Illegale Einwanderung und illegaler Aufenthalt

Einwanderung unter Verstoß gegen die Gesetze des Ziellandes
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Rahmenbedingungen

Illegale Migration ist eine Art der Migration und bezeichnet grenzübergreifende Wanderungsbewegungen (soziologisch: eine horizontale soziale Mobilität), das heißt Einwanderung, Auswanderung oder Transitwanderung, die außerhalb staatlicher Regulierungsversuche statt finden. Illegale Migration wird auch manchmal "irreguläre Migration" genannt, was suggeriert, dass diese Art der Migration keinen Regeln folge. Es ist ein besonderes Merkmal, dass Migration außerhalb (trotz) staatlicher rechtlicher und ordnungspolitischer Regelungsversuche nach wie vor geschieht. Unabhängig von den rechtlichen Bestimmungen findet illegale Migration wie Migration nach bestimmten sozioökonomischen Regelmäßigkeiten statt.

Illegale Migration hat viele Formen:

  • Fluchtmigration tendiert eher zur Verlagerung des Lebensmittelpunkts aus der Herkunfts- in eine Zielregion,
  • Arbeitsmigration hat vielfach die Form der Pendelmigration oder zirkulären Migration, bei der der Lebensmittelpunkt im Herkunftsland beibehalten wird. Auf diesem Gebiet kommt es auch häufig zu befristeten Migrationsprojekten, das heißt nach einer bestimmten Zeit kehrt der 'illegale' Migrant in sein Land zurück.

Begleiterscheinung der globalen Netzwerkgesellschaft

Illegale Migration ist eine Begleiterscheinung der globalen Netzwerkgesellschaft (Globalisierung) und findet in einem Geflecht migrationsauslösender, migrationslenkender und migrationsermöglichender Faktoren statt. Von entscheidender Bedeutung sind hierbei grenzübergreifende private, ethnische, kommerzielle und kriminelle Netzwerke, über die Informationen, Geld und andere Ressourcen zwischen Herkunfts- und Zielländern verlaufen. Dies führt zu grenzübergreifenden transnationalen sozialen Räumen, die Herkunfts- und Zielregionen von Immigranten verbinden (vgl. Transnationalismus).


Humane Begleiterscheinungen

Dominiert wird dieses Geschehen von einer Art Wettrüsten: Faktoren wie die Notwendigkeit, immer ausgeklügeltere Grenzkontrollmaßnahmen umgehen zu müssen oder der Wunsch nach Bequemlichkeit und Schnelligkeit der Reise bestimmen die Preishöhe. Kriminelles Gebaren, welches z. B. Immigranten gegenüber die bezahlte Dienstleistung nicht erbringt oder die 'Kunden' gar ausbeutet, ist nicht ungewöhnlich; Schätzungen gehen von 20-25% aller Fälle aus, wobei eine Einbindung in private und ethnische Netzwerke einen gewissen Schutz vor Betrug erbringen kann.

Mehr und mehr Immigranten und deren kommerzielle und kriminelle Dienstleister ("Schleuser", Menschenhändler) nützen solche scheinbar legalen Migrationsmöglichkeiten zur Erreichung der selbstgesteckten Ziele. Mehr und mehr entwickelt sich illegale Migration somit zur "Embedded Migration", d. h. zunehmend sind illegale Reisebewegungen eingebettet in legale Reisebewegungen.

Seit dem Schengener Abkommen grenzt die EU "geschlossen" an Länder mit deutlich niedrigerem Wohlstandsniveau und vergleichbar grossem Wohlstandsgefaelle wie zwischen den USA und Mexiko. Wie auch an der Grenze zwischen den USA und Mexiko werden die Grenzen besonders stark gesichert. Es kommt daher verstärkt zu Verletzungen zum Teil zu Toten.

siehe auch: Schleuser, Schleuserbande, Ceuta

Rechtssituation in der Bundesrepublik Deutschland

Der illegale Aufenthaltsstatus ( § 92 AuslG) und die illegale Beschäftigung stellen in der Bundesrepublik Deutschland Straftatbestände dar. Zur Anwendung kommen die Tatbestände Schwarzarbeit (§ 266a StGB) und Steuerhinterziehung (§ 134 BGB und StGB § 70 Abs. 1 ). Auch Hilfeleistende, wie Lehrer, Ärzte und Juristen, werden kriminalisiert, wenn sie beraten oder helfen. Haben sich etwa Sozialarbeiter (keine Schweigepflicht) der Begünstigung (§ 92a oder § 92b AuslG) eines Papierlosen durch begünstigende Falschaussagen strafbar gemacht oder den Wohnort eines Einreisenden mit ungeklärtem Aufenthaltsstatus ( Vereitelung § 258 StGB) ) den Behörden verschwiegen, so haften sie persönlich für die Kosten der Abschiebung (§ 83 AuslG) des unberechtigt Eingereisten .

Weitere Behinderungen der Versorgung von Migranten ohne Aufenthaltsstatus ergeben sich aus der Gleichsetzung von Helfern mit Schleppern, Schleusern und Menschenhändlern (§ 96 AufenthG), der unterlaufenen Schweigepflicht durch die Übermittlungspflicht für öffentliche Krankenhäuser an die Ausländerbehörden (§ 87 AufenthG) zum Zwecke der Abschiebung und die Grundsätze der Kostenregelung, da die Behandlung nicht von Sozialämtern getragen wird sondern die Last ganz auf das versorgende Krankenhaus abstellt. Die betroffenen Ärzte stehen zugleich im Konflikt mit dem Eid des Hippokrates. (108. Deutscher Ärztetag vom [[20. April] 2005 )

Illegale Migranten

Ein illegaler Migrant (umgangssprachlich z. T. Illegaler) ist eine Person, die unerlaubt (illegal) in ein Land einreist und/oder sich unerlaubt in einem Land aufhält.

  • Unerlaubte Einreise besteht auch dann wenn die Papiere ungültig werden, die einst regulär erhalten wurden und einen erlaubten Aufenthalt begründeten; das sind zum Beispiel: (Aufenthaltserlaubnisse und -bewilligungen, Duldungen, Asyl, Visa...). Besonders ist dass dann der Fall, wenn ihr Aufenthalt (wie z. B. im Fall von Asylbewerbern, die vollziehbar zur Ausreise aufgefordert und zur Abschiebung ausgeschrieben sind) nicht mehr regularisierbar ist.

Scheinlegale Migranten

Von den so definierten Illegalen wird jene Personengruppe abgehoben, die mit Hilfe falscher oder gefälschter Papiere scheinbar legal einreisen bzw. sich im Land aufhalten. Diese Gruppe der "Scheinlegalen" wird wie folgt definiert:

Scheinlegale Immigranten sind Personen, die mit gefälschten Papieren (Pässe, Personalausweise, Sichtvermerke) einreisen. Diese Gruppe setzt sich aus zwei Untergruppen zusammen:

  1. Die erste Untergruppe wird dadurch gekennzeichnet, dass sie ihre Papiere irregulär erwirbt. Unter irregulärem Erwerb werden hierbei alle Wege verstanden, mit Hilfe derer eine Person an regulären Antrags- und Erteilungsmodi vorbei zu Papieren gelangen kann. Die Papiere werden beispielsweise erworben durch (Ver-)Fälschung eines gestohlenen Ausweises (z. B. Manipulierung durch Lichtbildaustausch), Kauf von (Blanko-)Papieren für eine neue Identität, durch Erpressung oder Diebstahl.
  1. Die zweite Untergruppe besorgt sich von den dazu autorisierten Stellen legale Einreisepapiere durch wissentliche Vortäuschung einer nichtzutreffenden Einreise- bzw. Aufenthaltsabsicht. In diese Gruppe fallen all diejenigen, die beispielsweise vorgeben, als Tourist, Geschäftsmann oder Besucher einreisen zu wollen, obwohl sie von vornherein die Absicht haben, nach ihrer Einreise zu bleiben. Zu dieser Gruppe werden abschließend auch diejenigen Personen hinzugerechnet, die einen scheinbar regulären Aufenthaltsstatus über den Abschluss einer Schein- oder Kontraktehe erwerben. Dies deshalb, weil auch sie den Aufenthaltsstatus auf eine Art und Weise erwerben, der von Seiten des Gesetzes und der Behörden als nicht legal angesehen wird.

Eng mit der Gruppe der Illegalen sind Scheinlegale trotz ihres Besitzes von Papieren deshalb verwandt, weil ...

  • auch gefälschte und nichtregistrierte Dokumente ein gewisses Risiko der Enttarnung beinhalten,
  • ein Fingerabdruckvergleich ergeben kann, dass selbst Inhaber von echten, registrierten Originalpapieren andernorts bereits unter anderem Namen registriert sind,
  • Inhaber von echten, registrierten Originalpapieren, die aber nicht auf ihre Identität lauten, dann Probleme bekommen, wenn sie andere Nachweise zur Person erbringen müssen, dies aber nicht können. Dies gilt z. B., wenn sie einen Führerschein auf anderen Namen besitzen, zur Eheschließung erforderliche Dokumente wie Geburtsurkunde oder Ehefähigkeitszeugnisse nicht besorgen können usw.

Aus diesen Gründen sind die Vorteile der Scheinlegalen gegenüber den Illegalen oft nur von sehr begrenzter Dauer.

"einfach illegale" und "doppelt illegale" Migranten

Eine weitere Unterscheidung ist die zwischen "einfach illegalen" und "doppelt illegalen" Migranten: Während die "einfach illegalen" gegen Auflagen verstoßen, die an ein legal erworbenes Visum oder einen Aufenthaltstitel gebunden wären, sind jene, die ohne gültige Papiere einreisen und gegen andere erlaubnisrechtlich geregelte Sachverhalte verstoßen, "doppelt illegal".

Größenordnung

Aufgrund der zunehmenden Abschottung der Außengrenzen sowie des zunehmenden Kontrolldrucks im Inland festigt sich der Eindruck, dass der Anteil der Scheinlegalen in den letzten Jahren deutlich ansteigt und quantitativ in Relation zu den Illegalen an Bedeutung als eigenständige und distinkte Gruppe mit spezifischen Problemen innerhalb des Illegalenmilieus gewinnt.


Naturgemäß liegen keine Zahlen vor zur illegalen Zuwanderung und Migranten, die sich unrechtmäßig in Deutschland aufhalten. Zwar existieren inoffizielle Schätzungen von 500.000 bis 1 Million illegal anwesende Migranten, doch basieren diese nicht auf wissenschaftlich fundierten Annahmen.

Die Zahl ist deutlich gesunken, da mit dem EU-Beitritt von Ländern wie Polen, der Slowakei oder Ungarn zum 1. Mai 2004 deren Staatsangehörige im Unionsgebiet automatisch aufenthaltsrechtlich legalisiert wurden (Nähere Begründung siehe hier: Anlage 4 (Größenschätzung für Deutschland)). Weltweit verstärken sich wahrscheinlich die unerlaubten Migrationsbewegungen.

siehe auch: Rückführungsabkommen

Probleme für staatliche Kontrolle

Illegale Migration wird trotz technisch verbesserter Kontrollmöglichkeiten für die Staaten immer schwerer kontrollierbar. In der heutigen Welt fördern und erlauben Staaten bestimmte grenzübergreifende Wanderungsbewegungen (z.B. von Geschäftsleuten, Besuchern und Touristen), was es eben auch anderen ermöglicht, diese erlaubten Wanderungsmöglichkeiten 'zweckzuentfremden'. Der Einschluss biometrischer Merkmale in Personaldokumente wird an hier bestehenden Kontrollproblemen nicht viel ändern, denn Kontrolle setzt Kontrollierbarkeit voraus. Laut Bundesgrenzschutz-Jahresbericht 2002 kam es zu 436 580 484 Reisebewegungen über die deutschen Schengen-Außengrenzen. Würden hier stets alle Papiere in der erforderlichen Gründlichkeit geprüft, bräche der Grenzverkehr zusammen. Diese Aussage hat auch Gültigkeit nach dem EU-Beitritt der zehn mittel- und osteuropäischen Nachbarländer, da zum einen die Grenzkontrollen zwischen Deutschland und ihnen nicht restlos abgeschafft sind und die Reisebewegungen über die Schengen-Außengrenzen nun die neuen Staaten kapazitätsmäßig vor vergleichbare Probleme steht wie die ressourcenmäßig ungleich besser ausgestattete Bundesrepublik. Der unerlaubte Übertritt über die Grüne Grenze verliert zunehmend an Attraktivität wegen der immer höheren Kosten und des immer höheren Risikos, von der Grenzpolizei mithilfe von hochtechnisierten Geräten aufgespürt, anschließend verhaftet und zurückgeschoben zu werden. Vergleichbar ist die Situation an der "Blauen Grenze", dem Seeweg, wie die unvermindert hohe Zahl Todesfälle im Mittelmeer belegen. In allen Fällen gilt aber: Hat man aber die EU-Außengrenze an einer Stelle überwunden, besteht aufgrund der europaweiten Reisefreiheit kein größeres Problem mehr, an den gewünschten Zielort zu gelangen.

Siehe auch: Grenzregime


Legalisierung

Im Gegensatz zur USA und anderen europäischen Staaten wie Spanien und Italien kam es in Deutschland zu keinen politisch motivierten Legalisierungen unerlaubt Eingereister. Die Aufnahme neuer Mitgliedstaaten in die EU legalisierte jedoch deren Bürger indirekt. Die Thematisierung der illegalen Zuwanderung erfolgt nicht zuletzt unter den Aspekten der inneren Sicherheit und den Folgen von Schwarzarbeit.

Zusammenhang mit Kriminalität

In der öffentlichen Wahrnehmung besteht ein direkter Zusammenhang zwischen Ausländern ohne Aufenthaltsrecht und kriminellen Aktivitäten. Wissenschaftliche Untersuchungen ergaben jedoch, daß sich die Betroffenen eher durch einen unauffälligen Lebenswandel auszeichnen und sich in der Regel von kriminellen Aktivitäten fernhalten. (Alt 2003, siehe Literaturverzeichnis). Die Gefahr, ins kriminelle Milieu abzugleiten ist besonders dann gegeben, wenn der Migrant ohne Aufenthaltsrecht den Arbeitsplatz verliert.

Der Zusammenhang von illegaler Migration und Kriminalität besteht weniger darin, daß einzelne Einwanderer kriminelle Delikte begehen. Vielmehr entsteht kriminelles Verhalten vorwiegend aus der Verwicklung der Migranten mit dem professionellen Schleusertum. Ungeklärt ist bislang, ob das bundesdeutsche Recht mit der Praxis der sofortigen Abschiebung illegal Zugewanderter die Aufdeckung und Bekämpfung des Schleusertums behindert. So wird diskutiert, potentiellen Zeugen und geständigen ein begrenztes Aufenthaltsrecht zuzugestehen, wenn sie zur Aufklärung von Verbrechen beitragen können.

Trafficking

Um die Migrationsbarrieren der westlichen Wohlfahrtsstaaten zu durchbrechen, begeben sich die Einreisenden in die Hände sogenannter Schleuser. Diese Schleuserbanden organisieren gegen entsprechende Bezahlung die unrechtmäßige Einreise ins Zielland. Einschleusungen wandelten sich im Laufe der Jahre zu einträglichen Geldquellen und die Gebühren erreichen je nach Zielland Höhen von bis zu 30.000 US-Dollar. Wegen der hohen Gewinnspannen interessiert sich auch die organisierte Kriminalität zunehmend für diesen Bereich und wechselt zum Teil von Drogenhandel und Waffenschmuggel zu Schleusungen von Menschen. Die damit einhergehende Professionalisierung in Sachen Organisation und Vorgehensweise konterkariert die Bemühungen der die illegale Einwanderung bekämpfenden Staaten. Die kriminellen Netzwerkstrukturen führen zu einer Eigendynamik des Schleusungsmechanismus. Der Migrationsforscher Jonas Widgren schätzte im Oktober 1994 den Jahresumsatz im Bereich des Trafficking auf 7 Milliarden US-Dollar (Eleventh IOM Seminar on Migration).

Zwangsarbeit

Zwangsarbeit im Sinne des Völkerrechts ist laut IAO "jede Art von Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung irgendeiner Strafe verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat" (Artikel 2(1)). Zu unterscheiden ist zwischen staatlicher, kommerzieller und sexueller Ausbeutung der Opfer. Sklaverei wiederum ist eine Form der Zwangsarbeit, geht jedoch einher mit der absoluten Kontrolle einer Person über einen Menschen oder über eine Menschengruppe von seiten einer anderen im Sinne eines Eigentumsrechtes. Traditionell wurzelt Zwangsarbeit in Diskriminierung, Kolonialisierung und Schuldknechtschaft. Moderne Zwangsarbeit zeichnet sich laut IAO aus durch "Einschränkungen der Bewegungsfreiheit, Entzug der Ausweise und Drohungen, alle Migranten, die sich über unzulängliche Lebens- und Arbeitsbedingungen beschweren, bei den Einwanderungsbehörden zu denunzieren." Weltweit lebten 2004 schätzungsweise 12,3 Millionen Opfer von Zwangsarbeit. Etwa 10 Millionen werden von Privatpersonen ausgebeutet (2.5 Millionen als Folge des Menschenhandels), der Rest wird von Militärs oder Staaten gewaltsam zur Arbeit gezwungen. 1.4 Millionen Menschen werden sexuell ausgebeutet. In Afrika, Asien, pazifischem Raum und Südamerika finden wir im Durchschnitt 3,25 Opfer auf tausend Einwohner und in den Industriestaaten im Schnitt 0,3 Personen je 1000 Bewohner. Jede fünfte Zwangsarbeit im Pazifik und in Asien ist staatlicher Natur. (Bericht der IAO 2005 ) Die Europäische Union hat sich seit 2000 dem Kampf gegen Ausbeutung und Menschenhandel verschrieben.

Sind Migranten finanziell nicht dazu in der Lage, die Schleusungsgebühr zu entrichten, verschulden sie sich bei den Schleusern und geraten damit unmittelbar in deren Abhängigkeit, welche an Leibeigenschaft grenzt. Da der aufgenommene Kredit abzuarbeiten ist, bleibt den Migranten der reguläre Arbeitsmarkt verschlossen. Das gewonnene Abhängigkeitsverhältnis und die Erpressbarkeit machen es den Schleusern leicht, die Eingeschleusten im Rahmen der Zwangsarbeit zu "illegalen Arbeiten oder kriminellen Aktivitäten" zu zwingen. So sind Fälle bekannt, in denen Schleuserbanden ganze Netze von Scheinfirmen gegründet haben, um die Migranten an Subunternehmen im Bau-, Hotel- und Gaststättengewerbe weiterzuvermitteln (Frankfurter Rundschau vom 12.August.1996).

Menschenhandel

Die gewinnträchtigste Sparte bei der Verbindung zwischen Schleusung und organisiertem Verbrechen ist der Menschenhandel (§§180b, 181 StGB).] von Frauen im Zuge der sexuellen Ausbeutung zum Zwecke der Prostitution. Das Einschmuggeln der Frauen erfolgt meistens gegen deren Willen. "Ein Fünftel der 50.000 aus Osteuropa stammenden Prostituierten wird laut Bundeskriminalamt gegen ihren Willen zur Prostitution gezwungen" (Siegler 1996). Neben der drohenden Abschiebung wegen ihres illegalen Aufenthaltsstatus beim Gang zu den Behörden drohen Vergeltungsaktionen der Schleuser, denen sie desmeist in den Heimatländern schutzlos ausgeliefert sind. (Süddeutsche Zeitung, 26. April 1997).

ethische Dimension

Die Lebensumstände von illegal anwesenden Migranten spielen in der politischen Diskussion keine bedeutende Rolle. Vor allem die Landeskirchen weisen in regelmäßigen Abständen auf die desolate soziale Situation der nicht rechtmäßig in Deutschland lebenden Migranten hin.

Eingereiste ohne Aufenthaltsrecht führen ein Leben außerhalb der sozialen Absicherung. Folglich stehen sie den üblichen Risiken wie Unfall, Arbeitslosigkeit und Krankheit schutzlos gegenüber. Zudem laufen vornehmlich eingeschleuste Migranten Gefahr, sich gegen ihren Willen in kriminellen Netzwerken zu verstricken, welche den Ausstieg erheblich erschweren. Auch leben sie in der Regel in Wohnbedingungen, welche weit unter dem in Mitteleuropa üblichen Standard liegen. Bezüglich der Arbeitsbedingungen genießen sie keinen Arbeitsschutz und erhalten keinen leistungsgerechten Lohn. "Die Arbeits-, Lebens- und Abhängigkeitsverhältnisse vieler Migranten ohne Aufenthaltsrecht nehmen so Züge an, die durchaus mit dem Begriff der Modernen Sklaverei umschrieben werden können." (Friedrich Ebert Stiftung, Mai 2000)

Von den beschriebenen Umständen sind nicht alle illegal aufhältlichen Migranten im selben Maße betroffen. Je ärmer die Verhältnisse im Ursprungsland, desto höher ist die Bereitschaft, diese Zustände in Kauf zu nehmen, soweit sie eine feste Rückkehroption und gesicherte Beschäftigung in Aussicht haben. So verdiente in den neunziger Jahren ein polnischer, illegal beschaftigter Eingereister, trotz des damit verbundenen Lohndumpings in einer Woche genug, um in der Heimat einen Monat lang die fünfköpfige Familie zu versorgen. (Kienast/Marburger 1994: 50)

Neben der zum Teil inhumanen Lebenssituation am Rande der Gesellschaft, stellt sich für die Friedrich Ebert Stiftung zusätzlich im Mai 2000 die Frage, ob illegale Migration nicht dazu beitragen könne, die in Deutschland für die Einheimischen gültigen Mindestlebensstandards neu zu überdenken und die Zumutbarkeitskriterien zu verschärfen.

Insbesondere unrechtmäßig Eingewanderte geben eine ideale Zielscheibe ab für xenophobe Aktivitäten. So stellten sie während der Krise der Baubranche in den neunziger Jahren einen geeigneten Sündenbock dar für Aggressionen als Ausdruck von Verdrängungsängsten, Sozialneid und Furcht vor einem sinkenden Lebensstandard von seiten der Einheimischen. Die Öffentlichkeit kriminalisierte eher die Gruppe der unrechtmäßig Beschäftigten als die Institutionen der illegalen Beschäftigung, ohne deren Vermittlung und Gewinn die illegale Beschäftigung unmöglich wäre.

als Wirtschaftsfaktor

Unrechtmäßig eingewanderte Migranten stellen gemeinhin eine Belastung der jeweiligen Wirtschaft dar. Gleichzeitig sind sie innerhalb der EU laut Klaus J. Bade ein beachtlicher Wirtschaftsfaktor. Der Migrationsexperte ist der Meinung, daß ohne illegaler Beschäftigung europaweit ganze Wirtschaftsbranchen zusammenbrechen. Bade führt an, daß illegal Eingereiste ein Drittel der französischen Autobahnen gebaut haben, und die Autoproduktion zu einem Drittel von irregulär Beschäftigten bestritten wird. Im Süden Italiens erwirtschafteten sie 30 Prozent des Bruttosozialprodukts und erhalten damit ganze Wirtschaftsstrukturen am Leben. In Großbritannien würden sich laut Bade Modebranche und Bauindustrie auflösen. Und der deutsche Regierungsumzug von Bonn nach Berlin hätte sich deutlich verzögert. Zudem entlasteten die illegal Beschäftigten die deutschen Sozialkassen. So ließen sich viele alte Menschen durch billige, illegal anwesende Migranten privat pflegen, weil die Versorgung über die Pflegekostentarife nicht mehr zu leisten ist.

Auswirkung auf Arbeitsmarkt und Sozialsysteme

Unerlaubte Arbeit kann gesamtwirtschaftliche Folgen zeitigen in Hinblick auf Arbeitsmarkt und die sozialen Sicherungssysteme. Damit beeinflußt illegale Beschäftigung personell wie funktionell die Einkommensverteilung.

Die Industriegewerkschaft Bau veranstaltete schon am 10.März 1997 eine Mahnwoche in Berlin gegen "Massenarbeitslosigkeit, willkürliche Vernichtung von Stammarbeitsplätzen, Lohn- und Sozialdumping, Scheinselbständigkeit und illegale Beschäftigung."

Volkswirtschaftliche Konsequenzen

Eine steigende, ungemeldete Ausländerbeschäftigung bewirkt wegen der Niedriglöhne mehrere Folgen. Zum einen wächst die billiger zu produzierende Menge oder der Anteil einer vergünstigten Dienstleistung auf dem Markt. Zum anderen wächst die betroffene Branche wegen dieses Produktionsvorteils, was der Branche wiederum einen unlauteren Vorteil einräumt. Die einheimischen Arbeitnehmer treten in einen aussichtslosen Konkurrenzkampf mit ihren gleichqualifizierten, wesentlich günstiger entlohnten, Mitbewerbern. Auf der anderen Seite profitieren wiederum Produzenten und Konsumenten von den günstigeren Stückkosten, so daß es zur Verdrängung regulärer Arbeitskräfte aus ihren Arbeitsverhältnissen kommt. (Jahn 1997:6 und Vogel 1996:16ff)

Bislang ungeklärt ist der Einfluß illegal Aufhältlicher und Beschäftigter auf den Binnemarkt, da diese schließlich während ihres beruflich bedingten Aufenthalts im Ausland ihren Eigenbedarf im Zielland decken. (Cyrus 1995: 47).

Der ökönomische Schaden durch illegale Einwanderung hängt bevorzugt ab von der aktuellen Arbeitslosigkeit und wieviele einheimische und auch ausländische Arbeitnehmer aus ihren Beschäftigungsverhältnissen verdrängt werden. Die regulär Beschäftigten profitieren nur dann durch das Anwachsen illegaler Beschäftigung, wenn sie in anderen Branchen in höherqualifizierten Berufen unterkommen, damit ihren Wohlstand vermehren und billiger konsumieren. (Vogel 1996: 16ff.). Bleibt dieser Ausweg verschlossen wegen hoher Arbeitslosigkeit oder mangelnder Qualifikation der Einheimischen, nimmt die Volkswirtschaft Schaden.

Griechenland bot in den 1990ern zwar einen Arbeitsmarkt, doch eher auf der informellen Stufe. Nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion war es wegen seiner geopolitischen Lage ein beliebtes Transitland für osteuropäische Immigranten. Die finanziellen Vorteile der unerlaubten Beschäftigung dämpften die derzeitige Inflation so sehr ab, daß es die Auflagen der Währungsunion erfüllen konnte. (BPB,2003 )

Politische Handlungsperspektiven

Grundsaetzliches

In Deutschland ist die gesellschaftspolitische Debatte seit Jahren zwischen zwei Polen gefangen:

  • Auf der einen Seite stehen jene, die eine Verbindung zwischen aufenthaltsrechtlicher Illegalität und schwerer Kriminalität ziehen und sich auf repressive Ansätze wie beispielsweise Aufrüstung der Bundespolizei, Abschiebungen oder die Bekämpfung von Schwarzarbeit durch Arbeitsamt und Zoll konzentrieren.
  • Dagegen stehen diejenigen, die die Ansicht vertreten mit diesen Mitteln könne man den komplexen Abläufen zwischen den Nationalstaaten und innerhalb der eigenen Gesellschaft nicht beikommen. Vor allem linksorientierte Gruppen vertreten die Forderung nach Legalisierungskampagnen, ähnlich denen in Spanien, Italien oder den USA. Dabei handelt es sich etwa um Stichtagsregelungen, die an die Länge des Aufenthalts oder vorhandenen Beschäftigungsverhältnissen gebunden sind.
    • Aber auch hiergegen gibt es gewichtige Einwände: Die Erfahrungen jener Länder, die dieses Instrument zur Aufenthaltsregularisierung durchführten belegt, dass relativ schnell neue Illegale Migranten nachzogen sodass früher oder später eine neue Legalisierung erforderlich wurde. Der wichtige Kritikpunkt, dass Legalisierungen einen Pull-Faktor (siehe Migrationsforschung) bedeuten, ist also nicht rundweg von der Hand zu weisen. Entsprechend wenig tut sich im Bereich Politik und Recht, wie die Abwesenheit des Themas im inzwischen in Kraft getretenen Zuwanderungsgesetz belegt.

Aktueller Stand der gesellschaftspolitischen Debatte

Eine Initiative, die Blockade zwischen 'Repressionsbefürwortern' und 'Legalisierern' in Deutschland zu überwinden, könnte das vom Katholischen Forum Leben in der Illegalität initiierte und auf der dortigen Homepage eingestellten "Manifests illegale Zuwanderung - für eine differenzierte und lösungsorientierte Diskussion" sein. Es wurde bis zum Stichtag 1. August 2005 von 400 Politikern, Bürgermeistern, Richtern, Vorsitzenden von Gewerkschaften und Berufsverbänden, Medienvertretern, Prominenten und Wissenschaftlern unterzeichnet. Darin wird gefordert, als Einstieg sich zunächst einmal um die faktische Gewährleistung von sozialen Rechten zu kümmern, die auch Illegalen nach deutschem Recht zustehen, und, damit zusammenhängend, klarzustellen, dass humanitär motivierte Hilfe nicht den Tatbestand der Beihilfe zu unerlaubtem Aufenthalt darstellt. Dieser Einstieg empfiehlt sich zudem, weil rechtlich kein Widerspruch besteht zwischen der Gewährleistung sozialer Mindeststandards einerseits und dem Recht des Staates auf Regelung von Zuwanderung und Aufenthalt andererseits. Es klärt aber die Möglichkeiten und Verpflichtungen von Berufsgruppen wie Ärzten, Lehrern und Sozialarbeitern einerseits, und den Organen des Staates, die zur Regelung von Zuwanderung und Aufenthalt zuständig sind (Bundespolizei, Polizei, Ordnungs- und Arbeitsämter) andererseits.

Unterstützernetzwerke

Besonders linke Gruppen kritisieren unter dem Motto kein mensch ist illegal die Kriminalisierung der Zuwanderung in die BRD. Sie organisieren sich oft zusammen mit illegalen Immigranten, um ihnen bei ihrem Leben in der Illegalität zu helfen, indem sie ihnen Deutschkurse, Rechtshilfe, etc. anbieten. Auch kirchliche Beratungsstellen, Krankenhäuser und Schulen sind auf diesem Gebiet unterstützend tätig.

Siehe auch: Sans papiers, Visa-Affäre, Ceuta

Literatur

  • Jörg Alt: Leben in der Schattenwelt – Problemkomplex illegale Migration. Neue Erkenntnisse zur Lebenssituation 'illegaler' Migranten in München und anderen Städten Deutschlands. Loeper Literaturverlag, Karlsruhe 2003, ISBN 3860594990
  • Madjiguène Cissé: Papiere für alle. Die Bewegung der Sans Papiers in Frankreich. ISBN 3-935936-14-1
  • Heike Herzog, Eva Wälde: Sie suchten das Leben ... Suizide als Folge deutscher Flüchtlingspolitik. Unrast Verlag, ISBN 3-89771-810-3
  • jour fixe initiative berlin (Hg.): Fluchtlinien des Exils. Unrast Verlag, ISBN 3-89771-431-0
  • Eva Kaewnetara, Hans Uske: Migration und Alter. Auf dem Weg zu einer kultur-kompetenten Altenarbeit. Duisburger Institut für Sprach- und Sozialforschung, ISBN 3-927388-77-7
  • Hito Steyerl, Encarnación Gutiérrez Rodríguez (Hg.): Spricht die Subalterne deutsch? Migration und postkoloniale Kritik. Unrast Verlag, 2003, ISBN 3-89771-425-6
  • Hans Uske, Michael Heveling-Fischell, Waldemar Mathejczyk: Risiko Migration. Krankheit und Behinderung durch Arbeit. Duisburger Institut für Sprach- und Sozialforschung, ISBN 3-927388-81-5
  • Imran Ayata: "Hürriyet Love Express", Kiepenheuer & Witsch 2005, S. 207, EUR 7,90.
  • Marei Pelzer: Reformruine Zuwanderungsgesetz: moderne Fassade – marode Substanz. Mit dem Zuwanderungsgesetz zurück zum Ausländerpolizeirecht. In: Heiko Kauffmann, Helmut Kellershohn, Jobst Paul (Hg.): Völkische Bande. Dekadenz und Wiedergeburt – Analysen rechter Ideologie. Münster, 2005. ISBN 3-89771-737-9

Siehe auch