Amt (historisches Verwaltungsgebiet)
Der Artikel ist redundant mit dem Artikel Amt (Kommunalrecht). Siehe dazu meinen Diskussionsbeitrag Diskussion:Amt (Herrschaftsbesitz)#Amt (Kommunalrecht). Außerdem hat er keine Einzelnachweise, sodass es nicht möglich ist, ihn auf Richtigkeit hin zu prüfen. --der Pingsjong (Diskussion) 11:40, 8. Jul. 2014 (CEST)
Das Amt war vom Spätmittelalter bis zur frühen Neuzeit eine Institution, deren Aufgabe es war, herrschaftsgebundenen Besitz des Adels, des Landesherrn oder der Klöster zu verwalten.
Der Leiter des Amtes war ein Amtmann, der in einem Amtshaus residierte. Die Begriffe „Amt (Kommunalrecht)“, „Amt (Verwaltungsgliederung)“ und „Amt (Behörde)“ leiten sich aus diesem Amtsbegriff ab. Der Begriff des Amtes im Sinne von „Verwaltung von Herrschaftsbesitz“ wurde im 18. Jahrhundert teilweise durch Begriffe wie „Kammergut“ oder „Domäne“ ersetzt, wobei es ausschließlich um den Besitz der Landesherrschaft ging.
Ein bekanntes Beispiel für ein Amt war das Amt Mühlenhof in Berlin, das urprünglich für die Verwaltung der Mühlen vorgesehen war. die vor allem die Dörfer verwalteten, die den Städten gehörten.