Verwaltungseinheit
Verwaltungseinheit ist ein Überbegriff zur regionalen oder thematischen Gliederung der öffentlichen Verwaltung.
Die Gliederung erfolgt im Regelfall hierarchisch nach regionalen bzw. nach thematischen Gesichtspunkten. Ähnliche Prinzipien gelten auch für die Leitung und Verwaltung von Unternehmen.
Der Begriff "Verwaltungseinheit" in der Rechtsordnung
Die Gemeindestruktur in Deutschland und Österreich
(folgt später; allenfalls bitte ergänzen)
Die Gemeinde in der Schweiz
Auch in der Schweiz ist die Gemeinde die kleinste, mit zahlreichen politischen Kompetenzen ausgestattete Verwaltungseinheit, obwohl sie bis 1999 in der konföderalen Verfassung nicht ausdrücklich erwähnt und den Kantonen überlassen war. In grundbücherlicher und technischer Hinsicht gab es sie hingegen seit jeher, weil z.B. der Kataster und das Grundbuch nach sehr kleinen Flächeneinheiten gegliedert sind.
Kantonale Unterschiede
Die politische Organisation der lokalen Ebene liegt vollständig in der Kompetenz der Kantone. Daher unterscheiden sich die Gemeinden an Größe und Einwohnern sehr stark - nämlich von 30 (in Corippo, TI) bis 370.000 (Stadt Zürich). Doch auch hinsichtlich ihres Aufgabenbereichs und ihres administrativen Aufbaus differiert die Regelung der Verwaltung von einem Kanton zum anderen.
Als Folge der regionalen Selbständigkeiten - die an sich positiv sind, weil sie zu mehr Bürgernähe als in anderen Staaten führen - wird der Gemeindestand durch lokale Entscheidungen (verschiedene Fusionen, Trennungen, territoriale Änderungen) bestimmt.
Kleinräumiger Kataster
Der Artikel 82 sagt über die kleinsten Verwaltungseinheiten der Schweiz nur einen, aber die örtlichen Verhältnisse prägenden Satz: "Die kleinste Verwaltungseinheit für Bestandteile der amtlichen Vermessung bildet die Gemeinde" (siehe Artikel 82 zum Thema "Unterhalt der amtlichen Vermessung und Archivierung der Dokumente").
Dies und die Entscheidungsmöglichkeiten der Bürgerschaft nimmt - wie auch in anderen alpinen Ländern - Rücksicht auf die aus der kleinräumigen Gliederung von Kultur und Landschaft folgenden historischen Gegebenheiten, Empfindlichkeiten und Usancen.
Mit o.e. Bestimmung sind die schweizerischen Gemeinden teilweise für die Organisation des Kataster und des Grundbuches zuständig - wofür z.B. im landschaftlich vergleichbaren Österreich der politische Bezirk und in den Grundsatzentscheidungen der Bund verantwortlich ist (siehe Vermessungsgesetz ~1980).
Gemeindereformen, Probleme und Vergleich zu Ö/D
Die unteren Verwaltungsebenen und institutionellen Gliederungen der Schweiz sind gut dokumentiert, aber sehr vielfältig und von außen nicht immer leicht durchschaubar. So haben derzeit 118 Gemeinden keine zusammenhängende Fläche (150 Exklaven bzw. Inseln, durch Gewässer abgetrennte Gebiete usw).
Ferner gab es im Jahr 1990 noch 3021 Gemeinden, 2000 nur mehr 2899 und zu Jahresbeginn 2005 nur 2763 Kommunen. Ihre Zahl ist also in 15 Jahren um fast 10% gesunken. Diese eher kontinuierliche Abnahme steht in deutlichem Gegensatz etwa zu Österreich, wo die Gemeindefusionen Sache des jeweiligen Bundeslandes sind und daher in größeren Abständen, aber dann auch in viel größerem Umfang erfolgt sind. Auch in Deutschland wurden die entsprechenden Änderungen der lokalen Verwaltung mehr durch die Politik und weniger durch die Bürger selbst entschieden.
In den meisten Erhebungen innert der Schweiz stellen die politischen Gemeinden das niedrigste Erfassungsniveau dar. Wegen ihrer auch flächenmäßig stark schwankenden Größe (etwa 0,3 km² im Kanton Aargau bis etwa 300 km² (fast 1% der Schweizer Fläche) im Wallis) ist dies für GIS- und andere räumliche Analysen jedoch hinderlich. Auch zeitliche Analysen werden erschwert, weil sich die Struktur der untersten Verwaltungsebene durch Gemeindereformen und ihre Folgen (Fusionen, Trennungen, Änderungen des Grenzverlaufs) jährlich in rund 1 Prozent der Gemeinden ändern.
Regionale Verwaltungseinheiten
Die Einheiten der regionalen Gliederung sind die einander über- und untergeordneten Verwaltungsebenen. In den Staaten Mitteleuropas gibt es jeweils 4-6 solcher Ebenen, zu denen vor allem gehören:
- Bundesland, Teil- oder Freistaat, autonome Provinz (früher auch Gau), Gouvernement usw.
- Regierungsbezirk (ín 8 deutschen Ländern), Region, in Osteuropa Gebiet (Oblast, Kraj) oder Landschaftsverband, in England Grafschaft, in Frankreich, Griechenland und Japan Präfektur usw.
- Landkreis, Stadtkreis bzw. Statutarstadt, Verwaltungs- bzw. politischer Bezirk
- Verwaltungsgemeinschaft (in 5 deutschen Bundesländern) als teilweise gemeinsame Verwaltung selbständiger Gemeinden desselben Landkreises; andernorts Distrikt, Gerichtsbezirk o.ä. genannt
- Politische Gemeinde als unterste Verwaltungseinheit; für technische Belange kann sie noch in
- Ortsteile oder Katastralgemeinden unterteilt sein.
- Für die Durchführung politischer Wahlen werden viele Gemeinden noch weiter untergliedert; die Wahlsprengel haben im Regelfall Einwohnerzahlen von einigen Hundert (siehe auch Wahlkommission).
Thematische Gliederung der Verwaltung
Die Gliederung der fachlichen Bereiche hat meistens etwas weniger Ebenen:
- Ministerien und ihre Teile wie Sektionen, Fachabteilungen usw.
- Landesregierung etc., ähnlich wie oben
- Kreis-, Bezirksämter oder Magistrate und deren Referate
- Bürgermeister- oder Gemeindeämter, Sachbearbeiter usw.
Regional-hierarchisch ist neben der Exekutive auch die Jurisdiktion aufgebaut. Dem entspricht in der Verwaltungsgerichtsbarkeit - beispielsweise in Deutschland:
- Bundesverwaltungsgericht - Oberverwaltungsgerichte - Verwaltungsgerichte
Weitere Beispiele politischer Verwaltungsgliederung
Im folgenden werden stichwortartig verschiedene Arten der Gliederung angeführt.
- Verwaltungsgliederung Englands, Verwaltungsgliederung Österreichs, Verwaltungsgliederung der Slowakei, Woiwodschaft
- Département (Frankreich), Arrondissement, Unterpräfektur
- Römische Provinz, Verwaltungsbehörde, Bezirk (DDR)
- Landesverwaltung, Bezirksverwaltung, Bezirkshauptmannschaft, Bezirksvertretung; Landvogtei, Landsgemeinde (Schweiz)
- Verwaltungsgerichtsordnung, Verwaltungsverfahren, Zusammenlegung
- WikiProjekt Verwaltungseinheiten, Selbstverwaltungseinheit.
Verwaltungseinheiten in Unternehmen und Ämtern
(folgt später; allenfalls bitte ergänzen). Einige Stichworte: