Prostitution (von lateinisch prostituere „nach vorn/zur Schau stellen, preisgeben“), früher Gewerbsunzucht, bezeichnet die Vornahme sexueller Handlungen gegen Entgelt. Erfolgt die Prostitution unfreiwillig, so spricht man von Zwangsprostitution. Prostitution ist in vielen Kulturen zu finden. Die gesellschaftliche Bewertung der Prostitution ist von kulturellen, ethischen und religiösen Werten abhängig und unterliegt einem starken Wandel. In der Prostitution Tätige gehören zu einer sozialen Gruppe, die bis heute von Diskriminierung, Stigmatisierung und Verfolgung bedroht ist. Über Jahrhunderte sind sie bis in unsere Zeit Spielball von Gesellschaft und Politik und systematischen Diskriminierung wie Anfeindungen, bis hin zur Kasernierung, Deportation und Ermordung ausgesetzt. Waren sie über die Jahrhunderte per se als kriminelle Täterinnen und Täter abgestempelt, gleichrangig mit anderen Verbrechern, werden sie seit Ende des 19. Jahrhunderts von Teilen der Gesellschaft als Opfer behandelt. Zeitgenössische Prostitutions- und Menschenrechtsverbände wehren sich gegen Kategorisierung und fordern sachliche Betrachtung des Lebensentwurfs und rechtliche Anerkennung. Moderne Prostituierte bezeichnen ihre Tätigkeit als Sexarbeit. Die Diskussion wird bis heute kontrovers geführt[1].
Quellenlage und Datenerhebung
Es gibt keine systematische zusammenhängende Datenerhebung über die geschichtlichen, gesundheitlichen oder sozialhygienischen Aspekte der Prostitution. Weder in Deutschland noch international. Die Problematik ist dem Umstand geschuldet, dass viele Aspekte der Prostitution nicht seriös erfasst werden können, da diese Personengruppe im Verborgenen agiert. Wissenschaftliche Erhebungen konnten und können daher hauptsächlich nur in Krisenorten, wie Krankenhäusern, Psychiatrien, Kinderheimen, Flüchtlingslagern, Polizeistationen und/oder Gefängnissen stattfinden und sind durch die Umstände von der dort konzentrierten sozialen Personengruppe, den damit verbundenen Problemen, Ort, Zeit, den kulturellen, sozialen und politischen Hintergründen beeinflusst. In Deutschland gestalten sich statistische Erhebungen als schwierig. Einer der Gründe besteht darin, dass viele Frauen dieser Tätigkeit nur nebenbei, gelegentlich oder für einen kurzen Lebensabschnitt nachgehen. So gibt es für die Anzahl der Prostituierten zum Beispiel in Deutschland keine fundierten statistischen Daten, sondern lediglich verschiedene Schätzungen.[2][3]
Geschichte
Altertum und Antike
Im Altertum, so zum Beispiel in Babylon und bei den Phöniziern in Tyros, existierte vor mehr als 3000 Jahren die so genannte Tempelprostitution. Frauen vollzogen dort sexuelle Handlungen gegen „Geschenke“ an den Tempel oder Opfergaben für die Gottheit. Dies stand jedoch immer in einem kultischen Zusammenhang und galt als den Göttern wohlgefällig. Im Gilgamesch-Epos 6. Tafel Verse 5 bis 79 sieht Albert Schott eine Kritik an den Auswüchsen der kultischen Prostitution.[4]
Für die Zeit der griechischen Antike sind Prostituierte im heutigen Sinne, also ohne sakralen Hintergrund, bezeugt. Die Griechen unterschieden zwischen der gewöhnlichen „Hure“ (Porna) und der „Gesellin“ (Hetäre). Auch die Feldzüge Alexanders des Großen wurden von zahlreichen Prostituierten begleitet. Prostitution gab es sowohl von Männern als auch von Frauen, doch sowohl bei den Griechen als auch bei den Römern wurde nur Männern die Inanspruchnahme von Prostituierten, gleichgültig welchen Geschlechts, zugestanden. Einblick in das Bordellwesen liefern insbesondere die Funde aus den Lupanaren in Pompeji.
Im Alten Testament wird Prostitution sowohl als kultische als auch als Erwerbsprostitution erwähnt, zum Beispiel Spr 6,26 EU. Die Prostitutionsverbote Lev 19,29 EU und Dtn 23,18 EU beziehen sich nur auf kultische Prostitution.[5] Es wird als naheliegend angesehen, dass ein Witwer die Dienste von Prostituierten in Anspruch nimmt. Dies wird von Tamar, der Schwiegertochter Judas', ausgenutzt, die sich prostituiert, damit Juda die ihr vorenthaltene Leviratsehe an ihr vollzieht (Gen 38,12–30 EU). Der dabei gezeugte Sohn Perez und seine Mutter Tamar werden im Neuen Testament als Vorfahren Jesu in seinem Stammbaum genannt (Mt 1,3 EU). Neben Tamar findet sich mit Rahab noch eine weitere Frau im Stammbaum Jesu, die üblicherweise als Prostituierte gedeutet wird (Jos 2 EU; Mt 1,5 EU).
Im Neuen Testament wird berichtet, dass Jesus mit Prostituierten so wie mit allen gesellschaftlichen Außenseitern einen respektvollen Umgang pflegte (Lk 7,36–50 EU). In den Paulusbriefen wird Prostitution verworfen (1 Kor 6,15 f. EU). Im christlich geprägten Weltbild wurde Prostitution in Verbindung gebracht mit Scham oder Sünde.
Die ersten schriftlichen Überlieferungen von Prostitution in Japan gehen auf das 8. Jahrhundert zurück, dürften aber viel weiter zurückreichen. Kurtisanen genossen Prestige und Anerkennung.
Mittelalter
Die kirchliche Moral verurteilte die Prostitution; dennoch argumentierten einflussreiche Autoren wie Augustinus, es handele sich um ein „kleineres Übel“. Der Prostitution wurde eine Ventilfunktion für die sexuellen Bedürfnisse derer zugesprochen, die das mittelalterliche Heiratsrecht benachteiligte. Gerade im Spätmittelalter gab es in vielen deutschen Städten Bordelle, die im Besitz der Gemeinde waren – Prostitution war nicht nur geduldet, sondern institutionalisiert. Die Stadträte verpachteten die Bordelle an Hurenwirte, die sich im Gegenzug verpflichteten, gewissen Auflagen – etwa Hygienebestimmungen oder Vereinbarungen über die Bezahlung der Huren – nachzukommen.
Neben dieser Sonderform der Prostitution im Spätmittelalter gehen Historiker von häufiger Gelegenheitsprostitution und fahrenden Prostituierten, insbesondere in ländlichen Gebieten, aus.
Neben den lateinischen Ausdrücken werden Prostituierte im Mittelalter auch mit dem Begriff „freie Frauen“ bezeichnet.[6]
Renaissance und frühe Neuzeit
Die Zeit der Renaissance war neben Kunst, Kultur und Wissenschaft in Europa auch eine Blütezeit des Kurtisanenwesens, eine gesellschaftlich akzeptierte Form der Prostitution. Vor allem in Rom, das auch „Haupt der Welt“ (Roma caput mundi) genannt wurde, bestimmte diese Form der Prostitution wesentlich den Ruf und das Erscheinungsbild der Stadt. Die speziellen Gesellschaftsstrukturen und das kulturelle Klima in Rom im 16. Jahrhundert schufen die Voraussetzungen für ein Nebeneinander klerikaler Prachtentfaltung und käuflichen Geschlechtsverkehrs.
Bei Feiern, Theateraufführungen, Gelagen und Empfängen vor allem kirchlicher Würdenträger wurde die Abwesenheit von Frauen immer mehr als Verlust und Mangel empfunden. Um diese „Lücke“ zu füllen, lud man Kurtisanen zu diesen Gesellschaften ein. Der Begriff „Kurtisane“ leitet sich von dem Wort „Cortigiana“ ab, was eigentlich Hofdame bedeutet, und bezeichnete um 1500 die gehobene Prostituierte, vergleichbar mit den Hetären des antiken Griechenlands.
In spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Städten waren die „Hübschlerinnen“ oft zunftähnlich organisiert und unterstanden besonderer Aufsicht, etwa von „Hurenweibeln“.
17. Jahrhundert
In Frankreich war die Prostitution im 17. Jahrhundert strafbar. Im Jahre 1658 hatte Ludwig XIV. veranlasst, dass alle Frauen, die der Prostitution nachgingen, wegen Unzucht oder Ehebruchs verurteilt worden waren, in die Salpêtrière zu internieren seien, bis sie Buße getan hätten und durch einen Priester die Absolution erhalten hatten.[7] Gleichwohl gab es Straßenprostitution und Bordellwesen.
18. Jahrhundert
1794 wurde im § 999 des Preußischen Allgemeinen Landrechts festgelegt, dass sich „liederliche Weibspersonen ... in die unter Aufsicht des Staates geduldeten Hurenhäuser“ zu begeben hätten. Als „liederliche Weibspersonen“ galten Frauen, „welche mit ihrem Körper ein Gewerbe betreiben“ wollen.
Der britisch-niederländische Arzt und Sozialreformer Bernard de Mandeville sprach sich 1724 in einer populären Streitschrift für eine legalisierte, staatlich kontrollierte Prostitution aus.[8] Seine Bescheidenen Streitschrift für Öffentliche Freudenhäuser enthält eine für die Zeit angesichts verschiedener Querelles des femmes durchaus einfühlsame und differenzierte Geschlechterpsychologie.[8] Jonathan Swifts etwas später erschienene Satire A Modest Proposal spielt vermutlich auf den 1729 bereits sprichwörtlich gewordenen Titel an.[8] Als Mittel gegen Geschlechtskrankheiten empfiehlt Mandeville, die Prostituierten umsonst medizinisch zu behandeln, wenn sie eine Ansteckung freiwillig meldeten, aber sie zu verbannen und hart zu bestrafen, wenn sie diese verbärgen.[8]
19. Jahrhundert
Wegen des Bevölkerungswachstums in der Zeit der industriellen Revolution nahm die Zahl der Prostituierten insbesondere im 19. Jahrhundert zu. Ein immer größer werdender Anteil der Stadtbevölkerung lebte in Armut. Besonders betroffen waren davon Frauen, die meistens nur über eine geringe Ausbildung verfügten und denen häufig nur Tätigkeiten offen standen, in denen sie geringfügige Gehälter verdienten. Zu den Gelegenheitsprostituierten zählten Dienstmädchen, Modistinnen, Blumenfrauen und Wäscherinnen, die sich auf diese Weise ihr Gehalt aufbessern mussten. Manche Frauen waren nur durch die Prostitution in der Lage, ausreichend Geld für ihren Lebensunterhalt zu verdienen.
Immer mehr Staaten gingen dazu über, die Prostitution gesetzlich zu regulieren. Eine solche Regulierung, gerechtfertigt durch eine beabsichtigte soziale, gesundheitspolitische oder auch moralische Kontrolle, machte es den Prostituierten praktisch unmöglich, ihrem Milieu zu entkommen. Die Reglementierung zementierte auch die sexuelle Doppelmoral, die Prostituierte gesellschaftlich ächtete, die Prostitution aber gleichzeitig als ein für Männer notwendiges Übel oder erwünschtes Erprobungsfeld ansah. Viele Frauen der Mittelschicht wehrten sich gegen diese Doppelmoral.
In Bremen wurde im sogenannten Bremer Reglement von 1852 festgelegt, dass die Prostitution „kein Gewerbe im eigentlichen Sinne“ sei. Durch diese Unterscheidung zwischen Prostitution und erlaubtem Gewerbe wurde die Sittenwidrigkeit unmittelbar juristisch verankert.[9]
In Großbritannien wurden in den Jahren ab 1864 die Contagious Diseases Acts mit dem Zweck der medizinischen Kontrolle zur Vermeidung der sich immer weiter ausbreitenden Geschlechtskrankheiten erlassen. Josephine Butler führe den Kampf der Ladies' National Organisation gegen die Contagious Diseases Acts anführte. Diese Kampagne, die in Prostituierten weniger ‚Schuldige‘ als Opfer männlicher Lüsternheit sah, „veränderte […] die politische Landschaft Großbritanniens während der spätviktorianischen Zeit. Mit der Kampagne wurden soziale und sexuelle Konventionen hinterfragt, die nie zuvor öffentlich diskutiert wurden. Die Kampagne radikalisierte zahlreiche Frauen, härtete sie ab gegenüber öffentlichen Angriffen und Verleumdungen und schuf eine Infrastruktur des politischen Protests“.[10] Die Erlasse wurden 1883 außer Kraft gesetzt und 1885 vollständig aufgehoben. Das Problem war dadurch aber nicht aus der Welt geschafft, da die Erlasse wichtig waren. Nachdem die Frauenbewegung ihr Ziel erreicht hatte, ließ das Interesse an den Rechten der Prostituierten nach. Eine große Verelendung war die Folge, da die Bordelle auf Antreiben der Frauenverbände geschlossen worden waren und die Prostituierten dazu gezwungen waren, auf die Straße zu gehen, wo sie polizeilicher Willkür und Gewalt durch Freier und konkurrierende Zuhälter erst recht schutzlos ausgeliefert waren. Folge war, dass die Prostitutionskriminalität in die Höhe schoss. Die Geschlechtskrankheiten breiteten sich durch die nun nicht mehr kontrollierbare und kontrollierte Prostitution ungehemmt aus und fingen an, das Bürgertum zu durchsetzen, da die Hauptkunden zumeist die Söhne und Ehemänner der bürgerlichen Frauen waren, die sich in den Verbänden engagierten.
In der Kunst des ausgehenden 19. Jahrhunderts war ein deutlicher Bewertungswandel der Prostitution zu beobachten. Aus politischen Gründen wurde dies oft abgetan: „Vertreter der naturalistischen Schule wie Richard Dehmel, Max Dauthendey, Otto Erich Hartleben, Otto Julius Bierbaum und Karl Bleibtreu widmeten sich der Befreiung der Frau von moralischen Konventionen, der freien Liebe und der Erhöhung der Prostituierten zur ‚venus vulgivaga‘ in einer Weise, die eher lüstern als politisch zu nennen war.“ (Gordon A. Craig). Jedoch vgl. zum Beispiel das Motiv in Thomas Manns Roman Doktor Faustus.
20. Jahrhundert
Auf der Ebene des Völkerrechts gab es Versuche, sich auf Standards zur Bekämpfung von Prostitution und Menschenhandel zu einigen. Beispiele sind unter anderem das Internationale Übereinkommen vom 18. Mai 1904 zur Gewährung wirksamen Schutzes gegen den Mädchenhandel und die Konvention zur Unterbindung des Menschenhandels und der Ausnutzung der Prostitution anderer vom 2. Dezember 1949.
Während des Zweiten Weltkrieges wurden von der Wehrmacht und der SS Wehrmachtsbordelle eingerichtet. Frauen, die bei dieser Form der Zwangsarbeit mit Geschlechtskrankheiten angesteckt wurden, wurden in Vernichtungslager verbracht oder exekutiert. In den Konzentrationslagern gab es Lagerbordelle. Es war allerdings bei allen Kriegsparteien üblich, Kriegsbordelle einzurichten. Den von den japanischen Besetzern Ostasiens euphemistisch so genannten „Trostfrauen“, meistens Chinesinnen und Koreanerinnen, drohte ähnliches.
In der DDR bediente sich das MfS der offiziell seit 1968 unter Strafe stehenden Prostitution zur Informationsgewinnung über den „Klassenfeind“.[11] Die Prostitution wurde nicht nur geduldet, sondern sogar durch Schulungen gefördert. Es wurden sowohl männliche als auch weibliche Prostituierte eingesetzt. Die Staatssicherheit der DDR nannte diese Art des Einsatzes „Frauenspezifische Verwendung“. Mit Informationen über sexuelle Deviationen der „Zielpersonen“ (Freier) wurden Dissidenten erpressbar. Haupteinsatzorte bei West-Besuchern waren die Intershops sowie die Leipziger Messe, internationale Kongresse und Veranstaltungen und die dazu genutzten Devisenhotels.
Im Zusammenhang mit der sexuellen Revolution ist die Prostitution von einem Tabuthema allmählich in den Rang eines gesellschaftlich zumindest hingenommenen Alltagsphänomens aufgerückt. Weite Teile der Frauenbewegung lehnten und lehnen die Prostitution scharf ab und fordern auch in Deutschland eine Regelung ähnlich wie in Schweden, wo nicht die Prostituierte, sondern der Freier strafbedroht ist. Andererseits gibt es feministische Strömungen, die die freiwillige Prostitution positiv sehen.[12]
Eine amtsdeutsche Umschreibung für Prostituierte war früher Personen mit häufig wechselndem Geschlechtsverkehr (HWG). Personen, die gewerblich häufig wechselnden Geschlechtsverkehr hatten, waren dazu verpflichtet, regelmäßig eine amtliche Untersuchungsbestätigung, den so genannten „Bockschein“ vorzulegen.
21. Jahrhundert
Die Prostitution des beginnenden 21. Jahrhunderts ist zersplittert in verschiedene Postitionen und Anschauungen, die von totalem Vorbot und massiver Kriminalisierung, bis kompletter Legalisierung und Anerkennung als Arbeit changieren. In der christlich geprägten westlichen Welt ist Prostitution heute teilweise legal, teilweise verboten. In der islamischen Welt ist Prostitution teilweise erlaubt, in vielen Ländern wird sie aber auch mit Geldstrafe, Gefängnisstrafe oder sogar mit Todesstrafe sowohl für Prostituierte als auch für Freier geahndet. Im Kontrapunkt dazu formierten sich national und international Menschenrechtsverbände und Aktivistengruppen, die in immer größerem Selbstbewußtsein die Anerkennung und Entkriminalisierung der Prostitution forderten und bis zur Gegenwart in Presse und Medien erbitterte Kämpfe mit den Prostitutionsgegnern führen.
Die zunehmende Globalisierung und Öffnung der Grenzen veränderte das Bild der Prostitution. Viele EU-Bewohner aus präkeren Lebensverhältnissen drängen in die reichen Staaten, so daß ein großer Sektor von Armuts- und Elendsprostituierten entstanden ist, der die einheimischen Prostitutierten zu verdrängen droht und damit verbundene Schattenwirtschaft und Folgekriminalität mit sich brachte.
Der Europäische Gerichtshof erklärte in seiner Entscheidung vom 20. November 2001, dass Prostitution zu den Erwerbstätigkeiten gehört, die „Teil des gemeinschaftlichen Wirtschaftslebens“ im Sinne von Art. 2 EG sind.[13] In Deutschland gewann Felicitas Schirow am 1. Dezember 2001 mit einem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichtes einen Prozess, den sie um die vom Berliner Bezirksamt Wilmersdorf geforderte Schließung ihres Bordellbetriebes, des Café Pssst!, führte. In der Urteilsbegründung des Gerichtes hieß es, die Prostitution sei heute nicht mehr als sittenwidrig anzusehen, es habe eine Veränderung der Wertvorstellungen gegeben. Obwohl das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf im Februar 2001 gegen das Urteil Antrag auf Zulassung der Berufung stellte[14]. Parallel dazu gewann Stephanie Klee einen Prozess, in dem sie erfolgreich ihren Lohn für sexuelle Dienstleistungen einklagte. Beide Urtele konnten als Präzedenzfall gewertet werden und gelten für das Zustandekommen des am 1. Januar 2002 in Kraft getretenen Prostitutionsgesetzes als bedeutend.
Der Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (FEMM) des Europäischen Parlaments schlug dem Parlament die Empfehlung des „Schwedischen Modells“ vor. Der Deutsche Frauenrat lehnt dieses Vorhaben ab.[15] Am 26. Februar 2014 wurde diese Resolution vom Europäischen Parlament verabschiedet.[16][17] Die nicht bindende Resolution wurde mit 343 Stimmen angenommen, 139 Abgeordnete stimmten dagegen, 105 enthielten sich.[18][19]
Ähnlich positionierte sich der Europarat am 8. April 2014 mit der Resolution 1983 (2014).[20][21], die Resolution 1579 aus dem Jahre 2007 mit dem Titel „Prostitution – Which stance to take?“[22], die Empfehlung Recommendation 1815 (2007)[23] und der Bericht vom 20. März 2014 von José Mendes Bota mit dem Titel „Prostitution, trafficking and modern slavery in Europe“ (Doc. 13446, 2014)[24]
Formen und Ausprägungen
Öffentliche Prostitution
Bei der öffentlichen Prostitution stehen die Prostituierten an bestimmten, offiziell dafür vorgesehenen oder inoffiziell bekannten, offen einsehbaren Stellen und bieten sich potentiellen Kunden an. Abwandlungen sind Prostitution an Straßen, in Hotelbars, Raststätten und an ähnlichen Orten. Relativ neu ist die Verrichtungsbox als kontrollierte Variante des Straßenstrichs. Bei der Straßenprostitution findet der Sex in der Regel entweder im Auto oder in Hotels statt, oft in sogenannten Stundenhotels, die darauf spezialisiert sind. Wohnwagenprostitution findet man an einigen Land- und Bundesstraßen, zumeist im ländlichen Raum. Die Prostituierten warten in Wohnwagen, die an Parkplätzen, Autobahnraststätten oder Feldwegmündungen stehen, auf Kunden.
Prostitutionsstätten
Bordelle sind spezielle Häuser, die über einen Kontaktraum verfügen, in denen der Freier eine Prostituierte oder einen Stricher (House of Boys) auswählen kann und dann mit ihr oder ihm ein Zimmer für den Sex (ähnlich einem Stundenhotel) aufsucht. Abwandlungen sind Laufhäuser oder Straßen mit schaufensterähnlichen Räumen im Erdgeschoss, in denen die Prostituierten sitzen.
Bei Modellprostitution mieten die Prostituierten Zimmer in so genannten Modellwohnungen an, die häufig ehemalige Gewerberäume oder Mietwohnungen sind. Sie werben in Lokalzeitungen oder im Internet, um Kunden anzuziehen. Eine Sonderform dessen ist die Terminwohnungs- und Reiseprostitution: Prostituierte, die über eine gewisse Zeitspanne in verschiedenen Orten jeweils eine kurze festgelegte Zeit arbeiten und dann weiterziehen. Viele Häuser setzen gezielt auf diese Art der Arbeit, weil sie immer frische, neue Gesichter und damit steten Kundenzulauf garantieren. Oftmals sind diese Häuser landes- oder gar bundesweit untereinander vernetzt, ähnlich wie bei einer Ladenkette, und die Arbeitnehmerinnen sind als feste Angestellte in das Rotationsprinzip eingebunden. Um immer eine ausreichende Besetzung des Teams in sämtlichen Häusern zu gewährleisten, gibt es „feste Rotatoren“, meistens weniger flexible Nebenerwerbs-Prostituierte mit festen familiären Bindungen und aus anderen beruflichen Erwerbszweigen, die ihre Arbeitszeiten fest terminlich mit den Einsatzorten vereinbaren und abgleichen, und „spontane Springer“, zum größten Teil haupterwerbliche Prostituierte, die quer durch die Lande geschickt werden können, um eventuellen Bedarf zu decken.
Bei Prostitution in Swingerclubs oder ähnlichen Treffs sitzen die Prostituierten in einer wohnlichen Atmosphäre mit den Freiern zusammen. Für die Ausübung der sexuellen Handlungen sucht man entweder Einzelräume auf oder sie finden auf sogenannten „Spielwiesen“ statt, wobei es durchaus vorkommen kann – und soll – dass mehrere Paare gleichzeitig (bis hin zum Gruppensex) den Geschlechtsverkehr ausüben. Im Gegensatz zu arbeiten hier weitestgehend gewerbliche Prostituierte, die Teilnahme von weiblichen Besuchern ist jedoch nicht ausgeschlossen und wird von manchen der Gäste sogar erwartet. Gewöhnlich wird vom Freier ein Pauschalbetrag für eine bestimmte Zeit im Voraus bezahlt, der es ihm ermöglicht, mit mehreren der anwesenden Damen zu verkehren. Kaltes oder warmes Büffet, Getränke (Alkohol wird allerdings nicht überall ausgeschenkt, um Komplikationen mit Gästen aus dem Wege zu gehen) sind im Preis inbegriffen. Zusätzliche Leistungen wie erotische Massagen, Sauna oder Whirlpool gehören ebenfalls zum Programm der meisten Partytreffs in Deutschland.
In Nachtclubs sitzen Prostituierte, die Animierdamen, an der Bar und warten dort auf Kundschaft. In der Regel bekommen die Frauen Provision wenn sie mit den Gästen trinken und ihnen (teure) Getränke verkaufen. Nachtclubs mit Bordellbetrieb unterliegen dem Prostitutionsgesetz.[25]
Darüber gibt es Fälle, in denen sich ethnische Männercafés und Kulturvereine zu Einrichtungen entwickelt haben, in denen Glücksspiel, Drogenhandel, Hehlerei und bordellähnlicher Betrieb vorkommt.[26][27]
Vorlage:Beleg Seit der Legalisierung von Prostitution im Jahr 2002 haben sich vermehrt Großbordelle in Deutschland etabliert. Diese entsprechen oft luxuriösen Wellness-Oasen mit Sauna, Whirlpool und Massagebereich. Häufig sind diese miteinander über verschiedene Gesellschaftsformen und GmbHs vernetzt. Der Leiter der Kriminalpolizei in Augsburg kritisiert, dass die offiziell eingesetzten Geschäftsführer häufig Strohmänner wären, während im Hintergrund die eigentlichen Verantwortlichen direkt aus dem Schwerstkriminellen- und Zuhälter-Milieu stammen würden. [28]
Begleitservice und Besuchsprostitution
Bei Begleitservice oder Besuchtsprostitution (Callgirls, Callboys), werden Prostituierte direkt über Kontaktanzeigen im Internet und Printmedien oder über Vermittlungsagenturen gebucht. Die gewünschte Dienstleistung (meist mit einem sexuellen Hintergrund) wird beim Kunden zu Hause, in einem Hotel oder in einer separat angemieteten Wohnung erbracht. In der gehobenen Callgirl- bzw. Callboy-Szene (Escortdienst) gehen die gebuchten Damen und Herren unter Umständen auch auf Reise oder lassen sich auf Bestellung ins Ausland ein- und ausfliegen. Im Internet findet die Anbahnung meist über Erotikportale und Freierforen statt. Freierforen dienen auch dem Austausch über Gütekriterien der Leistung.
Konsumenten
Kundengruppen
Konsumenten von Prostitution, auch Freier, von den Prostituierten oft Kunden, Klienten oder Gäste genannt, stammen aus allen sozialen Schichten und Altersgruppen. Nach einer empirischen Untersuchung von Dieter Kleiner und Doris Velten aus dem Jahr 1994 sind 18 Prozent der männlichen Bevölkerung in Deutschland zwischen 15 und 74 Jahren zu den regelmäßigen Prostitutionskunden zu rechnen.[29] Als Bezeichnungen für Frauen haben sich entsprechende weibliche Formen eingebürgert (Freierin, Sugarmommy).
BDSM
Für Sadomasochisten findet in sogenannten SM-Studios eine Prostitutionsform statt, welche auf den sexuellen Genuss von „Strenge und Schmerz“ aufbaut. Die aktiv Ausübenden werden Domina/Dominus genannt, die passiv „Duldenden“ Sklave/Sklavia. Diese Szene zählt sich selbst in der Regel nicht zum herkömmlichen Prostitutionsgewerbe. Allerdings sprechen sich auch einige Prostituierte dafür aus, auch Prostitution im BDSM-Bereich explizit als solche zu benennen.[30]
Sexualassistenz oder Surrogatpartner
Eine Sonderform der Prostitution stellt das Angebot sogenannter Surrogatpartner (auch Sexualassistenz oder Sexualbegleitung genannt) dar: Menschen, die aufgrund einer Behinderung keine andere Möglichkeit der sexuellen Befriedigung haben oder mangels eigenen Partners in einer Sexualtherapie niemanden haben, mit dem sie beispielsweise aufgrund einer Potenzschwäche neues Vertrauen schöpfen können, nehmen die Dienste von männlichen oder weiblichen Ersatzpartnern in Anspruch. Sexualassistenten sind, etwa durch inzwischen existierende spezielle Ausbildungsgänge, auf die besonderen Bedürfnisse behinderter Menschen spezialisiert oder speziell therapeutisch geschult. Im Gegensatz zu vielen anderen therapeutischen oder behinderungsspezifischen Hilfen obliegt die Finanzierung dieser Dienstleistung in aller Regel den betroffenen Menschen selbst. Auch eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse (‚Sex auf Krankenschein‘) ist in Deutschland – anders als etwa in den Niederlanden – gesetzlich ausgeschlossen. In Dänemark werden mit staatlicher Hilfe bessere Möglichkeiten zur Befriedigung sexueller Bedürfnisse für behinderte Menschen angeboten, das heißt, es werden nach Wunsch Prostituierte für diese Menschen engagiert.
Unfreiwillige Sexarbeit und kriminelle Aspekte
Gründe für unfreiwillige Sexarbeit und Zwangsprostitution
Die Gründe, aus denen Menschen sich dazu gezwungen sehen, Sex als Arbeit ausüben zu müssen, können sehr unterschiedlich sein und sind oft mehrschichtig. Die Abgrenzung zwischen Zwang und freiwilliger Berufswahl kann schwierig sein. In wirtschaftlich schwachen Ländern, beispielsweise in Ländern der Dritten Welt, ergreifen die Menschen diese Tätigkeit meistens, weil sie sonst keine andere Möglichkeit sehen, ihren täglichen Lebensunterhalt zu bestreiten.
Auch freiwillige Prostituierte können bei mangelnder Unterstützung ihres Umfeldes, sei es sozial, gesellschaftlich oder materiell, in Abhängigkeitsverhältnisse gebracht und letztlich in die unfreiwillige Prostitution geraten, aus welchen sie von sich aus nur schwer Wege hinaus finden. Nicht selten verbindet sich die Prostitution zusätzlich mit anderen kriminellen Tatbeständen wie Zuhälterei, Erpressung und Menschenhandel.
Zuhälterei
Zuhälter üben oft Zwang auf die für sie tätigen Prostituierten aus, entweder damit sie sich überhaupt prostituieren oder damit sie den gewünschten Anteil an den Einnahmen an ihn oder sie abliefern. Bei allen Formen der Prostitution können die Prostituierten unter der Kontrolle eines männlichen oder weiblichen Zuhälters stehen. Es ist nicht ungewöhnlich, dass Zuhälter die Prostituierten unter Einsatz von Gewalt oder psychischer Manipulation (also durch gezieltes Ausnutzen persönlicher Schwächen), gelegentlich auch suchterzeugender Drogen, in einem Zustand der Abhängigkeit halten; eine besondere gewaltsame Abhängigkeit wird im Fall des Menschenhandels (siehe auch Moderne Sklaverei) geschaffen. Betroffen sind häufig ungebildete Menschen aus Zweit- oder Drittweltländern. In solchen Situationen geht der Verdienst ganz oder weitgehend an die Zuhälter. Eine Gegenleistung wird bestenfalls darin geleistet, indem für den Schutz der Prostituierten in dem oft nicht ungefährlichen Milieu gesorgt wird.
Zuhälter können aber trotz ihrer Kommission dazu führen, dass Prostituierte mit weniger Arbeit mehr verdienen. So zeigt eine empirische Analyse von Prostituierten in Chicago, dass Zuhälter zahlungskräftigere und -willigere Kunden rekrutieren als Prostituierte alleine. Auch können Prostituierte mit Zuhälter vor Gewalt von Kunden besser geschützt sein.[31]
Die Grenzen sind bisweilen aber fließend: Die Ehefrau oder Freundin kann mit Prostitution zum Lebensunterhalt der Lebensgemeinschaft beitragen oder bestreitet ihn sogar gänzlich, ohne dass der partizipierende Partner hier als Zuhälter zu bezeichnen wäre.
Drogenbedingte Prostitution
Ein Grund für Prostitution können Zwangslagen sein, wie die Geldbeschaffung für Suchtmittel wie Drogen und Alkohol.
Menschenhandel
Am Menschenhandel sind oftmals Mitglieder von kriminellen Vereinigungen oder entsprechenden Organisationen (Mafia, Outlaw Motorcycle Gangs und ähnliche) beteiligt.
Insbesondere gibt es einen Bereich des grenzüberschreitenden Menschenhandels, bei dem Menschen aus wirtschaftlich schwachen Ländern oder armen ländlichen Gebieten von Menschenhändlern unter Vorspiegelung legaler Arbeitsmöglichkeiten an andere Orte gelockt oder verschleppt werden, wo sie durch körperliche und seelische Gewalt und Freiheitsberaubung in persönliche und finanzielle Abhängigkeit gebracht und dann zur Prostitution gezwungen werden.
Kinderprostitution
Kinderprostitution war bereits im Altertum bekannt. Schon der römische Dichter Martial berichtete in einem seiner Epigramme erfreut darüber, dass Kaiser Domitian ein Gesetz gegen die Prostitution Minderjähriger erlassen hatte.
Schätzungen von UNICEF zufolge werden weltweit etwa drei bis vier Millionen Kinder im Rahmen von Kinderprostitution kommerziell sexuell ausgebeutet; dabei ist die Definition von „Kind“ meistens „Person unter 18 Jahren“. Prostitution von Personen unter 14 Jahren – Kind im Sinne des deutschen Strafrechtes – geschieht ebenfalls, ist aber sehr viel seltener.
Gesundheitliche und sozialhygienische Aspekte
Schlechte Arbeitsbedingungen, aber auch die fehlende gesellschaftlichen Akzeptanz und damit verbundene Rechtlosigkeit, die dazu führt, dass Sexarbeiterinnen etwa ein Doppelleben führen müssen, werden als Ursache für ein körperliches und psychisches Ausbrennen (Burnout) gesehen, unter denen einige Prostituierte leiden.[32] Eine Studie von 2005 ergab, daß 41 Prozent bei Ausübung der sexuellen Dienstleistung durch Freier Gewalt erlebten. Täter sind aber auch die eigenen Beziehungspartner. Es wurden Knochenbrüche, Verstauchungen, Verletzungen im Gesicht bis hin zu Brandwunden beschrieben. [33]
In einer Lübecker Studie (110 Teilnehmerinnen) aus dem Jahr 2007 wurde bei einem Viertel der untersuchten Prostituierten eine behandlungsdürftige sexuell übertragbare Krankheit diagnostiziert. Fast die Hälfte war von einer akuten oder stattgehabten Infektion betroffen. In Bezug auf Syphilis und Hepatitis B war der Prozentsatz im Vergleich zu einer sich nicht prostituierenden Kontrollgruppe signifikant erhöht. Nicht signifikant erhöht waren: Chlamydieninfektion, Aminkolpitis, Candidainfektion und HIV. Der Prozentsatz bei Hepatitis C betrug bei Prostituierten 4,5 % und bei der sich nicht prostituierenden Kontrollgruppe 0 %. Sexuell übertragbare Krankheiten können über einen längeren Zeitraum bestehen und erhebliche Folgeschäden und Folgekosten nach sich ziehen, welche sich durch ungeschützten Geschlechtsverkehr, Zahl der Freier und deren weiteren Sexualpartner potentieren. Aufgrund der in Deutschland seit 2001 vorgeschriebenen Freiwilligkeit der Untersuchung empfiehlt die Studie ein vermehrtes Zugehen auf die Prostituierten und die Schaffung einer langfristigen Vertrauensbasis. Die hohe Fluktuation bei Prostituierten stehe dem jedoch entgegen.[34]
Eine Untersuchung des Robert Koch Instituts (1425 Teilnehmer_innen)von 2010/11 in mehreren Gesundheitsämtern kommt jedoch zu dem Schluss, das sich Prostituierte hierin nicht von der Allgemeinbevölkerung abheben. Eine höhere Ansteckungsgefahr hatten lediglich Personen, die erst vor kurzen der Prostitution nachgehen, Drogen nehmen oder auf Nachfrage Sex ohne Kondom praktizieren. [35] Der Bochumer Dermatologe Norbert H. Brockmeyer, Präsident der Deutschen STI-Gesellschaft (DSTIG), warnte im Dezember 2013 anlässlich der Tagung „Sexarbeit und STI-Forschung“ in Köln vor Restriktionen für Sexarbeiterinnen und vor Strafverfolgung von Freiern: „Wenn wir von unserem Vorgehen bei der HIV-Infektion lernen wollen, dann sehen wir, dass alle Staaten, die versucht haben, über Zwangsmaßnahmen die HIV-Epidemiologie einzudämmen, dramatische Zuwächse an Infektionen hatten.“ Er warnt vor ähnlichen Effekten in Deutschland, wenn Sexarbeiterinnen und Freier in Deutschland Strafen oder noch stärkere Stigmatisierungen befürchten müssen.[36]
Diskriminierung, Stigmatisierung und Verfolgung
Moral und Sittlichkeit
Prostitution wird mitunter als "unmoralisch", "unsittlich" und "gesellschaftsverderbend" betrachtet. Auch aus diesem Grund findet Prostitution häufig „im Verborgenen“ statt, was vielfach als Grund dafür angesehen wird, dass Prostituierte mitunter Opfer von psychischer und physischer Gewalt werden. Auf der anderen Seite spricht sich zumindest in Deutschland laut einer Anfang 2014 veröffentlichten Emnid-Umfrage eine Mehrheit der Bevölkerung gegen das Verbot von Prostitution aus.[37] Auch ein Appell für Prostitution fand in Deutschland prominente Unterstützer.
Zivil und gesellschaftlich
Von Teilen der Bevölkerung werden Prostituierte als „minderwertig“ angesehen und sind möglicherweise deshalb ein Ziel für meistens sexuell motivierte Straftaten. Serienmörder wählen mitunter Prostituierte als Opfer, wie beispielsweise Jack the Ripper. Bis in die 60er Jahre wurde Frauen, sobald sie einmal von der Gesellschaft als „gefallene Frau“ betrachtet wurden (uneheliche Schwangerschaft, Verlust der Jungfernschaft vor der Ehe im Allgemeinen) einer Art Teufelskreis ausgesetzt: Standen einer Frau keine Verdienst- oder Karrieremöglichkeiten zur Verfügung, verblieben ihr nur noch wenige Möglichkeiten, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten.
Politisch und ideologisch
Die Bekämpfung der Prostitution wurde mit der Sorge um den allgemeinen sittlichen Zustand der Gesellschaft begründet, zugleich aber durch die Durchsetzung rigider Wert- und Moralvorstellungen (Arbeits- und Ausbildungsverbot für Frauen oder diesbezügliche Beschränkungen, Abtreibungsverbot, Strafbarkeit homosexueller Handlungen usw.) immer wieder neu angefacht. Dazu kam, dass Prostituierte auch öffentlich stigmatisiert wurden: Im Mittelalter mussten Prostituierte besondere Schleier und Bänder tragen, teils wurde ihnen sogar ein Schandmal auf Stirn oder Nacken gebrannt oder tätowiert, um sie für immer als „gefallen“ zu kennzeichnen. Noch bis in die Moderne hinein wurden Frauen und Männern, die in den Verdacht der Prostitution gerieten, in Akten als „sexuell auffällig“ oder „abnorm“ geführt. Zur Zeit des Nationalsozialismus wurden diese systematisch deportiert und mußten einen Schwarzen Winkel tragen. Das KZ Ravensbrück ist ein Synonym für die Kasernierung von Prostituierten und deren Mißbrauch. Bis heute wurde keine der mißhandelten Frauen entschädigt, da die Angst vor Schande und Diskriminierung viele dazu veranlasste besser zu schweigen, als sich zu äussern.
Rechtsstatus und ethische Bewertung
Grundsätzlich lassen sich aus rechtlicher Sicht vier unterschiedliche Zugänge zur Prostitution feststellen:[38]
- Beim Prohibitionsprinzip werden alle mit Prostitution in Verbindung stehenden Handlungen und Personen bestraft.
- Das Abolitionsprinzip hat als langfristiges Ziel die Abschaffung der Prostitution. Die Prostituierten selbst werden bei diesem Prinzip als Opfer angesehen und nicht rechtlich belangt. Sehr wohl aber werden in Zusammenhang mit Prostitution stehende Handlungen wie Zuhälterei, Unterhaltung von Bordellen und Frauenhandel bestraft, mancherorts auch die Freier.
- Das Regulationsprinzip toleriert Prostitution als notwendiges Übel und stellt es unter staatliche Kontrolle. Das Gesetz schreibt Genehmigung von Bordellen und Registrierung, Gesundheitskontrolle und Steuerpflicht für Prostituierte vor.
- Das Entkriminalisierungsprinzip sieht Sexarbeit als Form der Erwerbsarbeit an und regelt sie entsprechend, das heißt, Prostitution wird entkriminalisiert und der Ausbeutung von Prostituierten rechtlich entgegengewirkt.
Während die Tendenz derzeit in einigen Staaten Europas wie beispielsweise in Schweden stark in Richtung Abolitionsprinzip geht, folgen andere Länder wie Deutschland, Österreich, die Schweiz und die Niederlande eher dem Entkriminalisierungsprinzip.[38] Die Prostitution gilt in Deutschland nach Meinung vieler nicht mehr als sittenwidrig[39] mit der Folge, dass unter anderem die Werbung in den Medien gestattet ist. Der Besuch von Prostituierten vollzieht sich jedoch weiterhin in der Regel im Geheimen, da er im überwiegenden Teil der Bevölkerung weiterhin als sittlich anstößig gilt.
Kritiker der Prostitution bemängeln neben den Gefahren der finanziellen und sexuellen Ausbeutung der Prostituierten (Zwangsprostitution) oder der Ausbreitung von Geschlechtskrankheiten unter anderem die auch mit ihrer öffentlichen Akzeptanz verbundene Sexualisierung der Gesellschaft, vor allem aber die Herabwürdigung des Intimbereichs der Person zu einer verfügbaren Ware. Die Käuflichkeit der sexuellen Dienstleistung laufe zumindest Gefahr, den Menschen selbst zu einem käuflichen Objekt zu degradieren. Hierin liege ein Verstoß gegen die Menschenwürde der Prostituierten und zugleich die Verletzung des persönlichen Achtungsanspruchs des Freiers, der eine Ware erhalte, wo er das Geschenk freier persönlicher Zuwendung erhalten sollte.
Befürworter des Entkriminalisierungsprinzips der Prostitution sind hingegen bemüht, die Prostitution als einen normalen Beruf zu etablieren, dessen Ausübung lediglich vor Missbrauch und anderen Berufsrisiken zu schützen sei. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass die Erfahrung in diversen Ländern, die Prostitution verboten haben, zeigen, dass das Verbot nicht funktioniere und die Bedingungen für die Frauen durch ein Verbot noch schlechter geworden seien.[40]
Befürworter des Regulationsprinzips erwarten von der Durchführung regelmäßiger Untersuchungen sowie der behördliche Registrierung aller Prostituierten eine effizientere Bekämpfung von AIDS und anderer sexuell übertragbarer Erkrankungen.[41]
Prostitution findet je nach örtlicher Sittenverordnung statt. Manche Städte haben Sperrbezirke eingerichtet. Das heißt, dass Prostituierte ihrem Beruf nur an Orten nachgehen dürfen, in welchem kein Wohngebiet ist und sich keine Schulen, Krankenhäuser, Kirchen oder sonstige soziale oder religiöse Einrichtungen befinden. Oft bildete sich im Rahmen dessen nicht selten ein Rotlichtmilieu, wenn nicht gar ein ganzes Rotlichtviertel aus. Prägnante Beispiele sind in Hamburg-St. Pauli die Reeperbahn oder das Bahnhofsviertel in Frankfurt am Main.
Seit Einführung des Prostitutionsgesetzes besteht in Deutschland für den die Prostitution Ausübenden ein Rechtsanspruch auf Bezahlung; zuvor war dies aufgrund der Sittenwidrigkeit von Prostitution nicht der Fall. Dennoch ist die Bezahlung per Vorkasse noch immer die Regel. Freier, die nicht bezahlen wollen, werden im Jargon als „Nuttenpreller“ bezeichnet. Wird der Freier bestohlen, handelt es sich um Beischlafdiebstahl.
Verbände, Selbsthilfegruppen und Fachberatungsstellen
Die erst im 20. Jahrhundert in der Öffentlichkeit sichtbare Hurenbewegung ist sehr dezentral organisiert.
Deutschland
Die Gewerkschaft ver.di versucht, mit einem Arbeitskreis Prostitution (Fachbereich 13 Besondere Dienstleistungen), die Interessen von Prostituierten zu vertreten. Dabei konzentriert sich die Gewerkschaft auf die arbeitsrechtliche Absicherung von Prostituierten, unter anderem mit einem Muster-Arbeitsvertrag. Als Arbeitgeberverband im Bereich der Prostitution gibt es den Bundesverband Sexuelle Dienstleistungen (BSD) mit Sitz in Berlin. Seit Oktober 2013 existiert auch der von Sexarbeitern/-innen mit dem Ziel der Verbesserung ihrer Lebens- und Arbeitsbedingungen gegründete Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen (BesD).
Ebenfalls in Berlin sitzt die älteste deutsche Selbsthilfeorganisation für Prostituierte, der 1981 gegründete Verein Hydra, der 2011 das Projekt Diwa gegründet hat. Das Modellprojekt, das vom Bundesfamilienministerium gefördert wird, will Sexarbeiterinnen unterstützen, die über einen Umstieg nachdenken und sich weiterbilden und qualifizieren möchten. In Frankfurt am Main ist die 1998 gegründete Selbsthilfeorganisation Doña Carmen für Prostituierte ansässig. Daneben gibt es zahlreiche Beratungsstellen und Organisationen im In- und Ausland, die jedoch in vielen Fällen nicht kontinuierlich fortbestehen. Der Bochumer Verein Madonna hilft Prostituierten beim Ausstieg und vermittelt Umschulungen, häufig in den Bereich der Altenpflege. Der 1985 von der katholischen Ordensschwester Lea Ackermann gegründete Verein SOLWODI unterstützt Zwangsprostituierte in Deutschland und weltweit mit Beratung, Begleitung und Ausstiegshilfen.
Das Bündnis der Fachberatungsstellen für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter (bufas) setzt sich ein für die dauerhafte Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen von Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern, deren rechtliche und soziale Gleichstellung mit anderen Erwerbstätigen sowie die Entkriminalisierung der Sexarbeit. Im Jahre 2014 sind 16 Fachberatungsstellen Mitglieder. Der Arbeitskreis der deutschsprachigen Stricherprojekte (AKSD) besteht aus acht Mitgliedseinrichtungen deutschlandweit und setzt sich ein für die Verbesserung der gesellschaftlichen und psychosozialen Situation männlicher Sexarbeiter. Schwerpunkt der Tätigkeit sind gesundheitsfördernde Maßnahmen (einschließlich Prävention von HIV und STI), eine sozialpädagogische und psychosoziale Versorgung mittels Anlauf- und Beratungsstellen und die Online- und Chatberatung Info4Escorts für Escorts, Callboys und Taschengeldjungs.
Internationale Organisationen
International sind Beratungsstellen und Interessenvertretungen im 1991 gegründeten Network of Sex Work Projects (NSWP) organisiert. Ein Vorläufer des NSWP war das International Committee for Prostitutes' Rights (ICPT), das 1985 in Amsterdam die World Charter For Prostitutes’ Rights veröffentlichte. Ein Zusammenschluss europäischer Hurenorganisationen ist seit 2004 das International Committee on the Rights of Sexworkers in Europe (ICRSE).
Siehe auch
- Internationaler Hurentag (2. Juni)
- Sittengeschichte
- Sittlichkeitsverein
- Sexualsprache
- Liste von Abkürzungen in der Sexarbeit
- Formen
- Escortservice
- Gelegenheitsprostitution
- Männliche Prostitution
- Militärprostitution
- Tempelprostitution
- Zwangsprostitution
- Regionale Situation
- Prostitution nach Ländern
- Prostitution in Deutschland
- Prostitution in der Deutschen Demokratischen Republik
- Prostitution in Österreich
- Prostitution in den Niederlanden
- Prostitution in Frankreich
- Prostitution in Schweden
- Prostitution in Brasilien
- Prostitution in Japan
- Prostitution in der Volksrepublik China
Literatur
Prostitution allgemein
- Sabine Grenz: (Un)heimliche Lust: Über den Konsum sexueller Dienstleistungen. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2005, ISBN 3-531-14776-5.
- Sabine Grenz, Martin Lücke (Hrsg.): Verhandlungen im Zwielicht. Momente der Prostitution in Geschichte und Gegenwart, Transcript Verlag 2006, ISBN 978-3-89942-549-9.
- Vern Leroy Bullough: History of Prostitution. New Hyde Park, NY: University Books, 1964, (übersetzt ins Italienische als Italian as Storia Della Prostituzione. dall Oglio, Mailand 1967)
- Norbert Campagna: Prostitution. Eine philosophische Untersuchung. Berlin 2005.
- Nils Johan Ringdal: Die neue Weltgeschichte der Prostitution. Piper, München und Zürich 2006, ISBN 3-492-04797-1.
- Max Gruber: Die Prostitution vom Standpunkte der Sozialhygiene aus betrachtet. Vortrag, 1900
- Elisabeth von Dücker (Hrsg.): Sexarbeit. Prostitution – Lebenswelten und Mythen. Edition Temmen, Bremen 2005, ISBN 3-86108-542-9.
- Marcel Feige: Das Lexikon der Prostitution. Das ganze ABC der Ware Lust. Schwarzkopf & Schwarzkopf Verlag, Berlin 2003, ISBN 3-89602-520-1.
- Alice Frohnert: Ansichten der Prostitution. Dimensionen des heutigen Frauenbildes, dargestellt am Beispiel der Prostitutionsthematik in Texten der Boulevardpresse. R. G. Fischer Verlag, Frankfurt am Main 1992, ISBN 3-89406-675-X.
- Alice Frohnert: Dimensionen der Prostitution, Poly- und Monogamie: analysiert im Rahmen der patriarchalischen Gesellschaftsordnung. Weidler, Berlin 1992, ISBN 3-925191-67-4.
- Christian Friedrich Majer: Der Prostitutionsvertrag und die guten Sitten (PDF). In: JSE. 3/2012, S. 5–22.
Freiwillige Prostitution und Sexarbeit
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bundestagsfraktion: „Auf dem Prüfstand: Das Prostitutionsgesetz – Dokumentation des Fachgesprächs am 16. August 2004 im Deutschen Bundestag“
- Micha Ebner: Berufsratgeber für Huren. ISBN 3-8370-1418-5.
Milieuprostitution und Zuhälterwirtschaft
- Roland Girtler, Der Strich. Soziologie eines Milieus. LIT Verlag, Wien 2004, ISBN 3-8258-7699-3.
Migration und Sexarbeit
- Laura María Agustín: Sex at the Margins: Migration, Labour Markets and the Rescue Industry. Zed Books, London 2007 (Rezension siehe www.reflect-online.org)
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ http://www.frauenrat.de/deutsch/infopool/nachrichten/informationdetail/article/kontroverse-anhoerung-zum-neuen-prostitutionsgesetz.html
- ↑ Referenzfehler: Ungültiges
<ref>
-Tag; kein Text angegeben für Einzelnachweis mit dem Namen BMFSFJ. - ↑ Kleine Anfrage der Fraktion der Linken
- ↑ Das Gilgamesch-Epos, übersetzt und mit Anmerkungen versehen von Albert Schott, Verlag Reclam, Stuttgart 1988, ISBN 3-15-007235-2; Seite 12
- ↑ Franz Kogler (Hrsg.): Herders neues Bibellexikon. Freiburg im Breisgau, 2008; ISBN 978-3-451-32150-4.
- ↑ Peter Schuster: Das Frauenhaus. Städtische Bordelle in Deutschland (1350–1600). Schöningh, Paderborn 1992, ISBN 3-506-78251-7
- ↑ Franz S. Hügel: Zur Geschichte, Statistik und Regelung Der Prostitution. Dogma, 2012 ISBN 3-9550-7579-6, S. 143
- ↑ a b c d Bernard de Mandeville, Eine Bescheidene Streitschrift für Öffentliche Freudenhäuser Oder ein Versuch über die Hurerei wie sie jetzt im Vereinigten Königreich praktiziert wird. Verfasst von einem Laien. Aus dem Englischen, annotiert und mit einem Essay versehen von Ursula Pia Jauch. Carl Hanser Verlag, München 2001. S. 60, Anmerkung 55, ebenso S. 140
- ↑ Romina Schmitter: Prostitution – Das älteste Gewerbe der Welt? In Aus Politik und Zeitgeschichte 9/2013, S. 23 f.
- ↑ Philipps, S. 86
- ↑ Quelle vielleicht (!): Der Spiegel, 4. Januar 2004
- ↑ http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,513846,00.html
- ↑ EuGH v. 20. November 2001 – Rs. C-268/99
- ↑ Website des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin: "Café Pssst" gegen Land Berlin, 28. Februar 2001. (abgerufen am 1. Juli 2014)
- ↑ Stellungnahme des Frauenrates
- ↑ http://menschenhandelheute.net/2014/02/26/wutender-kommentar-das-europaparlament-stimmt-fur-komplett-verbot-der-prostitution/
- ↑ http://diestandard.at/1392686359831/Europaparlament-stimmt-ueber-Freierbestrafung-ab
- ↑ http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/content/20140221IPR36644/html/Die-Freier-bestrafen-nicht-die-Prostituierten-fordert-das-Parlament
- ↑ http://www.votewatch.eu/en/sexual-exploitation-and-prostitution-and-its-impact-on-gender-equality-motion-for-resolution-vote-fe.html
- ↑ Europarat: Resolution 1983 (2014)
- ↑ Europarat: Video der Sitzung vom 8. April 2014
- ↑ Europarat: Prostitution – Which stance to take? Resoultion 1579 (2007)
- ↑ Europarat: Recommendation 1815 (2007)
- ↑ Report 13446 (2014) vom 20. März 2014
- ↑ Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten (ProstG)
- ↑ http://www.focus.de/panorama/welt/tuerkische-cafes-sex-fuer-fuenf-euro_aid_318742.html
- ↑ http://www.bka.gv.at/DocView.axd?CobId=48235
- ↑ Das Spannungsverhältnis zwischen Prostitutionsgesetz und Artikel 3, Seite 55
- ↑ Udo Gerheim: Motive der männlichen Nachfrage nach käuflichem Sex. In: Aus Politik und Zeitgeschichte 9/2013, S. 44.
- ↑ Cem Yıldız: Fucking Germany: Das letzte Tabu oder mein Leben als Escort. Westend Verlag, Frankfurt am Main 2009, ISBN 978-3-938060-39-1.
- ↑ Levitt, Steven & Venkatesh, Sudhir (2007): Empirical Analysis of Street-Level Prostitution, September 2007. (PDF; 1,6 MB)
- ↑ Martina Schuster: Mit Professionalität gegen Burnout. In: Elisabeth von Dücker/Museum der Arbeit Hamburg (Hrsg.): Sexarbeit: Prostitution-Lebenswelten und Mythen. Bremen 2005
- ↑ Sozialextra September 2005, Christa Oppenheimer, Prostituierte, Springer Verlag, S.37
- ↑ Untersuchung zum Infektionsstatus von Prostituierten in Lübeck, Anna Wolff, Heidelberg 2007, Seite 52-54 (online)
- ↑ http://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/S/STI/Studien/KABPsurvSTI/KABPsurvSTI_inhalt.html
- ↑ Ärztezeitung (online)
- ↑ http://www.jesus.de/blickpunkt/detailansicht/ansicht/mehrheit-der-deutschen-gegen-prostitutionsverbot196307.html
- ↑ a b http://www.sjoe.at/content/frauen/themen/koerper/article/618.html Interview mit Eva van Rahden von SILA
- ↑ Hiervon abweichend etwa Majer: Der Prostitutionsvertrag und die guten Sitten. JSE 3/2012, S. 5 ff.; online unter http://www.zeitschrift-jse.de/files/JSE-3-2012.pdf (PDF; 3,7 MB)
- ↑ http://www.falter.at/print/F2004_23_3.php Julia Ortner: Verunsicherte Voyeure. Falter 23/04 vom 2. Juni 2004
- ↑ http://www.statistik.at/web_de/Redirect/index.htm?dDocName=017760 Statistik Austria: Gerichtliche Kriminalstatistik 2005, ISBN 3-902479-92-2, S. 21: Durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 243/1989 wurde der § 210 StGB, der bislang die gewerbsmäßige gleichgeschlechtliche Unzucht mit einer Person männlichen Geschlechts unter Strafe stellte, aufgehoben. Diese gesetzliche Maßnahme ist das Ergebnis einer ausführlichen Diskussion, in der die Befürworter hauptsächlich dahingehend argumentierten, dass die im Zusammenhang mit der Verbreitung von AIDS getroffenen Gegenmaßnahmen, insbesondere die Durchführung regelmäßiger Untersuchungen sowie die behördliche Registrierung aller Prostituierten, durch die allgemeine Strafbarkeit der männlichen homosexuellen Prostitution in ihrer Effizienz stark beeinträchtigt würden.