Das Katasteramt oder Liegenschaftskataster hat die Aufgabe alle Liegenschaften (Gebäude und Grundstücke) zu kartieren und zu beschreiben.
Das Katasteramt erstellt dazu das Katasterkartenwerk (Flurkarte) im Maßstab 1:500 bis 1:2000. Mit Einzug der Rechnertechnik in das Katasterwesen wird auf die Automatisierte Liegenschaftskarte umgestellt.