellen und Transsexuellen in den Medien. In: IRIS 1995-7:12/36, Datenbank für juristische Informationen (IRIS), Issue 7/1995.
  11. Names Project, Beteiligung Peter Scheucher, abgerufen am 17. Februar 2014.
  12. Akten des IMRT im Archiv des FORVM, Ablaufprotokoll und Die Urteile.
  13. Österreich: Appell des 'Internationalen Menschenrechts-Tribunals' gegen die Diskriminierung von Homosexuellen und Transsexuellen in den Medien. In: IRIS 1995-7:12/36, Datenbank für juristische Informationen (IRIS), Issue 7/1995.
  14. In der Rechtsdatenbank des Bundeskanzleramtes: Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Pornographiegesetz, Fassung vom 7. April 2014
  15. Kurt Krickler: Internationales Menschenrechtstribunal. 1945–1995: Unterdrückung von Lesben und Schwulen in Österreich. In: Lambda Nachrichten, 3/1995, 32
  16. Akten des IRMT im Archiv des FORVM
  17. Kurt Krickler: Internationales Menschenrechtstribunal. 1945–1995: Unterdrückung von Lesben und Schwulen in Österreich. In: Lambda Nachrichten, 3/1995, 35
  18. Ulrike Repnik: Die Geschichte der Lesben- und Schwulenbewegung in Österreich, (Feministische Theorie Band 48), Milena Verlag, Wien 2006, ISBN 3-85286-136-5.
  19. Lambda Nachrichten: Appell an die Vernunft. N.3, J.1995, S. 21.
  20. Archiv des FORVM: Die Urteile des Senats
  21. Replik, Seitenzahl folgt
  22. Für die nachstehenden rechtlichen Änderungen, aber auch die noch nicht verwirklichten Forderungen siehe die Internetseite des Rechtskomitees Lambda Rechtskomitee Lambda – Alles über das RKL
  23. Aufhebung des § 220 StGB in der Rechtsdatenbank des Bundeskanzleramts
  24. „Nach der heute ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte ist die sexuelle Selbstbestimmung ein zentrales Schutzgut der Europäischen Menschenrechtskonvention und die Diskriminierung auf Grund sexueller Orientierung inakzeptabel. So verurteilt der Gerichtshof Diskriminierung auf Grund ‚sexueller Orientierung‘ als ebenso schwerwiegend wie Diskriminierung auf Grund von Rasse und Religion (EGMR: Lustig-Prean & Beckett vs. UK (1) 1999, Lustig-Prean & Beckett vs. UK (2) 1999, Da Silva Mouta vs. Portugal 1999, Smith & Grady vs. UK 1999, L. & V. vs. Austria 2003, S.L. vs. Austria 2003 und Karner vs. Austria 2003; Michael Woditschka & Wolfgang Wilfling vs. Austria 2004; F.L. vs. Austria 2005; Thomas Wolfmeyer vs. Austria 2005; H.G. & G.B. vs. Austria 2005; R.H. vs. Austria 2006). Postoperativen transsexuellen Frauen und Männern erkannte der Gerichtshof das (Grund)Recht zu, ihren Personenstand ändern zu lassen und Angehörige ihres früheren Geschlechts zu ehelichen (Goodwin vs. UK 2002; I. vs. UK 2002). Diese Entscheidungen finden Sie auf der Website des Menschenrechtsgerichtshof.“ Rechtskomitee Lambda
  25. Der Standard, 19. April 1997: RASSISMUS Die "Regenbogenkoalition", in der sich Vertreter diskriminierter Bevölkerungsgruppen zusammengetan haben, veranstalten von 2. bis 6. Juni das "Tribunal gegen Rassismus und Xenophobie in Österreich". Den Vorsitz haben die ehemalige Klubobfrau der Grünen, Freda Meissner-Blau, und Gerhard Oberschlick, Herausgeber des zeitweilig eingestellten FORVM. In öffentlichen Verhandlungen sollen Verletzungen der Menschenrechte angeprangert werden.
  26. groups.google.com