--- Ich habe zwei kritische Links sowie meinen Link zur Kapitallebensversicherung wieder eingefügt, um Verbrauchern auch eine unabhängige Betrachtung des Produkts (schließlich ja auch außerhalb des Wikis) zu ermöglichen. Alle Links sind keineswegs pauschal, denn die steuerliche Betrachtung ist nur eine von vielen Punkten, mit denen argumentiert wird. Das AltEinkG (also: Alterseinkünftegesetz) nimmt dem Produkt eigentlich den letzten Reiz. Aber wie gesagt: Das ist in der Tat eine subjektive Betrachtung, die nichts direkt im Wikipedia zu suchen hat, aber im Rahmen eines mündigen Verbraucherschutzes sehr wichtig ist (... denn auf der anderen Seite des Zauns stehen diverse Versicherungsvertreter, die dank einer exorbitant hohen Provision das Produkt jahrelang ins Volk gedrückt haben...) JörgStroisch 20.37, 23. Sep 2005
--- Habe eine Frage zu Lebensversicherungen? Seit wann gibt es solche überhaupt?
- 18. Juni 1583: Erste Lebensversicherung abgeschlossen
- Quelle: WDR2 - Stichtag --Slpeter 14:44, 27. Jun 2005 (CEST)
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Hallo zusammen
Die Aussage, dass der Abschluss einer Kapitallebensversicherung (KLV) vermieden werden sollte ist zu pauschal. Abhängig vom Zweck gibt es zahlreiche Anwendungen, bei denen es auch nach Reduzierung der steuerlichen Privilegierung durch das AltEinkG keine Alternativen gibt (z.B. bei der Gestaltung von Vermögensübergang durch Schenkung oder Erbe).
Dass die KLV wegen ihrer hohen Provision bevorzugt angeboten wird ist richtig. Da aber bei fast allen Anbietern die Provisionen für Renten-, fondsgebundene und KLV identisch ist, ist dies kein spezieller Nachteil der KLV. Im Übrigen sind die Provisionen auf andere Anlageprodukte vergleichbar.
Gert 22:12, 13. Aug 2005 (CEST)
Links
Ich bin der Auffassung, dass ein aktuelles Urteil des höchsten deutschen Gerichts zur im Artikel beschriebenen Materie im Artikel bleiben muss. --Pelz 23:21, 21. Okt 2005 (CEST)
- Die Seite soll informieren und kein Forum für Lebensversicherungsgegner werden. Ein kritischer Link genügt meines Erachtens voll und ganz. Außerdem sind die 2 aktuellen Urteile weit unspäktakulärer, als von den Medien propagiert. Alternativ dazu kann man ja auch Pro-LV-Links, bspw. des GDV einfügen, jedoch wird dann die Seite nicht unbegingt übersichtlicher, zumal dann ein Schlagabtausch der Gegener und Befürworter anfängt. --dk77 09:05, 22.Okt 2005 (CEST)
- Ich persönlich bin kein Gegner der LV. Aber ein Urteil des , wie bereits ausgeführt, höchsten Gerichts gehört hier hin. Auch wenn man es persönlich eher für unspäktakulär hält. --Pelz 03:08, 23. Okt 2005 (CEST)
- Es gibt so viele Urteile des BVG, wenn wir die in jeden Artikel einfügen würden...
- Ich persönlich bin kein Gegner der LV. Aber ein Urteil des , wie bereits ausgeführt, höchsten Gerichts gehört hier hin. Auch wenn man es persönlich eher für unspäktakulär hält. --Pelz 03:08, 23. Okt 2005 (CEST)
De facto ist es aber so, dass das Urteil eher unspäktakulär ist, da es sich eigentlich nur mit der Klarheit der Formulierung der Versicherungsbedingungen vor 2001 beschäftigt. Zu den aktuellen Lebensversicherungstarifen hat es nur einen indirekten Bezug.--Dk77 09:47, 23. Okt 2005 (CEST)
- Nur noch mal zur Bekräftigung: Das Urteil beschäftigt sich nicht nur mit den Versicherungsbedingungen vor 2001 sonder das Gerichtig beschäftigt sich mit den Versicherungsbedingungen vor 2001. Vom Urteilsspruch sind (nach meiner unmaßgeblichen Schätzung) sicher x-Millionen von noch laufenden Verträgen betroffen. Der Urteilsspruch ist in einem Maße in der Presse besprochen worden, dass er als Link hier hin gehört. Er ist eben nicht einer der vielen BVG-Urteile die entweder Einzelfälle regeln oder doch nur Speziallisten interessieren. Das Urteil spricht sich nicht generell gegen LV's aus, sondern stellt die Rechte der Kunden klar. Der Link gehört hier rein. --Pelz 00:34, 24. Okt 2005 (CEST)
Seid Ihr eigentlich sicher, daß Ihr hier das gewünschte urteil verlinkt habt? Meiner meinung nach interessiert dieses Urteil hier zum Thema "Übertragung des Bestands von Lebensversicherungsverträgen" nur sehr wenige. Ich unterstelle mal, Ihr wolltet das Urteil über die Nichtigkeit der Bedingungen zwischen 1995 und 2001 verlinken (http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2001-5&Seite=4&client=12&nr=22568&pos=134&anz=174) oder das (aktuellere) BGH-Urteil vom 12. Oktober 2005, das die Ersetzung der Bedingungen durch das Treuhänderverfahren, die die Branche angestrebt hatte, in der durchgeführten Form verwirft und jetzt eine Ersatzregelung festlegt - hier der Link zum Urteilstext in einem der drei Fälle beim BGH: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2005-10&Seite=4&client=12&nr=34232&pos=139&anz=233
Da ich neu hier bin, noch eine Frage: Die Aufteilung der Versicherungsarten nach "Die Vielfalt von Lebensversicherungen lässt sich in vier große Gruppen einteilen:
* Risikolebensversicherung * Kapitallebensversicherung * Fondsgebundene Lebensversicherung * Rentenversicherung"
ist eine Einteilung nach Äpfeln und Birnen. Äpfel unterscheiden sich nach der Form der Versicherungsleistung: Kapital (einmalig, z. B. Risikoleben oder kapitalbildende Lebensvers. mit Anlage auf Risiko der Gesellschaft - klassisch - oder auf eigenes Risiko - in Fonds -) oder Rente (laufende, wiederkehrende Leistungen, auch Berufsunfähigkeitsvers. gehören hierzu). Birnen ist die Untescheidung, ob eine sichere Leistung (dann ist der Vertrag KapitalBILDEND) oder eine unsichere Leistung (dann nur eine Riskoversicherung) versprochen wird. Zuletzt wird noch die Form der Kapitalbildung (Fondsgebunden) in den Obstkorb geworfen.
Will man das ändern, muß man aber wohl den ganzen Teil des Artikels umstricken, das führt dann womöglich zu Diskussionen der Kap-LV-Gegner und -befürworter.
Wie verhält man sich als "Anfänger" in dieser Situation? Hat da jemand einen Ratschlag? --Hans Jürgen Alt 21:42, 12. Dez 2005 (CET)
- Hallo Hans Jürgen Alt, ich teile Deine Kritik,
- ich bin weiterhin der Auffassung, daß dieser Satz so nicht Bestand haben sollte: "Die (private) Rentenversicherung ist auch zur Lebensversicherung zu rechnen, da sie grundsätzlich auch auf Basis der Lebenserwartung der versicherten Person kalkuliert wird."
- Meiner Auffassung nach ist folgendes richtig:
- Man unterscheidet bei den Lebensversicherungen zwischen Risiko- und Kapitallebensversicherungen.
- Kapitallebensversicherungen sind manchmal als fondsgebundene Lebensversicherung ausgestaltet.
- Die Auszahlungssummen von Kapitallebensversicherungen werden oft als Einmaleinzahlung für Rentenversicherungen genutzt. Es gibt auch Konstruktionen, in denen die Verrentung des angesparten Kapitals von Anfang an vertraglich vereinbart ist.
- Wäre das so besser? --Raubfisch 11:04, 21. Jan 2006 (CET)
Unerwünschte Nebenwirkung?
Auch diese Aussage im Artikel halte ich für fragwürdig:
- "Eine Anwendung, bei der der Versicherungsanteil ein unerwünschter Nebeneffekt, ist:
- Kapitalanlage, Sparprodukt mit geringer Rendite, das eine regelmäßige Anlage von sehr kleinen Beträgen erlaubt (ganz allgemein oder für einen konkreten Zweck, z. B. die Ausbildungsversicherung und die Aussteuerversicherung)."
- Wenn eine Ausbildungsversicherung überhaupt Sinn macht, dann wegen der dadurch gegebenen Sicherheit, daß den Kindern das Geld für ihre Ausbildung auch bei vorzeitigem Tod des Ernährers zur Verfügung steht. Ansonsten wäre ein Sparvertrag meist rentabler, da bei anderen Sparformen viel geringere Kosten anfallen. --Raubfisch 11:18, 21. Jan 2006 (CET)