Als Beilagen (auch Beigabe) bezeichnet man Bestandteile von Gerichten. Sie geben einem Gericht neben der Zubereitungsart den bestimmenden Charakter. Typische Beilagen werden als Garnitur bezeichnet.
In Deutschland unterteilt man die Beilagen heute in Sättigungsbeilagen und Gemüsebeilagen, ursprünglich ist „Sättigungsbeilage“ ein Begriff der DDR-Gastronomie.[1][2] Birgit Wolf definiert den DDR-Begriff Sättigungsbeilage als „Sammelbezeichnung für die in Gaststätten zu Fleischgerichten gereichten Kartoffeln, Reis, Nudeln, wenn bei Druck der Speisekarte nicht absehbar war, was zur Verfügung stehen würde.“[2] Im Wiener Raum wird speziell bei Fleischgerichten auch der Begriff Zuspeise verwendet.[3]
Beilagenarten
Sättigungsbeilage
Als Sättigungsbeilagen werden heute in ganz Deutschland kohlenhydratreiche Lebensmittel bezeichnet, die bei einer Mahlzeit vor allem Kalorien und Ballaststoffe liefern sollen, um zur Sättigung beizutragen. Typischerweise sind sie wenig bzw. mild gewürzt um den Charakter des Gerichts nicht zu beeinflussen. Sie werden überwiegend warm oder im abgekühlten Zustand (z.B. Lauwarmer Kartoffelsalat) angeboten. Daneben sind Salate aus Kartoffeln und Nudeln verbreitete Beilagen.
Als Sättigungsbeilage bezeichnet man:
- Teigwaren: Nudeln, Spätzle
- Pflanzenknollen: Kartoffel, Süßkartoffel, Topinambur
- Klöße wie Knödel und Nocken
- verschiedene Getreidearten wie Reis und Hirse sowie grundsätzlich auch Mais (Mais wird teilweise ähnlich wie Gemüse behandelt.)
- Brei von Erbsen und anderen Hülsenfrüchten (Kichererbsen, Bohnen)
Gemüsebeilagen
Gemüsebeilagen sind kohlenhydratarme Lebensmittel, die hauptsächlich der Aufwertung der Mahlzeit mit Ballaststoffen und Wirkstoffen wie Vitaminen und Mineralstoffen dienen. Einige Beilagen aus Kohl sollen außerdem die Verdauung des Gerichts fördern.
Als Gemüsebeilage bezeichnet man:
- gegarte frische Gemüse und Pilze
- gekochtes oder gedünstetes Gemüse: Blattgemüse, Wurzelgemüse (Karotten, Rote Bete u.a.), Hülsenfrüchte u.a.
Daneben wird zu einigen Gerichten auch Salat als Beilage serviert. Bei manchen theoretischen Einteilungen wird auch die Garnitur und Dekoration als Gemüsebeilage bezeichnet.
Einzelnachweise
- ↑ Peter von Polenz, Deutsche Sprachgeschichte vom Spätmittelalter bis zur Gegenwart, 1991, S. 430
- ↑ a b Birgit Wolf, Sprache in der DDR. Ein Wörterbuch, 2000, Artikel Sättigungsbeilage
- ↑ Eintrag zu Beilage (Speise) im Austria-Forum (im ABC zur Volkskunde Österreichs) abgerufen am 5. Dezember 2011
Literatur
- Erhard Gorys: Das neue Küchenlexikon. 7. Auflage. dtv, München 2001. ISBN 3-423362-45-6.
- Richard Hering: Herings Lexikon der Küche. 23. Auflage. Pfanneberg, Haan-Gruiten 2001, ISBN 3-805704-70-4.
- Gerd Freudenberg, Jürgen Herrmann, Bernd Patzig: Lehrbuch für Köche. Teil 4: Speisenlehre und Angebotslehre. Fachbuchverlag, Leipzig 1977.