Entführung

krimineller Akt, bei dem eine Person gegen ihren Willen an einen anderen Ort gebracht wird
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In der deutschen Strafrechtswissenschaft werden unter dem Oberbegriff Entführungsdelikte die Straftaten Menschenraub, Erpresserischer Menschenraub, Geiselnahme, Entziehung Minderjähriger und Verschleppung als Sonderfälle des allgemeinen Delikts der Freiheitsberaubung zusammengefasst.

Die früheren, eigentlichen Delikte der Entführung mit und gegen den Willen der Entführten, bei denen der Wille des Täters darauf gerichtet sein musste, an der entführten Frau außereheliche sexuelle Handlungen vorzunehmen, sind im Zuge der Reform der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung aufgehoben worden (zum "Frauenraub" als kirchenrechtliches Ehehindernis siehe Raptio).

Eine Entführung aus dem Grund, sich Fähigkeiten und Eigenschaften der Entführten zunutze zu machen, wird als Verschleppung bezeichnet.