Diskussion:Hohenbodmaner Linde

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Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Schubbay in Abschnitt Auffälliges bis Unstimmiges

Anlässlich einer teilweisen Durchsicht

Mir scheinen vor allem die administrativen Aspekte zu sehr dargestellt, dagegen fehlen teils Erklärungen, in welcher Art konkret saniert wurde. Ich denke, der Verwaltungsgang ist nicht in der dargestellten Breite interessant, man sollte da raffen. Andere Einzelpunkte:

  • Ist die Rasenfläche wirklich dreieckig? Wenn man sie mit Länge mal Breite beschreiben kann, ist sie doch eher viereckig, darauf deuten auch die vier (!) angrenzenden Straßenflächen hin.
  • Wenn der Ort Bodman erst 1325 berstmals nachgewiesen ist, wie kann dann die Adelsfamilie sicher bis 1285 dort gewohnt haben?

--Silvicola Disk 21:30, 30. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Hallo Silvicola, über die Sanierungen selbst konnte ich wenig in Erfahrung bringen, obwohl ich alle drei Naturschutzbehörden kontaktiert habe. Aber auch der Verwaltungsgang finde ich in Anbedracht eines Baumes schon interessant. Also die Rasenfläche ist auf dem Luftbild eindeutig dreieckig, mit gerundeten Ecken. Das mit den vier Straßenflächen habe ich bei der Kandidaturseite angesprochen. Die vierte Straßenseite grenzt an die Dreiecksspitze. Das mit den Jahreszahlen sind unter anderem Wiedersprüche die sich in den Quellen finden. Bei de Angaben sind ja mit Quellen belegt, könnte sie aber noch mit weiteren Belegen. Grüße -- Rainer Lippert 22:34, 30. Jan. 2014 (CET)Beantworten


Auffälliges bis Unstimmiges

0. Öfter Inkonsequenz im Gebrauch der Zeiten.
Jetzt korrekt? --Schubbay (Diskussion) 11:32, 5. Feb. 2014 (CET)Beantworten
Besser, aber noch nicht überall stilistisch befriedigend. Ich nehme mal diese längere Partie:
Dieser besichtigte am 10. September 2010 die Linde und erstellte am 14. November 2010 ein 13-seitiges Gutachten[18] für knapp 2100 Euro, von denen der Bodenseekreis 70 Prozent trug.[16]
Da sich die Linde inmitten der Ortslage befindet und von drei Verkehrsstraßen umgeben ist, sind die Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht entsprechend hoch.[19]
Bei der Untersuchung wurden der Standort mit Baumumfeld, der Standraum, die Wurzelanläufe, der Stamm, die Starkverzweigungen und sämtliche Teile der Krone bis in die Feinverzweigung visuell überprüft.[20]
Der Schwerpunkt lag auf der Vitalität und den für die Verkehrssicherheit relevanten biomechanischen Aspekten.[20]
Die Gehölzvitalität wurde anhand des Schlüssels des Forstwissenschaftlers Andreas Roloff, der von Vs 0 bis Vs 3 reicht, mit Vs 1–2 eingestuft, was bedeutet, dass sich die Linde im Übergangsbereich von der Degenerationsphase zur Stagnationsphase befindet.[21]
Das Ganze ist eine rückblickende Betrachtung, und man weiß doch heute anscheinend, wie alles gemacht wurde und ausgegangen ist. Die Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht (s.a.u. 13.) können semantisch auf zweierlei Arten aufgefasst werden. Einmal als durch besondere Umstände eingetretene Anforderungen, die sind danach wohl erfüllt worden sind, und das erforderte hier beim Verb waren. Zum andern als beständig andauernde Anforderungen, die als sozusagen ewige Norm zutreffend ein sind erfordern. Wenn man die Partie so liest, kann man also wähnen, dass über den inzwischen herbeigeführten Zustand gar nichts ausgesagt wird und fragt sich dann, wieso eigentlich nicht?
Analog unten bei befindet. Die Zeitform Präsens ist völlig angemessen als reine Beschreibung der "festlegungs-ewigen" Vitalitätsskala, insofern sich das auf den konkreten Baum bezieht, wird damit aber ein, wie ich's aus dem übrigen Text verstanden habe, schon vergangener Zustand genannt, denn der Kümmerling hat sich doch gegenüber dem Zustand zur Gutachtenszeit sehr gebessert, insofern erzeugt das den falschen Eindruck eines noch heute Kümmerns.
Ich will gewiss nicht sagen, dass man von der Partie unbedingt falsch informiert wird, weil man ja schließlich beim Lesen mitdenkt, und die den diffusen Zeitengebrauch auslösende Zitiersituation mitdenkt, aber die Satzfolge, so wie sie ist, verwirrt unnötig.
Beim ersten Punkt könnte man – mehr und hoffentlich Richtiges sagend – etwa so umformulieren: Der Gutachter ging zuerst auf den innerörtlichen Standort ein, der welchem Verantwortlichen auch immer auch immer besondere Pflichten zur Wahrung der Verkehrssicherheit auferlegt.
Beim zweiten Punkt würde ich en passant die für den Uneingeweihten recht unnütze und ja nicht einmal per Link erklärte numerische Bewertung wegfallen lassen und so schreiben: Der Vitalität des Baumes nach der Roloffschen Skala? gab der Gutachter eine mittlere Note, er befand sich damals danach zwischen Stagnation und Degeneration. Den Roloffschen Skalenwert und vielleicht sogar den ganzen Roloff kann man ja gerne in eine Fußnote verschieben, wenn's denn überhaupt genannt werden soll. Es geht hier ja nicht um Belehrungen über Vitalitätsskalen, sondern um den bestimmten Baum. Vielleicht kann man auch noch schlichter sagen: Der Gutachter sah damals den Baum zwischen Stagnation und Degeneration stehen.
Die zwei Vorschläge sind ad hoc und womöglich noch etwas unbedacht. Gruß von --Silvicola Disk 16:18, 5. Feb. 2014 (CET)Beantworten
Ich habe die beiden beranstandeten Präsensformen ins Präteritum geändert, eine Notwendigkeit für weitere sprachliche Umformulierungen sehe ich in diesem Zusammenhang nicht. --Schubbay (Diskussion) 16:31, 8. Feb. 2014 (CET)Beantworten
1. Die Prädikate Championtree Unter uns gesagt: gräßlich, diese Anglomanie! und NBB Unter uns gesagt: gräßlich, diese Abkürzungsmanie! kommen im Einleitungsabschnitt vor, inklusive einer ersten Andeutung der komplizierten Kriterien, wie dann auch weiter unten nochmals. Wäre es nicht vielleicht besser, um Redundanz zu vermeiden, das Thema im Eingangsabschnitt nur in allgemeinerer Form anzusprechen, eine der größten und bedeutendsten Linden Deutschlands / die (ehedem) stärkste Linde Badens o.ä., und das Detail und die Einzelprädikate dann dem Abschnitt unten zu überlassen? Dann würde die Einleitung auch griffiger.
2. Wieso überhaupt die Lageangaben relativ zum Bodensee, und sogar mit numerischen Maßangaben? Ist das vielleicht klimatisch relevant? Ausgeführt ist jedenfalls nichts dazu.
3. Lage, jetziger Wurzelraum — Da scheint etwas Diachrones auf, von dem ich vermute, es wäre besser bei den historischen Ausführungen aufgehoben. Vielleicht ist es eine Spur der Wurzelbeschädigungen durch die Gräben, worauf sich der Wurzelraum i.W. nun auf den sockelhohen Bereich beschränkt. Ist diese Sockelhöhe eigentlich irgendwann einmal aufgeschüttet worden, oder ist diese Terrainhöhe alt?
4. Bauarbeiten und Sanierungen: Die schädlichen Folgen der Bauarbeiten werden zunächst als Offensichtlichkeiten genannt und dann nochmals als Ergebnis der Gutachten angeführt. Das ist, zumindest nach der jetzigen Darreichungsweise, zweimal fast dieselbe Kost.
5. Um Zeitsprung in der Erzählung zu vermeiden, könnte man die Bauzaunabsperrung chronologisch eingeordnet nennen, nicht im Rückblick wie derzeit.
6. Für eine Fällung hätte die Verwaltungsgemeinschaft die rechtlichen Voraussetzungen schaffen müssen. — Vager Administrativstil, besser sagen, was konkret gemeint ist, vielleicht: "Eine Fällung hätte die Verwaltungsgemeinschaft anordnen müssen."
7. Gutachten und Sanierung: Er animierte die Bürger der Gemeinde — Was genau: regte an, rief dazu auf, drängte dazu
8. ein erneutes Gutachten über die mögliche Reststandzeit des Baumes unter Berücksichtigung der Verkehrssicherungspflicht und der Ästhetik erstellen zu lassen – Sachlich hängt die mögliche Reststandzeit nicht davon an, ob der Baum auch ansehnlich ist. Besser genauer sagen, was gemeint war. Vielleicht war gemeint: Er regte dazu an, ein neues Gutachten erstellen zu lassen darüber, wie lange der Baum noch in ansehnlicher Gestalt stehen könne, nachdem man die auch darin zu bestimmenden Eingriffe zum Schutz vor Unfällen vorgenommen hätte, und welche Kosten dabei entstünden.
9. ein 13-seitiges Gutachten[18] für knapp 2100 Euro, von denen der Bodenseekreis 70 Prozent trug. — erscheint mir zu Kostenträger-pingelig
10. Gewindestangen, nachzustellende Schlaufen — Man kann sich dazu als Laie nicht unbedingt etwas vorstellen.
11. Abschnitt Beschreibung. Sollte er, insofern er den Ist-Zustand wiedergibt, nicht vor allen historischen Ausführungen stehen? Oder man bringt die Beschreibung des jedesmaligen Zustands konsequent zu jedem Zeitpunkt. Maßnahmen und ihre Folgeustände gehören sachlich zusammen und sollten nicht in zwei Spuren erzählt werden.
12. Abschnitt Alter. Ebenso vielleicht vorzuziehen.

--Silvicola Disk 10:42, 5. Feb. 2014 (CET) Außer der Reihenfolge weiter:Beantworten

13. Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht — Doppelt gemoppelt. --Silvicola Disk 16:28, 5. Feb. 2014 (CET)Beantworten