Der Begriff Reichstag bezeichnet ursprünglich die Versammlung der Reichsstände des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation. Die neben dem König/Kaiser stehende Körperschaft entwickelte sich seit dem 12. Jahrhundert aus den formlosen Hoftagen und wurde 1495 mittels eines Vertrages zwischen dem Kaiser und den Ständen zu einer festen Institution der Reichsverfassung.
Der Reichstag wurde bis zum 16. Jahrhundert in unregelmäßigen Abständen jeweils in eine Bischofs- oder Reichsstadt einberufen und war das maßgebliche Gegengewicht der Stände gegenüber der kaiserlichen Zentralgewalt. Seit 1663 tagte der Immerwährende Reichstag als ständiger Gesandtenkongress in Regensburg. Seit 1489 umfasste er drei Kollegien:
- das Kurfürstenkollegium/der Kurfürstenrat.
- das Reichsfürstenkollegium/der Reichsfürstenrat (übrige weltliche und geistliche Fürsten sowie reichsunmittelbare Grafen und Prälaten)
- das Reichsstädtekollegium/der Reichsstädterat.
Ein Reichsgesetz ('Reichsabschied', später 'Reichsschluss') erforderte die getrennte Zustimmung aller drei Kollegien und zuletzt die des Kaisers bzw. des kaiserlichen Prinzipalkommissars. Ab 1663 waren die Reichsstände nicht mehr persönlich auf dem Reichstag anwesend, sondern ließen sich durch Gesandte vertreten.
Der Reichstag existierte bis zur Auflösung des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation im Jahr 1806. Die Bezeichnung Reichstag trugen nach 1866 auch das Parlament des Norddeutschen Bundes und ab 1871 das Parlament des Deutschen Reiches.
Tagungsorte von Hof- und Reichstagen
Siehe auch: Reichstag (Gebäude), Reichstag, Liste der deutschen Hauptstädte in der Geschichte