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Leichter Ladungsträger Goliath

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Goliath-Zwergpanzer B-1-B
Goliath-Ladungsträger
Sdkfz 303 (Goliath) im Panzermuseum Bovington, UK
Datei:Goliath1 .jpg
Detailansicht - Sdkfz 303 (Goliath) im Panzermuseum Bovington, UK

Als Goliath wurde ein deutscher Zwergpanzer bezeichnet, der in den letzten Jahren des Zweiten Weltkriegs durch Funk- oder Kabelsteuerung Sprengladungen in feindliche Stellungen lenken konnte. Er erhielt als Leichter Ladungsträger die offiziellen Bezeichnungen Sd.Kfz. 302/303a/303b.

Im Jahre 1940 wurde ein von der französischen Firma Kegresse entwickelter kleiner Sprengladungsträger in der Seine versenkt und von den Deutschen wieder geborgen. Nach einer genauen Untersuchung wurde im November 1940 der Auftrag an die Firma Borgward vergeben, ein über Kabel fernlenkbares, kleines Raupenfahrzeug zu entwickeln, das mindestens 50 kg Sprengstoff tragen können sollte.

Der Verwendungszweck war, Bunker, feindliche Stellungen oder sogar Panzer aus sicherer Entfernung mit Hilfe des Wagens sprengen zu können. Da die Sprengladung nicht abgesetzt werden konnte, wurde das komplette Fahrzeug mitgesprengt.

Das Mini-Fahrzeug wurde von der deutschen Wehrmacht erstmals am 16. Februar 1944 in Italien eingesetzt. Bei dem unbemannten Fernlenkfahrzeug handelt es sich eigentlich um eine rollende Sprengladung, die verdeckt ins Ziel gelenkt werden konnte. Insbesondere bei Anzio konnte das Gerät während der Invasion gegen die anrückenden Alliierten durchschlagende Erfolge erzielen. Es zeigt sich aber im spätern verlauf des Krieges, dass der Aufwand zu hoch war und weiter größere Erfolge sind nicht bekannt.

  • Typ B-1-A
    • Funklenkung
    • Reichweite: 1 km
  • Typ B-1-B
    • Kabelsteuerung
  • Beide Typen:
    • Länge: 1,6 Meter
    • Breite: 0,66 Meter
    • Höhe: 0,67 Meter
    • Geschwindigkeit: 19 km/h

Literatur

  • OKW: Vorschrift D 654/10 Leichter Ladungsträger Sd.-Kfz. 303 Gerätebeschreibung und Bedienungsanweisung vom 1. April 1943
  • OKW: Vorschrift D 654/11 Leichter Ladungsträger Sd.-Kfz. 303 Ersatzteilliste vom 1. April 1943