Musikinstrument
Gegenstand, der mit dem Ziel konstruiert oder verändert wurde, Musik zu erzeugen
Ein Musikinstrument ist ein Gegenstand, der mit dem Ziel konstruiert oder verändert wurde, um mit ihm Musik zu erzeugen. Im Prinzip kann jeder Gegenstand, der Töne hervorbringt, als Musikinstrument dienen, jedoch wird der Ausdruck normalerweise nur für die Gegenstände verwandt, die zu diesem Zweck hergestellt oder verändert wurden.
Klassifikation
Instrumente werden in dem Klassifikationsschema von Curt Sachs und Erich von Hornbostel nach der Art ihrer Tonerzeugung unterteilt:
- Chordophone (Saiteninstrumente / Tonerzeugung durch Saiten)
- Streichinstrumente wie die Geige
- Zupfinstrumente wie die Gitarre
- Schlaginstrumente wie das Klavier
- Aerophone ("Luftklinger" / Tonerzeugung durch Luftstrom)
- Blasinstrumente
- Tasten-Aerophone:
- Orgel
- Harmonium,
- Handzuginstrumente
- Akkordeon oder Piano-Akkordeon
- Chromatisches Akkordeon oder Schrammelharmonika
- Diatonisches Akkordeon oder Steirische Harmonika
- Bandoneons
- Konzertinas
- Baijans
- Membranophone ("Fellklinger" / Tonerzeugung durch schwingendes Fell)
- Idiophone ("Selbstklinger" / Tonerzeugung durch Klingen des gesamten Instruments)
- Elektrophone (Elektronische Instrumente)
Innerhalb dieses Schemas sind Mischformen möglich.
Eine andere Einteilung richtet sich nach der Art der Benutzung durch den Spieler:
Siehe auch Liste der Musikinstrumente