Diskussion:Pädophilie/Archiv/003

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Letzter Kommentar: vor 21 Jahren von F65.4

Pädophilie wird strafrechtlich verfolgt, weil Erwachsene wegen ihrer körperlichen, finanziellen, erzieherischen oder sonstigen Überlegenheit die Kinder und Jugendlichen zu sexuellen Aktivitäten zwingen können, die sie nicht wollen.

Dieses Argument hat nie eine Rolle gespielt, es ist (in Dtld.) auch rechtlich anders geregelt.
Wie ist es dann geregelt? --zeno 00:12, 24. Apr 2003 (CEST)
Pädophilie wird sehr wohl strafrechtlich verfolgt. Es werden Freiheitsstrafen bis zu 10 Jahren verhängt (§176 StGB).

Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber das Schutzalter für sexuelle Handlungen auf 14 Jahre festgelegt. Personen mit pädophilen Neigungen sollten daher versuchen, nicht mit Minderjährigen selbst in sexuellen Kontakt zu treten, sondern ihre Bedürfnisse mit anderen Erwachsenen in Form von Rollenspielen auszuleben. Stuß -- ptr.

Absolut kein Stuss. Siehe oben! §176 wurde jetzt unter "Pädophilie" eingefügt.
Originaltext ist wohl nicht das schlaueste für einen Enzyklopädieartikel (wohl aber eine gute Grundlage).
Besser den Inhalt zusammenfassen/interpretieren/mit der Auslegung abgleichen.
Weiß jemand, wie es in den anderen deutschsprachigen Ländern mit der rechtlichen Situation aussieht?
Ich weiß nur, dass in Österreich sexueller Verkehr zw. männlichen Minder- und Volljähringen (und seien sie 17 und 19 Jahre alt) unter Strafe gestellt ist oder war. Gibt es dort ansonsten noch weitere Gesetze dort? Und die Schweiz?
--zeno 00:39, 24. Apr 2003 (CEST)

Hallo,

erfreulicherweise habe ich fest gestellt, dass es zu diesem Thema nun etwas gibt und habe mir gleich erlaubt, ein paar Stellen umzuschreiben.

Pädophilie - als Neigung oder Orientierung verstanden - ist nicht mit Kindesmissbrauch gleich zusetzen. Dies kam an der einen oder anderen Stelle jedoch durch.

Für jemanden, der primär das Wohl der Kinder im Auge hat und der selbst keine pädophilen Neigungen hat, liegt beides dicht beieinander, zumal Pädophile das Bedürfnis haben, sexuelle Handlungen an Kindern vorzunehmen (oder etwa nicht?). Von den Pädophilen selbst wird ihre Neigung meist in ein zu positives Licht gestellt. Dies sollte man bedenken. Die deutsche Rechtsprechung spricht da oft eine deutlichere Sprache.

Dazu habe ich schon einmal die juristische Definition von Kindesmissbrauch angelegt (mit Verweis auf eine eigene Seite für den Gesetzestext). Vielleicht kann man dies aber auch unter sexueller Missbrauch unterbringen (der allerdings auch wieder sexuellen Missbrauch Jugendlicher miteinfasst). Die Handlungsempfehlung habe ich entfernt. Dies hat imho in einer Enzyklopädie nichts zu suchen, Pädophile können sich an einen Therapeuten wenden.

Zum Schutzalter: die umfangreichste Auflistung, die ich kenne, ist http://www.ageofconsent.com Von dem österreichischen Juristen Helmut Graupner habe ich einen guten Überblick (zusammengefasst) als Vortrag auf englisch abgefasst. Wegen (c) müsste ich aber um Erlaubnis der Veröffentlichung und nach einer deutschen Version fragen oder schauen, ob ich das im Internet finde.

F65.4 19:02, 24. Apr 2003 (CEST)

  1. Ferner müssen die sexuellen Handlungen gegenüber den Kindern "in bloßer unzüchtiger Betastung und Onanisirung der Opfer" bestehen. "Gleichwohl führen sie zur Befriedigung des Betreffenden, selbst wenn er dabei nicht zur Ejaculation gelangt."
  2. "Die Paedophilen sind unerregbar durch sexuale Reize des erwachsenen Individuums, an welchen der coitus nur faute de mieux und ohne seelische Befriedigung vollzogen wird."

Erscheint mir hier unpassend (i) K-E hat dies so geschrieben, das hat aber mit dem allgemeinen Begriff nichts zu tun und gehört auch eher in einen (zukünftigen) Abscnitt über Phänomenologie (ii) mir ist nicht bekannt, daß irgeneiner heute dies in seine Definition aufgenommen hätte.

Dies gehört sehr wohl zur ursprünglichen Definition von K-E dazu. Warum sollte man dies nicht so anführen? Übrigens wird es auch im Internet-Artikel von Dipl. Psych. Sophinette Becker zitiert.

Charakteristisch ist aber für alle Pädophilen, dass eine primäre psychosexuelle Fixierung auf vorpubertäre Mädchen oder Jungen zwischen fünf bis vierzehn Jahren besteht, wobei es zwei Gipfel in der Alterspräferenz gibt: der eine Gipfel liegt bei 5-6 Jahren, der andere bei 11-12 Jahren. (i) Wiederholung, (ii) Beleg?

(i) keine reine Wiederholung, sondern ergänzende Präzisierung; (ii) wissenschaftl. Quelle im Artikel von Dipl. Psych. Sophinette Becker

"Pädophilie, Kindsmissbrauch" im Lexikon der Sexualität von medicine worldwide -- finde ich sehr ärgerlich und indiskutabel.

ärgerlich für wen, für die Pädophilen selbst, weil sie von medizinisch-juristischer Seite negativer gesehen werden als sie gern selbst gesehen werden wollen? Die Aussage "Pädophilie wird strafrechtlich nicht verfolgt, wohl aber sexuelle Handlungen mit Kindern (Kindesmissbrauch)" erscheint unter diesem Blickwinkel ziemlich problematisch.

Noch etwas: K-E spricht von »unreif«, gemeint ist halt noch nicht geschlechtsreif, warum also es doppelt sagen? -- ptr.

ist so genauer zitiert, denn Kinder in der Pubertät können bereits geschlechtsreif sein

Ich habe ein paar Änderungen vorgenommen.

  • Pädophilie bescreibt die _primäre_ Neigung, nicht bloß das Vorhandensein ein Neigung zu Kindern
  • "Doch mag diese spitzfindige Unterscheidung ..." gelöscht. Dies ist zu stark wertend und sowieso selbsterklärend.
  • "Nach wissenschaftlichen Untersuchungen ist aber für die meisten Pädophilen charakteristisch ..." geändert. Pädophilie ist als die primäre Neigung zu Kindern definiert. Somit ist dies für _alle_ Pädophilen charakteristisch. Wissenschaftlich muss dies nicht erst untersucht werden. Das ergibt sich aus der Definition.
  • "Seelische Störung" umbenannt in Persönlichkeitsstörung. "Seelisch" ist kein psychologischer Begriff.
  • "Pädophilie wird dann strafrechtlich verfolgt..." Die Neigung wird nicht strafrechtlich verfolgt, nur das Ausleben derselben. Zur strafrechtlichen Bestimmung: diese sollte unter der juristischen Definition Kindesmissbrauch erläutert werden. Die juristische Begründung ist nicht die hier wieder gegebene. Ich werde dort noch ein wenig mehr dazu schreiben.
  • "Rollenspiele" das ist psychologischer Unsinn. Ein Pädophiler ist am Körper und am Wesen eines Kindes interessiert. Da sind Rollenspiele kein Ersatz. Keine Therapie schlägt solche Rollenspiele vor.
Wieso steht dann im Lexikon der Sexualität ein einschlägiger Hinweis dazu?
Das weiß ich auch nicht. Über Pädophilie wurde/wird eine Menge Mist geschrieben. F65.4 20:16, 13. Mai 2003 (CEST)
Dies ist kein Argument, um die Empfehlung mit dem Rollenspiel unter den Tisch fallen zu lassen. Offenbar glaubt die Fachwissenschaft, hier eine Möglichkeit für Pädophile gefunden zu haben.

F65.4 18:47, 13. Mai 2003 (CEST)

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"Pädophilie wird aber dann strafrechtlich verfolgt, wenn Erwachsene wegen ihrer körperlichen, finanziellen, erzieherischen oder sonstigen Überlegenheit die Kinder und Jugendlichen zu sexuellen Aktivitäten zwingen, die sie nicht wollen. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber das Schutzalter für sexuelle Handlungen auf 14 Jahre festgelegt."

Die Begründung des Gesetzgebers ist eine andere (siehe Kindesmissbrauch Das habe ich dort bereits nachgezogen). Strafbar sind sexuelle Handlungen mit Kindern grundsätzlich und nicht bloß bei Zwang. Insofern ist diese Beschreibung nicht korrekt. Die Durchsetzung von sexuellen Wünschen mittels körperlicher Überlegenheit wird mit sexueller Nötigung, die mit finanzieller und erzieherischer Überlegenheit mittels sexuellem Missbrauch von Jugendlichen bestraft. Pädophilie beschreibt eine Neigung und als solche kann sie nicht bestraft werden. Dies müsste man also anders formulieren.

"Keine Pädophilie liegt demnach immer dann vor, wenn ..." geändert. Es gibt auch Mischfälle wie "demente Pädophile". Vielleicht kann man dies bei Gelegenheit auch genauer herausarbeiten. Vorschläge?

F65.4 22:53, 13. Mai 2003 (CEST)