Kataster

flächendeckendes Register sämtlicher Flurstücke aus der Landvermessung
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 14. Mai 2003 um 19:27 Uhr durch Stefan Kühn (Diskussion | Beiträge) (Katasteramt). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Das Kataster beschäftigt sich mit Darstellung von Liegenschaften (Grundstücken in bebauter und unbebauter Form). Die Form besteht einerseits in graphischer Form und andererseits in einer Registerform.

In Deutschland gibt es verschiedene länderspezifische Regelungen (in Form von Vermessungsgesetzen oder Vermessungsverordnung je nach Land) des Katasters. Eintragungen und Änderungen der Katasterunterlagen (Plan und Liegenschaftsregister, bzw. Liegenschaftsbuch) müssen dem Grundbuch mitgeteilt werden, falls ein solches im Land existiert (Bsp.: Frankreich besizt nur ein Hypothekenregister, aussgenommen Elsass-Mosel-Raum).

Der Katasterplan besitzt, wie auch die Eintragungen im Grundbuch den öffentlichen Glauben und ist somit korrekt und vollständig (Regelungen hierzu im BGB §313 und GBO, die bundesweit gültig sind).

In Frankreich gibt es drei Katasterarten Elsass-Mosel-Raum, Savoie und das restliche Frankreich.

Siehe auch: Katasteramt