Diskussion:Bürgerbewegung pro Köln/Archiv/2013

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von H7 in Abschnitt Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen

Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen

Folgender Satz ist in diesem Zusammenhang sachlich falsch.

"Der Schaden für die Stadt soll etwa 100.000 Euro betragen."

Nicht einmal die Staatsanwaltschaft behauptet das. Es steht vielmehr der Vorwurf im Raum, dass der Schaden maximal "bis zu 100.000 Euro" betragen könnte, sollten sich die Vorwürfe vollumfänglich als wahr herausstellen.

Das ist sachlich natürlich ein großer Unterschied. Mein Verbesserungsvorschlag wäre deshalb:

"Der Schaden für die Stadt soll bis zu 100.000 Euro betragen." (nicht signierter Beitrag von 194.8.223.8 (Diskussion) 10:36, 28. Mär. 2013 (CET))

Ich habe gerade die angegebene Quelle (welt.de) nachgesehen. Da ist das so enthalten, wie ich das jetzt als wörtliches Zitat herausgestellt habe. Falls es eine aktuellere Entwicklung gibt oder sich herausstellt, dass der Schaden doch kleiner ist, kann man das natürlich mit geeigneter Quelle entsprechend anpassen. --H7 (Diskussion) 10:57, 28. Mär. 2013 (CET)