Die Flagge der Bundesrepublik Deutschland oder Bundesflagge ist eine Trikolore aus drei gleichgroßen horizontalen Balken in Schwarz (oben), Rot und Gold mit dem Seitenverhältnis 3:5. Die Farben wurden im Grundgesetz vom 23. Mai 1949 angenommen, während die Proportionen in der Anordnung über die deutschen Flaggen vom 7. Juni 1950 geregelt sind. In der selben Anordnung ist die Dienstflagge der Bundesbehörden, kurz Bundesdienstflagge geregelt. Diese Anordnung wurde am 13. November 1996 auf die Flagge in Bannerform ausgedehnt:
![]() ![]() Seitenverhältnis: 3:5 |
![]() Seitenverhältnis: 3:5 |
Seitenverhältnis: 3:5 |
- Die Dienstflagge hat die gleichen Querstreifen wie die Bundesflagge, darauf, etwas zum Mast hin verschoben, in den schwarzen und den goldfarbenen Streifen je bis zu einem Fünftel übergreifend, den Bundesschild, den Adler zum Mast gewendet. Das Verhältnis der Höhe zur Länge des Flaggentuches ist 3:5. Wird die Bundesdienstflagge in Bannerform verwendet, ist der Bundesschild, den Adler zum schwarzen Streifen hin gewendet, parallel zu den Längsstreifen ausgerichtet, etwas zum Mast verschoben, in den schwarzen und den goldfarbenen Teil je bis zu einem Fünftel übergreifend.
Der Bundesschild darf dabei nicht mit dem Bundeswappen verwechselt werden, dessen symbolisierter Adler im zugespitzten Schild ein längeres Gefieder aufweist.

Die Bundesdienstflagge darf von Privatpersonen, also sowohl den Bürgern und privatrechtlichen Institutionen der Bundesrepublik Deutschland als auch ausländischen Personen oder Institutionen nicht verwendet werden. Als Symbol des Bundes darf sie auch nicht von den Ländern oder Gemeinden genutzt werden. Diese verwenden, wie die Bürger, die einfache Bundesflagge, oder sie verfügen für ihren Hoheitsbereich über eigene Dienstflaggen - meist die Landesflaggen mit dem Landeswappen. Diese dürfen ebenfalls nicht von den Bürgern oder von den anderen Ländern verwendet werden. Häufig trifft man auf Flaggen, die der Bundesdienstflagge ähneln, aber statt des Bundesschildes das Bundeswappen zeigen. Die Benutzung dieser inoffiziellen Flaggenvariante wird geduldet, sofern sie ein Ausdruck nationaler Verbundenheit einer Bundesbürgerin oder eines Bundesbürgers mit der Bundesrepublik Deutschland darstellt, obgleich auch die Verwendung des Bundeswappens den Bürgern untersagt ist. Rein rechtlich ist schon die Herstellung dieser Flaggen nicht erlaubt, da sowohl die Schaffung weiterer als auch die Veränderung bestehender Staatssymbole dem Staat vorbehalten ist, der auch über ihre Nutzung bestimmt.
Beflaggung
In dem Erlass der Bundesregierung über die Beflaggung der Dienstgebäude des Bundes vom 22. März 2005 sind die Beflaggungstage geregelt, bei denen es keiner besonderen Anordnungen bedarf:
- Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus; 27. Januar (Halbmast)
- Tag der Arbeit; 1. Mai
- Europatag (Gründung des Europarates 1949); 9. Mai
- Jahrestag der Verkündigung des Grundgesetzes; 23. Mai
- Jahrestag des 17. Juni 1953
- Jahrestag des 20. Juli 1944
- Tag der Deutschen Einheit; 3. Oktober
- Volkstrauertag; 2. Sonntag vor dem 1. Advent (halbmast)
- Tag der Wahl zum Deutschen Bundestag*
- Tag der Wahl zum Europäischen Parlament*.
(* nicht in allen Bundesländern)
Zudem gibt es noch eine Reihe regelmäßiger Beflaggungstage der Länder.
Des Weiteren sind Beflaggungen an anderen Tagen üblich, z.B. bei der Wahl des Bundespräsidenten oder Trauerbeflaggung beim Ableben eines bedeutenden in- oder ausländischen Politikers. Für diese Beflaggungen bedarf es (in der Regel) einer Anordnung des Bundesministers des Innern.
Für eine ausführliche Darstellung siehe Hauptartikel Beflaggung öffentlicher Gebäude
Flaggengeschichte
Heiliges Römisches Reich ("Imperator Romanorum Semper Augustus") (bis 1410) |
Deutschland ("Paulskirchenregierung") (1848-1866) |
Kriegsflagge zur See (1848) |
Datei:Flag Germany 1871.png Norddeutscher Bund (1867-1871), Deutsches Reich (»Kaiserreich«) (1871-1918) |
Flaggen der kaiserlichen Marine |
Deutsches Reich (»Weimarer Republik«) (1919-1933) |
Datei:Germany flag 1933 1.png Deutsches Reich (»Drittes Reich«) National- und Handelsflagge (1933-1935) |
Datei:Flag Germany 1933.png Deutsches Reich (»Drittes Reich«) Zivilflagge (1933-1945) |
Datei:Flag germany 1945 merchant.png C-Doppelstander Handelsflagge zu See (1946-1949) |
Deutsche Demokratische Republik (1956-1990) |
Mittelalterliche Flagge
Die erste deutsche Flagge war das Reichsbanner des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation. Im Kriegsfall kamen weitere Flaggen wie die Reichssturmfahne oder wenn der Kaiser involviert war die Reichsrennfahne hinzu.
- Hochmittelalter bis 1410: schwarzer einköpfiger Adler auf gelbgoldenem Grund. Dieser Adler war eigentlich lediglich das kaiserliche Symbol. Zwischen 1200 und 1350 existierte eine weitere Flagge; die eigentliche Flagge des deutschen Reiches. Sie zeigte ein weißes Kreuz auf rotem Grund.
- Spätmittelalter ab 1410 bis 1806: schwarzer doppelköpfiger Adler auf gelbgoldenem Grund. Der Doppeladler wurde nach 1806 zur Hausflagge der Habsburger.
Flaggen der Neuzeit
Der Ursprung der Farben Schwarz-Rot-Gold liegt in den Befreiungskriegen gegen Napoleon. Sie entstammen den Farben der Bekleidung des Lützowschen Freikorps. Da diese aus allen Teilen Deutschlands stammten und von dort höchst unterschiedliche Uniformen mitbrachten, war die einzige Möglichkeit, eine einheitliche Bekleidung herzustellen, in dem man die unterschiedlich farbigen Uniformen schwarz einfärbte. Hinzu kamen rote Aufschläge und Vorstoß, sowie goldene Knöpfe. Die Korps setzten sich zumeist aus Studenten zusammen, die sich gegen die Besatzung Deutschlands durch Frankreich formierten; siehe hierzu auch Urburschenschaft und Hambacher Fest. Zur Popularisierung hat die Legende beigetragen, sie seien die gleichen Farben wie die des kaiserlichen Wappens im Heiligen Römischen Reich.
Deutscher Bund
Auf jedem Fall wurden die Farben als Nationalfarben für Deutschland während der Periode des Deutschen Bundes in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts etabliert. Die revolutionären Jahre von 1848 brachten die Gründung des Deutschen Bundes mit sich. Am 9. März 1848 wurde diese dann in Frankfurt am Main offiziell beschlossen und die Flagge in den Farben Schwarz-Rot-Gold festgelegt.
Außerdem war Schwarz-Rot-Gold die Flagge der Deutschen Reichsflotte von 1848 bis 1852, Kriegsflagge Österreichs und seiner Verbündeten im Deutschen Krieg, Flagge des Bundes der Deutschen in Österreich-Ungarn und Landesflagge der Fürstentümer Waldeck, Reuß Jüngere Linie und Reuß ältere Linie.
Norddeutscher Bund und Deutsches Reich
Preußen, der einflussreichste deutsche Staat, versuchte die deutschen Einigungsbestrebungen in Bahnen zu lenken, die mehr seinen eigenen Interessen entsprachen. Der bedeutendste Schritt in diese Richtung war die Gründung des Norddeutschen Bundes im Jahre 1867. Der preußische Ministerpräsident Otto von Bismarck veranlasste persönlich durch die am 1. Juli 1867 in Kraft getretene Verfassung die Annahme einer, bis dato neuen, Flagge für die Kriegs- und Handelsmarine: einer schwarz-weiß-roten Trikolore. Diese Farben stammen ursprünglich von Flaggenvorschlägen des Prinz Adalbert von Preußen, dem preußischen Marineminister von 1848 bis 1851. Der Öffentlichkeit wurde erklärt, dass Schwarz-Weiß für die preußischen und Rot-Weiß für die Hansestädte stünden. Die Hanse selber hatte zwar als Städtebund nie eine eigene einheitliche Flagge, allerdings führten die Wappen fast aller Mitgliedsstädte die Farben Weiß und Rot. Diese Farbgebung passte bequem mit den Farben des Königs von Preußen, Friedrich Wilhelm IV. überein, dem man damit schmeichelte, dass Schwarz-Weiß die Farben seines Staates und Rot-Weiß die der Mark Brandenburg gewählt wurden. Gegen die schwarz-weiß-roten Trikolore gab es kaum Widerstand - selbst den Anhängern von Schwarz-Rot-Gold war der erste Schritt einer Vereinigung der deutschen Staaten wichtiger als die Farben der Flagge. Diese Flagge wurde schließlich zur Nationalflagge des Deutschen Reiches von 1871-1918, welches den Deutschen Bund ablöste.
Weimarer Republik
Nach Deutschlands Niederlage im Ersten Weltkrieg wurde diese Flagge in der Weimarer Republik (am 11. August 1919) wieder durch eine Flagge in den Farben Schwarz-Rot-Gold ersetzt. Schwarz-Weiß-Rot konnte nicht unverändert weitergeführt werden, da mit ihm das monarchistische, autoritäre System verbunden war, das nun beseitigt war. Die Einführung der schwarz-rot-goldenen Flagge führte zu einem Flaggenstreit, weil diese für viele als Sinnbild mehrfacher Demütigungen stand. Der Streit führte neben parlamentarischen und öffentlichen Diskussionen sogar zu Straßenkämpfen zwischen den gegnerischen Lagern. Die Monarchisten und die Nationalsozialisten favorisierten die Wiedereinführung der schwarz-weiß-roten Flagge und verspotteten die gültige Flagge als "Schwarz-Rot-Mostrich/Senf".
Auf der Suche nach einer Lösung wurde mit der Verordnung über die deutschen Flaggen vom 11.April 1921 ein Kompromiss geschlossen: Schwarz-Rot-Gold wurde zur Nationalflagge, während Schwarz-Weiß-Rot das Grundtuch für die Handels- und Dienstflagge zur See, sowie der Kriegsflagge wurde. Dieses Grundtuch wurde, je nach Gebrauch, mit einem Adlerwappen in Schwarz-Rot-Gold, einem gleichfarbigen Obereck bzw. einem Eisernen Kreuz kombiniert. Diese komplizierte Regelung gefiel jedoch niemandem und jedes Lager betrachtete seine Farben als die wahren Farben Deutschlands.
Drittes Reich
In der Zeit des Nationalsozialismus, ab 1933, ersetzten die Nationalsozialisten die Nationalflagge durch ihre Parteiflagge in den Farben Schwarz-Weiß-Rot, aber in der Anordnung dazu durch eine rote Flagge mit weißem Kreis und einem schwarzen Hakenkreuz. Adolf Hitler selbst hatte viele Symbole der Nationalsozialisten entworfen, so auch die Hakenkreuzflagge, obwohl er in Mein Kampf zugibt, dass ein Starnberger Zahnarzt einen sehr ähnlichen Entwurf geschaffen hatte. Hitlers Deutung nach stand Rot für seine Neigung zum Sozialismus, das Weiß für den Nationalsozialismus und das schwarze Hakenkreuz symbolisierte "die Mission des Kampfes um den Sieg des arischen Menschen". Das Hakenkreuz wurde allerdings neben den Ariern von vielen ethnischen Gruppen auf der ganzen Welt verwendet, und stellte keinesfalls ein Alleinstellungsmerkmal dar. In den 1930er Jahren war es sogar in den Flaggen von Estland, Lettland, Finnland und Indien zu finden. Die verwendete Darstellung des Hakenkreuzes war innerhalb der NSDAP nicht unumstritten: so vertraten einige Mitglieder die Meinung, das Hakenkreuz dürfe nur in seiner wahren arischen Form verwendet werden. Diese zeigt das Hakenkreuz mit Fähnchen an den Kreuzenden, welche nach links, gegen den Uhrzeigersinn zeigen. Die schwarz-weiß-rote Trikolore wurde ab 1935 als »reaktionär« verboten. Zudem wurde der jüdischen Bevölkerung die Reichsbürgerschaft entzogen und verboten, die Hakenkreuzflagge zu zeigen.
Nach dem Zweiten Weltkrieg
Nach dem Untergang des »Dritten Reiches« im Zweiten Weltkrieg und der Besetzung durch die Alliierten Truppen gab es keine existierende Regierung und alle vorherigen Nationalflaggen wurden verboten. Am 12. November 1946 ordnete die Besatzungsmacht an, dass alle deutschen Schiffe zur Identifikation die internationale Signalflagge des Buchstabens "C" mit einem dreieckigen Ausschnitt zu führen hätten, den so genannten C-Doppelstander. Die Farben blau, weiß und rot repräsentieren dabei die Nationalfarben von drei der vier Alliierten (USA, Großbritannien und Frankreich).
In der Sowjetischen Besatzungszone wurde die schwarz-rot-goldene Flagge bereits ab dem 18. Mai 1948 - also noch vor der Gründung der DDR - verwendet. Mit Inkrafttreten des Grundgesetzes wurde sie am 23. Mai 1949 ebenfalls zur Staatsflagge der Bundesrepublik Deutschland. Die Deutsche Demokratische Republik fügte mit dem Flaggengesetz vom 1. Oktober 1959 ihr Staatswappen - Ährenkranz mit Hammer und Zirkel - in die Mitte der Flagge ein. Das öffentliche Vorzeigen dieser im Westen als „Spalterflagge“ bezeichneten Flagge wurde bis Ende der 1960er-Jahre in der Bundesrepublik Deutschland und West-Berlin als ein Verstoß gegen Verfassung und öffentliche Ordnung angesehen und durch polizeiliche Maßnahmen verhindert.
Nach der Deutschen Wiedervereinigung blieb (nach Artikel 23 a.F. des Grundgesetzes) die einfache schwarz-rot-goldene Flagge Nationalflagge der Bundesrepublik Deutschland.
Farben
Die genauen Farbtöne der deutschen Flagge sind nicht per Gesetz festgelegt. Für die technische Beschreibung verwendet das Bundesministerium des Innern momentan folgende RAL-Farbwerte, mit deren Entsprechung im Panton- und HKS-Farbsystem sowie einer Empfehlung für das CMYK-System:
Farbe | RAL | Pantone | HKS | CMYK | RGB (Hex) |
---|---|---|---|---|---|
Schwarz | 9017 | 00 00 00 | |||
Rot | 3020 | 485 | 14 | 0-100-100-0 | FF 00 00 |
Gold | 1028 | 116 | 5 | 0-10-100-0 | FF D7 00 |
Die "halboffiziellen" CMYK Werte für Gold sind an die Pantone orientiert und führen zu einem leicht zu hellen Gelbton, da RAL 1028 einer Farbnuance zwischen PMS 116 and 123 beziehungsweise CMYK 0-35-100-0 entspricht.
Schwarz-Rot-Gold und die Heraldik
Wie bei so manchen Flaggen wurden bei der Gestaltung der schwarz-rot-goldenen Flagge heraldische Regeln missachtet. Dies ist wahrscheinlich darauf zurückzuführen, dass Studentenverbindungen, zu denen auch die Burschenschaften gehören, es noch nie sehr genau mit diesen Regeln nahmen. Die Farben der bundesdeutschen Flagge lassen sich auf die Fahne der Urburschenschaft (rot-schwarz-rot mit einem goldenen Eichenzweig und goldenen Fransen) zurückführen. Laut heraldischen Regeln dürfen aber niemals zwei Farben direkt ohne ein Metall dazwischen nebeneinander stehen. Nach heraldischen Regeln müsste daher die Farbreihenfolge der deutsche Flagge also Rot-Gold-Schwarz oder Schwarz-Gold-Rot sein.
Weitere Dienstflaggen
Die Deutsche Bundespost verwendete eine eigene Dienstflagge. Diese zeigte im roten Streifen, der deutlich breiter als 1/3 war, ein goldenes Posthorn mit schwarzen Konturen.
Auch die Deutsche Post der DDR hatte eine eigene Dienstflagge, die der Flagge der Deutsche Bundespost ähnelte, aber ein anderes Posthorn trug.
Siehe auch
Literatur
- G. Anrich, A. u. G. Cronford: Das Flaggenbuch. Otto Maier Verlag Ravensburg, 1983, ISBN 3-473-38851-3
- Peter Reichel: Schwarz-Rot-Gold : Kleine Geschichte der deutschen Nationalsymbole. Beck 2005, ISBN 3-406-53514-3
- W. Smith, O. Neubecker: Die Zeichen der Menschen und Völker: Unsere Welt in Fahnen und Flaggen. Reich Verlag Luzern, 1975, ISBN 3-7243-0115-4
Weblinks
- Die Geschichte der deutschen Farben
- Verordnung über die deutschen Flaggen - vom 11. April 1921
- Anordnung über die deutschen Flaggen - vom 13. November 1996
- Zu Bundesflagge, Bundesdienstflagge und Wappen
- Beflaggungserlass der Bundesregierung (pdf)
- Schwarz Rot Gold - Symbol der Einheit
- Anordnung über die Dienstflagge der Seestreitkräfte (vom 25. Mai 1956)
- Beschreibung der Reichsflagge des Heiligen Römischen Reiches