Kronkardinal

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Als Kronkardinal oder Nationalkardinal bezeichnet man jene Kardinäle, die ihre Ernennung dem Vorschlag eines Fürsten verdankten. Die Praxis solcher Kronkardinäle war gegen Ende des 16. Jahrhunderts eine fest etablierte Praxis. Sowohl die katholischen Fürsten der italienischen Staaten als auch große katholische Monarchien machten davon Gebrauch. Diese Kardinäle fühlten sich in aller Regel mehr dem Fürsten verpflichtet, der sie vorgeschlagen hatte, als dem Papst, durch den die Ernennung spielte. Für die Fürstenhäuser waren die Kronkardinäle ein wichtiges politisches Mittel, um an der Kurie Einfluss auszuüben. Nichtitalienische Geistliche verdankten in der Regel alle ihre Ernennung einem fürstlichen Vorschlag. Für den jeweilgigen Papst war die Ernennung in der Regel eine Möglichkeit, eine politische Schuld auszugleichen und sicherzustellen, dass sich ein Fürstenhaus ihm verpflichtet fühlte. Es gab keine feste Regeln, wie viele Kardinalskandidaten ein Fürst vorschlagen durfte; die Anzahl der vorgeschlagenen Kandidaten war aber im allgemeinen gering.

Beispiele für Kronkardinäle