Öffentliches Baurecht (Deutschland)

Teil des besonderen Verwaltungsrechts in Deutschland
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Das öffentliche Baurecht ist jener Teil des öffentlichen Rechts, der sich mit dem Bauwesen beschäftigt und Teil des Baurechts.

Es teilt sich in das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht.

Für die Bundesrepublik Deutschland wurde die Unterscheidung insbesondere durch ein Rechtsgutachten des Bundesverfassungsgerichtes geregelt. Während das Bauplanungsrecht Bundessache ist, liegt das Bauordnungsrecht in der Hand der Länder.

Der Vollzug des öffentlichen Baurechts erfolgt durch die Bauaufsichtsbehörden.