Diskussion:Kammergericht

Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 3. Juni 2014 um 14:37 Uhr durch Hawkwind (Diskussion | Beiträge) (1945-1990). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Hawkwind in Abschnitt 1945-1990

Beginn schon früher

Die Geschichte des Kammergerichts beginn bereits in Preußen (siehe "Mühle von Sanssoucis"); auch das Gebäude bestand lange vor 1944 und war bereits Sitz des Preußischen Kammergerichts; das sollte im Artikel besser rauskommen. Der Proßeß gegen die Hitlerattentäter ist natürlich wichtig, aber eben nur eine Episode.(nicht signierter Beitrag von 85.181.15.168 (Diskussion) Skyman gozilla 15:56, 25. Jul. 2008 (CEST))Beantworten


1850 wurde das Preußische Obertribunal eingerichtet. Damit war (wenn ich recht sehe) das KG nicht mehr höchstes Gericht in Preußen. Sollte kein Widerspruch kommen, sollte das korrigiert werden. Matthias84.159.24.77 13:27, 6. Jul 2006 (CEST)

Kammergericht Berlin-Lankwitz habe ich im Internet gefunden. Daher grüsse ich Euch alle recht herzlich und bitte mir hier mitzuteilen, ob die Bezeichnung zutreffend war. (1929) danke für Eure Mühe. mfG. --treue 18:18, 23. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Friedrich Gottlob Nagelmann, Vorsitzender Richter der forstwirtschaftlichen Kammer

Betrifft den Eintrag "Friedrich Gottlob Nagelmann, Vorsitzender Richter der forstwirtschaftlichen Kammer" unter "Bedeutende Juristen, die am Kammergericht tätig waren":

Dies ist eine fiktive Person, ich habe (noch vor meiner Anmeldung bei Wikipedia) diesen Namen verlinkt, damit man das sieht, wenn man dem Link folgt. --Svkracht 23:35, 8. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Ja, sehr witzig. Warum kannst du den dann bitte nicht selber löcshen? --Skyman gozilla Bewerte mich! 12:21, 9. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Bedeutende Juristen

Ich habe mir erlaubt, Christian Schröder aus dieser Liste zu entfernen, da man angesichts der anderen dort aufgeführten Namen nicht von einem vergleichbar bedeutenden und damit in die Liste hinein passenden Juristen sprechen kann. Insbesondere fehlen ja auch die Rechtsprofessoren, die nebenamtlich als Richter am Kammergericht tätig sind oder waren (z.B. Christian Armbrüster oder Klaus Marxen). Außerdem hege ich Bedenken gegen die Bezeichnung "bedeutende": Bei Hans-Joachim Rehse kann ja höchstens von negativer Bedeutung die Rede sein; Raimund Haffner mag ein bedeutender Publizist gewesen sein, ein bedeutender Jurist war er jedenfalls nicht (er war ja auch lediglich als Referendar am KG tätig). Sein Name sollte aber auftauchen. Vielleicht findet jemand eine passendere Überschrift für die Aufzählung. 82.135.32.38 10:50, 30. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Sebastian Haffner war in einem gewissen Sinne durchaus ein bedeutender Jurist am Kammergericht: er hat nämlich erzählt, wie die ganzen anderen sauberen Herren Juristen in diesem Gericht beim ersten Auftreten der Nazis gekuscht und/oder applaudiert haben. Ein Jurist mit Gerechtigkeitssinn ist ja vielleicht dann doch bedeutender als einer, der nur mit großen Titeln aufwarten kann... Haffner sollte auf jeden Fall in dieser Liste bleiben. --AndreasPraefcke ¿! 16:05, 25. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Ich habe sowohl den Titel geändert als auch die Referendare gestrichen. Unabhängig davon, dass Sebastian Haffner wohl eher ein bedeutender (und großer) Publizist war, der in erdrückender Weise geschildert hat, wie nach der Nazi-Machtergreifung mit jüdischen Richtern und Rechtsanwälten umgegangen wurde, würde die Liste ins Uferlose anwachsen, wenn alle Juristen, die auf Grund der Ausbildungsvorschriften Referendare beim Kammergericht waren, hier aufgenommen werden. Fast jeder Rechtsanwalt, der seine Karriere und Prominenz in Berlin begonnen hat, gehörte sonst in die Liste (aktuell etwa Christian Ströbele, Horst Mahler (!) und Otto Schily). Außerdem habe ich Marie Munk aus der Liste gestrichen. Sie war (vgl. meine Korrektur zu ihrem Namensartikel in der WP) offenbar nie Kammergerichtsrätin, insoweit ist bei ihrem Namensartikel etwas durcheinandergeworfen worden. Ich habe die Überschrift geändert, weil Rehse wohl kaum als bedeutender, allenfalls als furchtbarer Jurist angesehen werden kann - ein Urteils über die fachlich-juristische Bedeutung der übrigen genannten Personen möchte ich nicht abgeben, dazu habe ich mich auch zu wenig mit einigen von ihnen beschäftigt, weshalb ich zunächst die Überschrift um bekannte Juristen ersetzt habe. Vielleicht sollten daraus einfach "Bedeutende und bekannte Persönlichkeiten" gemacht werden, das lässt vieles offen. Hier sind die übrigen Wikipedianer gefordert. Es böte sich an, einen besonderen Abschnitt zur Geschichte des Gerichts zwischen 1933 und 1945 zu schreiben. chricki 23:36, 1. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Änderung im Aufbau der Seite

Ich habe den Aufbau der Seite geändert, weil m.E. die Funktion des Kammergerichtsbezirks nicht in den Header gehört, sondern ein Einzelthema darstellt. Bis auf die Änderung an der Personenliste habe ioch sonst nur einige hoffentlich unproblematische Eränzung vorgenommen. chricki 23:43, 1. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Zahl der Amtsgerichte - Fehler Navileiste

Aktuell entspricht die Angabe im Text (elf) nicht der in der Navileiste plazierten, da dort zwölf AGs verzeichnet sind. Nach offizieller Angabe gibt es kein AG Hohenschönhausen, da es nur eine Zweigstelle des AG Lichtenberg ist. Leider weiss ich nicht, wie ich an die Navileiste rankomme, so dass ich den Hinweis mal hier hinterlege und hoffe, jemensch kundiges gibt ihn dorthin weiter, wo er hingehört.

89.246.160.241 17:38, 11. Jul. 2010 (CEST) ElisBeantworten

1945-1990

Momentan liest sich der Geschichtsabschnitt so, als habe es sich beim Kammergericht zwischen 1945 und 1990 lediglich um eine Ansammlung alliierter Behörden gehandelt. Bin vom Artikel Waldheimer Prozesse hier gelandet, wo steht, daß das Kammergericht 1954 die Rechtswidrigkeit der Prozesse festgestellt habe, hier aber wird nicht klar, ob da nun ein ostdeutsches, westdeutsches oder westalliiertes Gericht entschieden hat. Befand sich das ursprüngliche Gebäude nicht zwischen 1945 und 1990 im Ostteil der Stadt? Ich vermute, daß hier auch eine genauere Trennung zwischen Gebäude und Behörde vonnöten ist. --79.193.35.78 22:02, 10. Mai 2012 (CEST)Beantworten

(1) Das Gebäude ist in Schöneberg, also in Westberlin (Ostberlin umfasste die 11 Stadtteile Friedrichsheim, Hellersdorf, Hohenschönhausen, Köpenick, Lichtenberg, Marzahn, Mitte, Pankow, Prenzlauerberg, Treptow und Weissensee).
(2) In Ostberlin wurde der Begriff "Kammergericht" nie verwendet.
(3) Die Funktion Kammergericht (also eines für Westberlin zuständigen Oberlandesgerichts) hat es in Westberlin immer gegeben, auch in den Jahren, in denen das angestammte Gebäude dafür nicht zur Verfügung stand. Literatur: Friedrich Scholz: "Berlin und seine Justiz. Die Geschichte des Kammergerichtsbezirks 1945 - 1980", Berlin, New York 1982. Eine Leseprobe aus diesem Buch, das wohl nur noch antiquarisch oder in Bibliotheken erhältlich ist, findet sich hier".
(4) In den Artikel müssten diese "Interimsgebäude" eingebaut werden und es müsste zum Ausdruck kommen, dass es über all die Jahre hinweg eine ungebrochene Tradition der "Kammergerichtsfunktion" gab.
Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 22:35, 7. Jul. 2012 (CEST)Beantworten
Bei Punkt (2) muß ich widersprechen. Im Oktober 1945 erhielt es den Namen Kammergericht wieder und befand sich in den Räumen des heutigen Landgerichts bzw. Amtsgerichts Mitte in der Littenstraße. Von Februar 1949 bis 1951 war es in verschiedenen anderen Gebäuden untergebracht, um dann in den Räumen des ehemaligen Reichsmilitär- und späteren Reichsgerichts in der Witzlebenstraße (Westberlin) unterzukommen.
-- Hawkwind (Diskussion) 14:37, 3. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

BKL zum Superior Court?

Gibt es einen sachlichen Grund, den Artikel mit einer BKL zum amerikanischen Superior Court zu versehen? Ich sehe keine Mehrdeutigkeit von „Kammergericht“ und schon gar nicht zum amerikanischen Englisch/Rechtssystem. Auch als Übersetzung ist es zweifelhaft, weil das Kammergericht bis 1945 der "Prussian Supreme Court" war und nicht nur ein "Superior Court".--Assayer (Diskussion) 15:23, 8. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Kammergericht zur Zeit der deutschen Teilung

Es wäre schön, wenn man im Artikel erfahren würde, wo sich das (West-)Berliner Kammergericht bis zur Wiedervereinigung befand. --Komischn (Diskussion) 12:13, 1. Nov. 2013 (CET)Beantworten

Danke für den Hinweis, wurde ergänzt.[1] --Pvanderloewen (Diskussion) 14:52, 1. Nov. 2013 (CET)Beantworten
Herzlichen Dank. --Komischn (Diskussion) 15:59, 1. Nov. 2013 (CET)Beantworten
Es gibt nur ein Kammergericht in Deutschland. Deshalb ist der Zusatz Berliner und erst recht Westberliner überflüssig.
-- Hawkwind (Diskussion) 16:00, 1. Dez. 2013 (CET)Beantworten
Das muß man aber erstmal wissen. Bedenklich finde ich auch die Formulierung (unter "Grundsätze"), das Kammergericht sei das oberste Gericht in Zivil- und Strafsachen sowie Revisionsinstanz. Ersteres ist mißverständlich, weil das Kammergericht nur die höchste Instanz im Land Berlin ist (es ist von der Funktion das Oberlandesgericht Berlin). Letzteres ist meines Wissens schlichtweg falsch, weil die Revisionsinstanz in D der BGH ist (bzw. BFH, BVerwG, BAG, BSG). Ein Oberlandesgericht ist hingegen haupsächlich Berufungsinstanz (in seltenen Fällen auch erste Instanz iirc). 87.78.167.7 20:40, 8. Mai 2014 (CEST)Beantworten
Selbstverständlich ist das KG Revisionsgericht in der Strafgerichtsbarkeit, konkret für die Berufungsurteile der kleinen Strafkammern des LG Berlin. Die Einleitung habe ich mir erlaubt um eine "echte" Begriffsbestimmung zu ergänzen. --GUMPi (Diskussion) 00:58, 9. Mai 2014 (CEST)Beantworten