Vorlage:Qualitätssicherungstext
Die Diskussion über diesen Antrag findet auf der Qualitätssicherungsseite statt.
Hier der konkrete Grund, warum dieser Artikel auf den QS-Seiten eingetragen wurde: Ist das zu retten? -- Wilhans Komm_herein! 23:31, 26. Jan 2006 (CET)
Quellentheorie ist ein Begriff aus dem internationalen Steuerrecht. Nach der Quellentheorie sollen im Falle einer Doppelbesteuerung die Einkünfte in dem Staat besteuert werden, aus dem sie stammen - in dem eben die Quelle liegt. Der Nichtquellenstaat muss dann diese Einkünfte von der Besteuerung ausnehmen.
Voraussetzung für die Besteuerung im Quellenstaat ist allerdings eine hinreichende Verwurzelung der Einkünfte mit diesem Staat.
Bsp.: Bloße Lieferung der Waren ins Ausland begründet keine ausländische Steuerpflicht; obwohl die Waren im Ausland verkauft werden und der Gewinn an sich aus dem Ausland stammt. Werden die Waren aber an die ausländische Niederlassung (Betriebsstätte) geliefert und von dieser vertrieben, so liegt eine hinreichende Verwurzelung im Ausland vor.