Großadmiral

höchster Dienstgrad des Seeoffizierskorps in den Marinen verschiedener Staaten im 20. Jahrhundert
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 15. Januar 2006 um 12:25 Uhr durch Sarge Baldy (Diskussion | Beiträge) (+es). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Großadmiral war der höchste Dienstgrad in Kaiserlicher Marine, Reichsmarine und Kriegsmarine.

Ärmeltresse eines Großadmirals der Kriegsmarine

Als Äußeres Zeichen tragen diese einen Großadmiralstab.

Entstehung

Der Rang entstand auf Bitten der Kaiserlichen Marine die einem dem Generalfeldmarschall ähnlichen Rang haben wollte. Am 3. Mai 1900 nahm Wilhelm II. den Rang an und führte ihn somit ein.

Der erste Admiral, der in der deutschen Flotte zum Großadmiral ernannt wurde, war Hans von Koester. Die Ernennung erfolgte am 28. Juni 1905.

Der Rang wurde bis zum Ende des Kaiserreiches vier mal an Admirale und zweimal ehrenhalber vergeben.

In der Reichswehr wurde der Rang nicht vergeben.

Im Zweiten Weltkrieg wurde der Rang am 1. April 1939 für Erich Raeder wieder eingeführt. Nach dessen Entlassung wurde Karl Dönitz unter Übergehung des Generaladmiral Ranges am 30. Februar 1943 zum Großadmiral befördert.

Nachkriegszeit

Die Deutsche Marine der Bundeswehr kennt diesen Dienstgrad nicht, die Volksmarine der NVA der DDR kannte aber das sowjetische Pendant Flottenadmiral.

Kaiserliche Marine

Großadmirale der Kriegsmarine