Reichsbürgerbewegung

Personen, die die Existenz der Bundesrepublik Deutschland bestreiten und ihre Rechtsordnung ablehnen
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Als Reichsbürgerbewegung werden Gruppen von Anhängern von Verschwörungstheorien bezeichnet, die behaupten, das Deutsche Reich bestehe fort – aber, entgegen ständiger Rechtsprechung[1] und herrschender Lehre[2][3], nicht in Form der Bundesrepublik Deutschland – und dieses werde in den Grenzen von 1937 durch eine Kommissarische Reichsregierung (KRR) oder Exilregierung des Deutschen Reiches, welche verschiedene Gruppen zu sein behaupten, vertreten.[4] Dahinter stecken teils rechtsextreme, teils finanzielle Absichten und Ziele[5] sowie z. T. „ideologisch bedingte Wahnvorstellungen[6].

Im Rahmen dieser Verschwörungstheorien wird unter anderem ausgeführt, dass zwar das Deutsche Reich völkerrechtlich bis heute fortbestehe, hingegen die Bundesrepublik nicht mit diesem identisch sei, sondern völker- und verfassungsrechtlich illegal und de jure nicht existent. Allein das Deutsche Reich bestehe in rechtsgültiger Weise fort und habe eine Regierung in Form einer „kommissarischen Reichsregierung“, die im Augenblick zwar noch keine faktische Staatsgewalt habe, jedoch rechtsgültig die Regierungs- und Amtsgeschäfte für Deutschland ausführe. Darüber hinaus wird die Behauptung aufgestellt, die Bundesrepublik Deutschland wäre lediglich eine GmbH, also ein Unternehmen, deren Bürger nur deren Personal wären. Das Deutsche Reich sei noch immer von Alliierten besetzt und befinde sich im Kriegszustand. Gesetze und Gerichte seien genauso unrechtmäßig wie die erhobenen Steuern.

Diese Behauptungen sind unwahr. Sie gründen auf der bereits im Vorfeld der Gründung der deutschen Staaten erörterten komplexen Frage nach der Rechtsnachfolge des Deutschen Reiches. Spätestens mit dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland und der (Wieder-)Erlangung der vollen Souveränität ist entweder das Deutsche Reich ermangels effektiver Staatsgewalt endgültig untergegangen und auf seinem Staatsgebiet ein neuer Staat, die Bundesrepublik, entstanden, oder aber die Bundesrepublik ist völkerrechtlich vollidentisch mit dem Deutschen Reich.

Kommissarische Reichsregierung

Ursprünglich gab es nur die Kommissarische Regierung des Deutschen Reiches von 1985. Gründer war Wolfgang Ebel (* 5. Januar 1939 in Berlin), ein West-Berliner, der bis zum „Reichsbahnerstreik“ 1980 bei der Reichsbahn als Fahrdienstleiter in Berlin-Halensee gearbeitet hatte. Diese Gründung erfolgte angeblich im Auftrag des Alliierten Oberkommandos; Ebel bezeichnet sich selbst als „Reichskanzler des Staates Deutsches Reich“. Im Laufe der Zeit zerstritten sich einzelne Mitglieder mit den Repräsentanten ihrer sogenannten Regierung und gründeten eigene KRRen. Die Zahl dieser „Reichsregierungen“ lässt sich nicht mehr näher feststellen, da nicht alle Gruppen, die als solche zu fungieren vorgeben, sich auch so bezeichnen. So gibt es eine Exilregierung Deutsches Reich, eine Amtierende Reichsregierung des Deutschen Reiches, einen Rat der Nationalversammlung, ein Präsidium des Deutschen Reichs, einen Zentralrat Deutscher Staatsbürger,[7] eine Deutsches Reich AG im US-Bundesstaat Nevada und diverse Einzelkämpfer wie „Selbstverwalter“ (sog. „Selbstverwaltungen“). Diese Gruppierungen sind von den früheren geschäftsführenden Reichsregierungen, die vor der Gründung der Bundesrepublik Deutschland bestanden, zu unterscheiden.

Eine Zeit lang gab es gar einen „Kommissarischen Reichstagspräsidenten“, diverse „Reichsminister“, einen „Reichstag“, „Landesregierungen“ und einige „Behörden“. Es existieren sogar „Reichsgerichte“, die (selbstverständlich folgenlose) Urteile aussprechen.

Die derzeit aktivste Gruppierung unter den diversen „Reichsregierungen“ dürfte die Exilregierung Deutsches Reich sein, die im Vergleich zu den anderen Gruppierungen am deutlichsten mit rechtsextremem Gedankengut kokettiert. Dies umfasst die Ablehnung der Rolle der Alliierten nach dem Zweiten Weltkrieg (demzufolge leitet man die eigene Legitimierung nicht mehr vom Alliierten Oberkommando ab, weil das ehemalige Besatzungsrecht nicht über das Prinzip der Volkssouveränität gesetzt werden dürfe), die Ablehnung der in der Verfassung der Weimarer Republik verankerten schwarz-rot-goldenen Flagge und anderer zeitgenössischer Staatssymbole, die zumindest zeitweilige Forderung nach Wiedererrichtung der deutschen Grenzen von 1914 und Nichtanerkennung des Versailler Vertrages. „Eingesetzt“ wurde diese „Exil-Regierung“ durch eine „Gründungsversammlung“ von 20 Personen im Jahr 2004 in Hannover:

„Nach der Begrüßung durch Herrn Norbert Schittke stellte dieser fest, dass nur ein verschwindend geringer Teil des gesamtdeutschen Reichsvolkes erschienen sei, worauf er die Versammlung schloss und sie kurz darauf erneut eröffnete, womit die Versammlung beschlussfähig war.“[7]

Die selbsternannte Exilregierung wird von den Verfassungsschutzämtern der Länder Niedersachsen und Sachsen-Anhalt beobachtet.

Argumentation

Eine der wichtigsten Argumentationsgrundlagen dieser Gruppierungen ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1973 (BVerfGE 36, 1 ff.) – wohlgemerkt lange vor der deutschen Wiedervereinigung im Jahre 1990 und den sich daraus ergebenden Konsequenzen für Gesamtdeutschland im Hinblick auf die „normative Kraft des Faktischen“ (Jellinek) –, in der es in erster Linie um die Frage der Rechtmäßigkeit des so genannten Grundlagenvertrags zwischen der Bundesrepublik (Westdeutschland) und der DDR ging. Im Rahmen dieser Entscheidung stellte das Bundesverfassungsgericht auch dar, welche völkerrechtlichen Probleme sich nach Ende des Zweiten Weltkrieges durch die Teilung Deutschlands hinsichtlich des deutschen Staates (als Ganzes) aufgetan hatten. Die für die „Reichsregierungen“ wichtigsten Sätze des Urteils lauten dabei:

„Das Grundgesetz – nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! – geht davon aus, dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält. Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363]), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. […] Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert (vgl. Carlo Schmid in der 6. Sitzung des Parlamentarischen Rates – StenBer. S. 70). Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht ‚Rechtsnachfolger‘ des Deutschen Reiches […].“

Die diversen „Reichsregierungen“ sehen sich nun als die laut Bundesverfassungsgericht fehlenden Organe an und behaupten, durch ihre Existenz das Deutsche Reich auf der Grundlage der ihrer Meinung nach noch gültigen Weimarer Verfassung wieder handlungsfähig gemacht zu haben. Zudem stützen sie sich auf die Aussage, die Bundesrepublik sei nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches. Daher, so die „Reichsregierungen“, habe sie auch keinerlei Befugnisse, für das Deutsche Reich zu handeln. Bemerkenswert ist, dass der letzte Satz der oben zitierten Passage allerdings noch etwas weitergeht und daher vollständig lautet:

„Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht ‚Rechtsnachfolger‘ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat ‚Deutsches Reich‘, – in Bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings ‚teilidentisch‘, so dass insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht.“[8]

(Vgl. hierzu eine weitere Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Az.: 2 BvR 373/83 = BVerfGE 77, 137 ff.).[9])

Aktivitäten

Eine Haupttätigkeit der KRRen besteht darin, gestützt auf abstruse Theorien und eine abwegige juristische Argumentation allerlei „offizielle“ Papiere gegen Gebühr auszugeben, wie etwa „Reichsführerscheine“, „Reichsbaugenehmigungen“ oder „Reichsgewerbescheine“, vor allem aber „Reichspersonal-“ oder „-Personenausweise“ (zum Teil auch als „Reichspässe“ bezeichnet).[10] Dabei handelt es sich zwar um einen reinen Fantasiepass; eine Strafbarkeit wegen Urkundenfälschung komme daher nicht in Betracht, solange die von den „Reichsregierungen“ herausgegebenen Papiere „in keiner Weise den Anschein amtlicher Dokumente erwecken“.[11] Das heißt aber nicht, dass bei Gebrauch je nach Situation eine Strafbarkeit wegen Urkundenfälschung nicht möglich ist.[12][13] Allenfalls könnte, je nach Ausgestaltung der „Reichsausweise“, eine Ordnungswidrigkeit nach § 124 OWiG (unbefugte Benutzung des Bundesadlers) vorliegen.

Es wird versucht, die Kraftfahrzeugsteuer zu hinterziehen oder die Rechtskraft von Bußgeldbescheiden zu bestreiten mit der Begründung, die Bundesrepublik sei nicht berechtigt, eine Steuer zu erheben oder Sanktionen nach Straf- und Bußgeldverfahrensrecht vorzunehmen. Eine Vorladung vor Gericht wird missachtet, z. B. mit dem jeglicher gesetzlichen und juristischen Grundlage entbehrenden Hinweis, das Grundgesetz sei vom US-Außenminister James Baker (durch eigenmächtige Streichung eines Artikels) außer Kraft gesetzt worden und jeder Deutsche sei nur noch Bürger des Deutschen Reiches und nicht der Bundesrepublik Deutschland. In dem konkreten Fall hat das niedersächsische Oberverwaltungsgericht die Fahrerlaubnis entzogen.[14]

Die Anhänger, die gemeinhin auch als „Reichsideologen“ bezeichnet werden, befinden sich vorwiegend im Umfeld der Verschwörungstheorien und teilweise der rechtsextremen Szene. Neben diesen gibt es, insbesondere bei der Namensgebung „Reichsbürger“, eine Vielzahl weiterer Klientel: selbsternannte Justizopfer, Querulanten oder anderweitig Verhaltensauffällige können sich dahinter verbergen.[4] Beispielsweise ist die selbsternannte Außenministerin der ursprünglichen KRR-Gruppierung Ingrid Schlotterbeck Verlegerin der sich mit parawissenschaftlichen Themen beschäftigenden, rechtslastigen Zeitschrift Magazin 2000plus. Die Ur-„Reichsregierung“ wurde nach Informationen u. a. der Thüringischen Landeszeitung vom 11. Februar 2004 vom Berliner Landesamt für Verfassungsschutz dem rechtsradikalen Milieu zugerechnet, eine Einschätzung, die der niedersächsische und thüringische Verfassungsschutz auch bezüglich einer anderen Gruppierung, der „Exilregierung“, teilen. Doch gibt es auch Verfassungsschutzämter – so zunächst in Berlin –, denen die KRRen allerhöchstens suspekt und nicht beobachtungswürdig erscheinen: Im Tübinger Tagblatt vom 21. Februar 2002 war zu lesen, dass der Berliner Verfassungsschutz „sie nicht für rechtsextremistisch, sondern für »harmlos, weil beknackt«“ halte. Der tatsächliche Einfluss der Gruppierungen im rechtsextremen Milieu wird im Verfassungsschutzbericht 2005 des Verfassungsschutzes Niedersachsen als gering eingestuft.

„Ein Teil der so genannten Reichsbürger ist einfach nur ein bisschen spinnert, ein anderer Teil ist klar rechtsextrem.“ – Winfriede Schreiber, Leiterin des brandenburgischen Verfassungsschutzes und ehem. Polizeipräsidentin von Frankfurt (Oder).[15]

Die „realitätsfernen Verlautbarungen der ‚Exilregierung‘“, so urteilt das thüringische Landesamt für Verfassungsschutz, „dürfen allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass hier mit pseudojuristischer Akribie versucht wird, einen gesellschaftlichen Resonanzboden für rechtsextremistisches Gedankengut zu schaffen und teilweise personelle Überschneidungen zu anderen rechtsextremistischen Gruppierungen bestehen“.[16]

Der Reichsbürgerbewegung zugerechnet wird auch das sogenannte Deutsche-Polizei-Hilfswerk (DPHW). Die sächsische Polizei ermittelt derzeit gegen Personen, die teilweise in Fantasieuniformen auftreten, teilweise in Uniformen, die der Polizei des Deutschen Reichs entlehnt sind. Der Vorwurf lautet auf Bildung einer kriminellen Vereinigung.[17]

Interim Partei Deutschland DAS REICHT! (IPD)

Datei:Interim Partei Deutschland Logo.jpg
Logo der Interim Partei Deutschland

2006 wurde von „Reichsideologen“ die Partei Interim Partei Deutschland DAS REICHT! (IPD), auch „Interimpartei Deutschland“, ins Leben gerufen. Die IPD ist eine bundesweit agierende Partei mit Landesverbänden in Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein.[18] Sie wird vom Verfassungsschutz Schleswig-Holstein als rechtsextrem eingeschätzt.[19][20] Gründer und Vorsitzender bis Anfang 2010 war der Holocaustleugner Edgar Romano Ludovici, der sich mitunter als „Graf von Roit zu Hoya“, Rechtsanwalt, Arzt oder auch als „Erster Bürgermeister des Reichslandes Freistaat Freie und Hansestadt Hamburg“ ausgibt.[21][22][19] Bei der Landtagswahl in Schleswig-Holstein 2009 erreichte die Partei 858 der 1.581.348 abgegebenen gültigen Stimmen.[23]

Während der Weihnachtsfeiertage des Jahres 2008 wurde bekannt, dass der parteilose Bürgermeister der mecklenburgischen Kleinstadt Warin, Hans-Peter Gossel, von mutmaßlichen Rechtsextremisten bedroht werde und darum unter Polizeischutz gestellt worden sei. Hintergrund sei die Absicht der Stadt, von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen und damit einen Erwerb des Grundstücks durch die IPD zu verhindern.[24]

Germanitien

2007 gründeten einige Personen in der Ortschaft Westerheim Germanitien. Sie sehen sich als Bürger eines souveranen Staats und stellen Hoheitspapiere aus. Die Bundesrepublik erkennt Germanitien hingegen nicht an.[25][26][27][28]

Mit einem Diplomatenpass von Germanitien wurde ein Betrüger enttarnt, der mit der Nürnberger Firma GFE Anleger um hohe Geldbeträge brachte. Das Unternehmen hatte angeblich einen Rapsölmotor erfunden. Betrogene Kunden zeigten das Unternehmen schließlich an.[29] 2014 wurde der "Diplomat" zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt.[30]

Fürstentum Germania

2009 gründeten Jo Conrad, Michael Freiherr von Pallandt und weitere Personen in einem alten Schloss im brandenburgischen Krampfer, Gemeinde Plattenburg, das sogenannte Fürstentum Germania. Nach drei Monaten wurde das Gebäude von der Polizei geräumt.[31][32][33][34]

Königreich Deutschland

Im September 2012 gründete der Esoteriker und gelernte Koch Peter Fitzek auf einem alten Krankenhausgelände in der Lutherstadt Wittenberg das Königreich Deutschland und ließ sich zum „Imperator Fiduziar“ krönen. Ebenso wie die Kommissarischen Reichsregierungen bezeichnet er die Bundesrepublik als Besatzungskonstrukt, nimmt jedoch nicht die Identität bzw. Rechtsnachfolge eines Deutschen Reiches in Anspruch, sondern will einen neuen Staat gegründet haben.[35] In der Folge verhängte u. a. die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Zwangsgelder gegen Fitzek wegen unerlaubten Einlagengeschäfts in seiner „Königlichen Reichsbank“.[36] Außerdem wurde er wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu drei Monaten Haft verurteilt.[37]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Vgl. Finanzgericht Hamburg, Zwischenurteil vom 19. April 2011, Az. 3 K 6/11.
  2. Hans F. Zacher, Sozialer Einschluß und Ausschluß im Zeichen von Nationalisierung und Internationalisierung, in: Hans Günter Hockerts (Hrsg.): Koordinaten deutscher Geschichte in der Epoche des Ost-West-Konflikts, Oldenbourg, München 2004 (Schriften des Historischen Kollegs: Kolloquien; 55), ISBN 3-486-56768-3, S. 103–152, hier S. 106.
  3. Vgl. Andreas Zimmermann, Staatennachfolge in völkerrechtliche Verträge. Zugleich ein Beitrag zu den Möglichkeiten und Grenzen völkerrechtlicher Kodifikation, Springer, Berlin/Heidelberg/New York 2000, ISBN 3-540-66140-9, S. 71 f., 82 f., 87 f., 92 mit weiteren Nachweisen; Klaus Stern, Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland, Band V, C.H. Beck, München 2000, S. 1964 f.; Kay Hailbronner, in: Graf Vitzthum (Hrsg.), Völkerrecht, 4. Aufl. 2007, 3. Abschn., Rn 200–203; Dieter Blumenwitz, NJW 1990, S. 3041 ff. mit weiteren Nachweisen; Jochen Abr. Frowein, Die Verfassungslage Deutschlands im Rahmen des Völkerrechts, in: VVDStRL, Heft 49, 1990, S. 7–33.
  4. a b Vgl. Informationsseite Rechtsextremisten, „Reichsbürger“ und „Reichsregierungen“ – Wie Extremisten versuchen, aus der Erde eine Scheibe zu machen des Verfassungsschutzes Brandenburg, 12. April 2012.
  5. Verfassungsschutzbericht Hamburg 2006 (PDF; 7,8 MB), S. 192.
  6. Zit. n. Amtsgericht Duisburg, NJW 2006, S. 3577; Rechtsprechungsdatenbank des Landes Nordrhein-Westfalen, Az. 46 K 361/04.
  7. a b Krude Theorien: Wie „Reichsbürger“ versuchen, aus der Erde eine Scheibe zu machen, Pressemitteilung Nr. 033/2012 des Ministeriums des Innern Brandenburg vom 13. April 2012.
  8. BVerfGE 36, 1 – Grundlagenvertrag – Absatz-Nr. 78–79.
  9. Sogenannter Teso-Beschluss von 1987
  10. Geschichts-Schwindel – Dubiose Geschäfte mit dem Deutschen Reich, SternTV vom 28. Februar 2007.
  11. OLG Stuttgart, Beschluss vom 25. April 2006, 4 Ws 98/06.
  12. Siehe OLG Celle, NStZ-RR 2008, S. 76 beim Versuch einer Kontoeröffnung mit einem „Reichspersonalausweis“.
  13. Mit Fantasiepass des „Deutschen Reiches“ nach Beirut?, Pressemitteilung der Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt/Main. (Seite nicht mehr auffindbar)
  14. VG Braunschweig, Beschluss vom 23. Februar 2007, Az. 6 B 413/06, bestätigt durch OVG Niedersachsen, Beschluss vom 16. April 2007, Az. 12 ME 154/07.
  15. Extremismus: Sprüche, Kloppe, aber keine Heimat – Potsdam-Mittelmarks Neonazis konnten laut Experten bislang keine festen Strukturen bilden, MAZ vom 22. November 2011.
  16. Verfassungsschutzbericht 2010, Freistaat Thüringen (PDF; 495 kB), S. 53 f., hier S. 55.
  17. Ermittlungen gegen Deutsches-Polizei-Hilfswerk, Leipziger Volkszeitung vom 25. Juli 2013, abgerufen am 9. März 2014.
  18. Bundeswahlleiter über die IPD, Stand 19. Januar 2009, abgerufen am 7. Oktober 2009.
  19. a b Register der „KRR“-FAQ
  20. Wie Rechtsextremisten mit E-Mails in Ahrensburg für Unruhe sorgen, Hamburger Abendblatt vom 23. März 2007.
  21. Rechtsextreme am Waldrand – Großhansdorf: Partei leugnet Legitimität der Bundesrepublik, Hamburger Abendblatt vom 5. Februar 2007.
  22. Das ist die Interim Partei Deutschland, Hamburger Abendblatt vom 29. Dezember 2008.
  23. Informationen zur IPD allgemein, Bericht über Zulassung der IPD zur Landtagswahl inkl. Ergebnis
  24. Gewalt von Rechts: Morddrohungen gegen Bürgermeister, Süddeutsche.de vom 28. Dezember 2008.
  25. Bundesrepublik erkennt Germanitien nicht an. schwaebische.de, 13. Mai 2011
  26. Diplomat aus „Germanitien“ ein Millionenbetrüger. merkur-online, 1. August 2012, abgerufen am 31. März 2014
  27. Germanitien wird vorerst nicht geräumt. Südwest Presse, 31. August 2011, abgerufen am 31. März 2014
  28. „Germanitien“ ist ein teures Pflaster. Augsburger Allgemeine, 19. Dezember 2012, abgerufen am 31. März 2014
  29. GfE-Prozess: 16 Zeugen und ein Diplomat aus "Germanitien". Nürnberger Zeitung, 20. August 2012, abgerufen am 31. März 2014
  30. Hohe Haftstrafen für Betrug mit Blockheizkraftwerken. Sueddeutsche.de, 27. Februar 2014, abgerufen am 31. März 2014
  31. Polizei räumt „Fürstentum Germania“, Berliner Zeitung vom 20. Mai 2009.
  32. „Fürstentum Germania“ zwangsgeräumt, Berliner Morgenpost vom 20. Mai 2009.
  33. Götterdämmerung in Germania: „Fürstentum“ vor der Zwangsräumung, Spiegel Online, Video vom 18. Mai 2009, abgerufen am 9. März 2014.
  34. Finstere Mächte, Mitteldeutsche Zeitung vom 15. April 2009, abgerufen am 27. September 2013.
  35. Der Koch und sein Königreich – Aufruhr in Neudeutschland, Spiegel TV vom 15. September 2013.
  36. Bescheid der BaFin vom 19. September 2013 (PDF; 127 kB).
  37. König von Deutschland muss in Haft, Hannoversche Allgemeine vom 17. Oktober 2013.