Vertrag von Amsterdam

Vertrag zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union
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Der Vertrag von Amsterdam wurde von den EU-Staats- und Regierungschefs am 16. und 17. Juni 1997 verabschiedet und am 2. Oktober 1997 unterzeichnet. Er trat am 1. Mai 1999 in Kraft.

Der Vertrag von Amsterdam verändert und ergänzt den Vertrag von Maastricht, löst diesen aber nicht ab. Er sollte ursprüngliche dazu dienen, die Europäische Union auch nach der Osterweiterung handlungsfähig zu halten. Eine durchgreifenden Reform der EU scheiterte allerdings und machte weitere Reformen nötig (siehe dazu Vertrag von Nizza und Europäische Verfassung).

Demokratisierung

Der Vertrag weitete die Befugnisse des Europäischen Parlament erheblich aus, indem er seine Rechte im Mitentscheidungsverfahren stärkte. Das Mitentscheidungsverfahren war in einigen Bereichen bereits im Vertrag von Maastricht eingeführt worden und stellt das Parlament auf die Stufe des Ministerrates. Mit dem Vertrag von Amsterdam gilt das Mitentscheidungsverfahren nun in allen Bereichen, in dem der Ministerrat mit qualifizierter Mehrheit entscheidet. Eine Ausnahme bildete allerdings weiterhin die Landwirtschaft – der größter Finanzposten der Europäischen Union.

Auch bei der Ernennung der Kommision wurden die rechte des Europäischen Parlaments erweitert: Nach Inkrafttreten des Vertrags von Amsterdam muss das Parlament nicht nur der Ernennung der Kommission als ganzes zustimmen, sondern auch vorab der Ernennung des Kommissionspräsidenten | Kommisionspräsident.

Beschäftigungspolitik

Aufgrund steigender Arbeitslosigkeit in Europa wurde erstmals die Beschäftigungspolitik als Hauptziel in die Verträge mit aufgenommen. Allerdings blieb die Beschäftigungspolitik weiterhin in der Hand der Nationalstaaten, es wurde aber eine bessere Koordination der Maßnahmen der Mitgliedsstaaten vereinbart.

Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

Mit dem Vertrag von Amsterdam wurde das Ziel zur Einrichtung des ‚Raums für Freiheit, Sicherheit und des Rechts’ in die Verträge aufgenommen. Im Zuge dessen wurden die Rechte der europäischen Polizeibehörde Europol erweitert und das Schengener Abkommen in die Verträge integriert. Großbritannien und Irland behielten sich allerdings vor, vorerst nicht dem Abkommen beizutreten.

Die Mitgliedsstaaten vereinbarten auch eine engere Zusammenarbeit in den Bereichen Visa-, Asyl- und Einwanderungswesens. Allerdings wurden keine Mehrheitsentscheidungen in diesem Bereich eingeführt. Dies soll allerdings fünf Jahre nach Inkrafttreten des Vertrags erneut geprüft werden.

Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)

Im Zuge der Entwicklung einer gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik schafften die Staats- und Regierungschefs den Posten eines Hohen Vertreter der gemeinsamen Außen – und Sicherheitspolitik (auch kurz als Mr. GASP bezeichnet), der die Union nach außen repräsentieren sollte.

Die Beschlüsse im Ministerrat werden jedoch weiter Einstimmig gefasst, und ermöglicht so jedem Land ein Vetorecht. Lediglich die Umsetzung von Beschlüssen, die im Rat einstimmig gefasst wurden, können mit Mehrheitsentscheidung beschlossen werden.

Reform der Institutionen der Europäischen Union

Um auch bei einer erweiterten Union handlungsfähig zu bleiben wurde vereinbart, dass die größeren Staaten nach der Erweiterung auf ihren zweiten Kommissar verzichten. Außerdem wurde im Vertrag von Amsterdam festgelegt, dass das Europäische Parlament nach der Erweiterung der EU 700 Mitglieder nicht überschreitet. Das Mehrheitsverfahren wurde ausgedehnt. In vielen Bereichen wurde die Einstimmigkeit allerdings beibehalten.