Staatsgewalt

Ausübung hoheitlicher Macht
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Als Staatsgewalt bezeichnet man die Ausübung der Gewalt innerhalb eines Staates durch dessen staatliche Organe wie z.B. die Verwaltung, die Polizei, die Gerichte.

In der Bundesrepublik Deutschland gilt wie in allen demokratischen Staaten das Prinzip der dreifachen Gewaltenteilung nach Montesquieu in Legislative (Gesetzgebung), Exekutive (Ausführung) und Judikative (Gerichte).