Akkreditiv

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Ein Akkreditiv (von lat. credere, glauben) ist eine Bescheinigung einer Person oder Körperschaft gegenüber einer anderen.

Bankwesen

Im Bankwesen ist das Akkreditiv üblicherweise an eine andere Bank gerichtetes Zahlungsversprechen eines Kreditinstitutes , das an die Vorlage und Weiterleitung bestimmter Dokumente geknüpft ist.

In seiner ursprünglichen Form, als Kreditbrief, diente das Akkreditiv zur Bargeldversorgung auf Reisen, womit der körperliche Goldtransport mit seinen Risiken vermieden werden konnte.

Heutzutage handelt es sich ein Zahlungsinstrument im Außenhandel. Es gibt keine gesetzlichen Regelungen. Üblicherweise werden die "Einheitliche Richtlinien und Gebräuche für Dokumentenakkreditive (ERA 500)" der Internationalen Handelkammer, Paris(ICC) dem Akkreditiv zugrundegelegt.

Der Importeur einer Ware beauftragt seine Bank, im Herkunftsland der Ware ein Akkreditiv zu eröffen. Diese erstellt eine Akkreditivurkunde in dem die Ware hinsichlich Art, Menge und Verpackung beschrieben wird und Fristen für die Vorlage der Dokumente und den Versand genannt werden. Ferner werden die Dokumente spezifiziert, die für den Export und die Verzollung notwendig sind.

Hierbei handelt es sich unter anderem um:

In der Akkreditivurkunde, meist an eine ausländische Korrespondenzbank oder eine Bank nach Wahl des Exporteurs -to whom it may concern- adressiert, verpflichtet sich die Bank des Importeurs unwiderruflich zur Zahlung bei Übersendung der benannten Warendokumente, die die Ware verbriefen.

Die ausländische Bank teilt dem Exporteur die Eröffnung des Akkreditives mit und fordert zur Einreichung der genannten Dokumente auf. Nach sorgfältiger Prüfung der Dokumente erfolgt die Zahlung an den Exporteur, beziehungsweise die Aushändigung des begleitenden Wechsels. Die Dokumente werden von der Auslandsbank an die akkreditiv-erstellende Bank übersandt und von dieser wiederum geprüft und anschließend dem Importeur ausgehändigt. Mit den Transportdokumenten kann der Importeur dann den Besitz an der Ware erlangen.

Die an der Abwicklung eines Akkreditives beteiligten Banken befassen sich nur mit Dokumenten, die die Ware verkörpern und nicht mit der eigentlichen Ware.

wirtschaftliche Bedeutung für den Importeur

Das Akkreditiv erspart bei Importeur Liquidität für die Zeit des Transportes.

wirtschaftliche Bedeutung für den Exporteur

Der Exporteur kommt frühzeitig zum Gegenwert für die Ware und kann beim Versand der Ware sicher sein, den vereinbarten Erlös zu erhalten.

wirtschaftliche Bedeutung für die Bank

Akkreditive gelten als Eventualverbindlichkeiten bis zur Übergabe der Dokumente an den Importeur. Sie werden separat als Zusatz in der Bilanz ausgewiesen und belasten die Eigenkapitalbindung der Bank nur teilweise, meist hälftig. Für Akkreditiveröffnung und Dokumentenprüfung werden Provisionen in Rechnung gestellt.

Siehe auch: Dokumenteninkasso, Dokumentenakkreditiv

Diplomatie

Im diplomatischen Zusammenhang bedeutet Akkreditiv das Beglaubigungsschreiben, das die Regierung des Entsendestattes zur Akkreditierung eines Diplomaten zur Vorlage bei der Regierung des Empfangsstaats ausstellt.