Diskussion:Bebauungsplan (Deutschland)

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Der Satz mit der Bürokratisierung ist platt und mit dem Verweis auf "Experten" nicht gut begründet. Andere Experten sagen anderes, so stehen in D nicht wenige Gewerbeflächen leer, es gibt ein Überangebot. Die Dauer des Verfahrens ist nicht zuletzt der öffentlichen Auslegung und der Bürgerbeteiligung geschuldet, also demokratischen Gesichtspunkten.

Besser wäre, das Bauleitplanverfahren detailliert zu beschreiben, einschl. den verschiedenen Phasen der Bürgerbeteiligung, Verweis auf's Baugesetzbuch. In diesem Zusammenhang kann die Bürokratie diskutiert werden. --Wolfgang Pohl 01:56, 30. Okt 2004 (CEST)

Hinsichtlich der Bürgerbeteiligung fehlt alles. Ein Beispiel Bild suche ich noch. --D.H.

IMO sollte untergliedert werden in a) Definition, b) Inhalt und Auswirkung / Geltung und c) Aufstellung / Verfahren. Der Absatz mit der Nichtigkeit ist sehr interessant und war mir neu. Da auch andernorts im BauGB evtl. wichtig, wie wäre es mit ausgliedern in eigenes Lemma? --Sunshinemind 14:58, 20. Sep 2005 (CEST)

Mir fehlt noch ein Absatz der den Nichtigkeitsfall näher erläutert: Was passiet zum Beispeil wenn es für ein Gebäude keinen gültigen Bebauungsplan gibt? Folgt eine Geldstrafe, ein Abriss, etc? Was passiert, wenn für das Gebäude noch zusätzlich nach Art. 35 ein Bestandsschutz besteht? Ist Bestandsschutz für einen ungültigen Bebauungsplan überhaupt möglich?

Das hat auf das Gebäude keine Auswirkung. Entscheidend ist die Genehmigung, die ist auch dann gültig, wenn die Rechtsgrundlage nichtig war. Bestandschutz gilt IMO auch für ein auf Grundlage eines nichtigen B. erstellten Gebäudes. --Huste 21:41, 6. Nov. 2006 (CET)Beantworten
Nicht für jedes Gebiet gibt es einen Bebauungsplan. Die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich dann je nachdem wo das Gebäude steht, entweder nach §34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (auch Innenbereich genannt)) oder nach §35 BauGB (Bauen im Außenbereich)(eigentlich sind Vorhaben da grundsätzlich nicht zulässig).
Auf schon bestehende Gebäude hat die Neuaufstellung eine B-Plans (oder auch das Nichtvorhandensein eines B-Plans) meines Wissens nach keine Auswirkungen. Natürlich müssen aber noch andere Regelungen betrachtet werden (z.B. muss das Gebäude einen Anschluss ans Kanalnetz vorweisen, der Brandschutz muss beachtet werden, usw...)--82.113.121.50 14:43, 28. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Flurstücke und Gemarkungen

Sind in einem B-Plan nicht auch die Flurstücke und die Gemarkungen definiert??? Kann das jemand bestätigen und evtl. in den Artikel einbinden???

Mimar 11:12, 6. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

mit hilfe der flurstücks- u. gemarkungsgrenzen werden abgrenzungen von b-plan-gebieten definiert; ansonsten spielen diese grenzen im b-plan keine rolle. im b-plan können neue grenzen vorgeschlagen, nicht aber festgesetzt werden. einzig bei den flächen für die straßen kann i. d. r. von den künftigen flurstücksgrenzen ausgegangen werden. Sundar1 19:00, 26. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Betrifft Abschnitt "Sinn und Zweck der Bebauungsplanung"

"Der Bebauungsplan muss aus dem Flächennutzungsplan, dem vorbereitenden Bauleitplan für das gesamte Gemeindegebiet, entwickelt werden."

ist m.E. falsch, Im Paragraph 8 des BAUGB 40.Aufl. 2007 steht im zweiten Absatz

" Bebauungspläne sind aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Ein Flächennutzungsplan ist nicht erforderlich,

wenn der Bebauungsplan ausreicht, um die die Städtebauliche Entwicklung zu ordnen" (nicht signierter Beitrag von 87.162.42.201 (Diskussion | Beiträge) 09:56, 7. Feb. 2010 (CET)) Beantworten
Und dafür reicht der B-Plan in der Regel nicht aus (meine mich erinnern zu können, dass gerade mal eine Gemeinde in Deutschland existiert, die keinen Flächennutzungsplan braucht, sondern bei der der B-Plan ausreicht um die städtebauliche Entwicklung zu ordnen). --82.113.121.50 14:31, 28. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Wortherkunft / Definition

Wann wurde das Wort Bebauungsplan das erste Mal offiziell benutzt und definiert? Ist das Wort erst seit dem BauGB 1960 bekannt oder haben Planer das Wort schon vorher benutzt? Vielleicht in den Aufbaugesetzen der Länder von 1948? 188.97.253.52 (21:15, 31. Aug. 2010 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)Beantworten

Doppelte Ausführungen

Der Artikel "öffentliches Baurecht (Deutschland)" äußert sich auch recht umfangreich zu Bebauungsplänen; eine Zusammenfassung beider Texte im Artikel "Bebauungsplan" wäre zu überlegen. (nicht signierter Beitrag von Meerwind7 (Diskussion | Beiträge) 14:53, 4. Aug. 2012 (CEST)) Beantworten

Bei der Planaufstellung handelt es sich um einen demokratischen Prozess, der nicht beschleunigt werden kann

"Bei der Planaufstellung handelt es sich um einen demokratischen Prozess, der nicht beschleunigt werden kann" Warum ist das ein demokratischer Prozess und warum kann dieser nicht beschleunigt werden? Diese Aussage ist Müll. Es handelt sich weder um einen demokratischen Prozess, noch lässt sich dieser nicht beschleunigen. (nicht signierter Beitrag von 94.134.179.245 (Diskussion) 00:20, 10. Jan. 2013 (CET))Beantworten

der beiträger ohne signatur möge doch bitte darlegen, weshalb die planaufstellung nicht demokratisch ist und wie sie beschleunigt werden könnte.Sundar1 (Diskussion) 09:17, 29. Aug. 2013 (CEST)Beantworten

Begriff Bebauung

Der Begriff findet hier im Artikel selbstverständlich Verwendung, ohne erklärt zu werden. Nachdem es keinen eigenständigen Artikel zum Begriff >Bebauung< (nur Weiterleitung zu Bauwerk) gibt und nachdem Bauwerk und Bebauung keine Synonyme sind, sollte er hier Erwähnung (und Erklärung) finden. Bebauung bezieht sich auf eine Fläche, die mit Bauwerken versehen ist. Wenn eine Fäche bzw. ein Gebiet bebaut ist, muss das aber - soweit ich das sehe - nicht heißen, dass der Bereich frei von Bauwerken jeglicher Art und komplett frei von baulichen Anlagen sein muss. Ist das richtig? Ein noch nicht bebautes Wohngebiet kann nach meinem Sprchgefühl sehr wohl verkehrstechnisch und versorgungstechnisch erschlossen sein, das heißt es kann sehr wohl Verkehrsbauwerke und Versorgungsbauwerke (Leitungen, etc.) enthalten. Teilt Ihr meine Einschätzung? Meint Bebauung nur die Hochbauten, die auf einer Fläche / Gebiet stehen? Gibt es eine juristische oder andrerweitig fachliche Definition?