Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus

Institut zur Abrechnung von Krankenhausleistungen
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Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK GmbH) wurde am 10. Mai 2001 in der Rechtsform einer gemeinnützigen GmbH gegründet. Seit Juni 2007 wurde die Rechtsform in GmbH geändert. Sitz des InEK ist Siegburg.

Gründungsmitglieder des Instituts waren die Spitzenverbände der Krankenkassen, der Verband der privaten Krankenversicherungen sowie die Deutsche Krankenhausgesellschaft.

Gesellschafter

  • Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG)
  • GKV-Spitzenverband
  • Verband der privaten Krankenversicherungen.

Aufgaben

Das Institut unterstützt die Krankenhäuser und Krankenkassen sowie deren Verbände bei der durch das GKV-Modernisierungsgesetz gesetzlich vorgeschriebenen Einführung und kontinuierlichen Weiterentwicklung des G-DRG-Systems nach § 17b KHG zur Abrechnung von stationären Krankenhausleistungen.

Tätigkeitsfelder

Finanzierung

Die Finanzierung des InEK erfolgt über den sog. DRG-Systemzuschlag. Dabei rechnen die Krankenhäuser je stationärem Fall einen jährlich neu festzulegenden Betrag ab (2009: 1,03 €, 2010: 0,99 €). Die hierdurch eingenommene Summe wird dann einmal pro Jahr von den einzelnen Krankenhäusern kumuliert an das InEK überwiesen.

Ca. 1/3 des DRG-Systemzuschlages wird zur Finanzierung des Instituts einbehalten, ca. 2/3 werden an die Krankenhäuser ausgeschüttet, welche an der Kalkulation der DRG-Relativgewichte teilnehmen.