Internationale Regierungsorganisationen (IGO: International Governmental Organization) stellen eine Untergruppe internationaler Organisationen dar. Sie sind jeweils von mehreren Staaten gemeinsam gegründet werden und ihre Existenz beruht auf einem völkerrechtlichen Gründungsvertrag. Dieser Gründungsvertrag legt insbesondere fest, welche Kompetenzen die beteiligten Staaten an die IGO abgeben. Beispiele für internationale Regierungsorganisationen stellen die Weltgesundheitsorganisation (WHO), die Vereinten Nationen (UNO) und die Europäische Union (EU) dar.
Bedeutung
In einer zunehmend globalisierten Welt erlangen IGOs zunehmend an Bedeutung, sei es, dass sie bei der wirtschaftlichen oder politischen Stabilisierung von Konfliktherden helfen (wie z.B. die UNO), weltweite Standards festlegen (im wirtschaftlichen Bereich z.B. die Welthandelsorganisation (WTO), die Vergleichbarkeit garantieren und die zwischenstaatliche Interaktion erleichtern, oder das Handeln verschiedener Staaten bei internationalen Katastrophen koordinieren helfen (wie im Bereich der Seuchenbekämpfung z.B. die WHO).
Wie im Völkerrecht generell beruht die der IGO zugesprochene Kompetenz meistens auf freiwilliger Unterwerfung der an ihr beteiligten Staaten. Da die Entscheidungskompetenz darüber jedoch nach wie vor noch immer beim jeweiligen Staat verbleibt,ist eine Verwässerung des Staatsgefüges insgesamt ausgeschlossen.
Abgrenzung
Von den IGOs scharf abzugrenzen sind die internationalen Nicht-Regierungsorganisationen (INGO: International Non-Governmental Organization): Im Unterschied zu den IGOs besteht hier nur ein Zusammenschluss nationaler Vereine, nicht von Staaten. Beispiele für INGOs sind z.B. Greenpeace, die FIFA oder der WWF.