Bildtafel der Verkehrszeichen im Deutschen Reich von 1910 bis 1923

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Die Bildtafel der Verkehrszeichen im Deutschen Reich von 1910 bis 1925 zeigt die Verkehrszeichen im Deutschen Reich während des Deutschen Kaiserreichs und der Weimarer Republik, wie sie durch das Internationale Abkommen über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen vom 11. Oktober 1909 festgelegt worden sind. Die damals in Paris abgehaltene Konferenz brachte den ersten bedeutenden Zusammenschluß von Staaten, der auf den sich internationalisierenden Automobilverkehrs mit vereinheitlichten Standards reagierte.

Die Mitgliedsstaaten verpflichteten sich darüber zu wachen, daß die gefährlichen Wegstellen mit den durch die Konferenz vorgeschriebenen Warungstafeln gesichert würden. Abweichungen von den Zeichen waren nur durch gegenseitige Einvernahme der Mitgliedsstaaten möglich. Der Vertrag betonte, daß insbesondere die Anbringung von Schildern für Zollämter, Mautstellen und Steuerhebestellen frei gestattet sei. Die Ratifizierung erfolgte am 1. März 1910.

Warnungstafeln nach Anlage D zu § 8 des Internationalen Verkehrsabkommens von 1909

Anmerkungen