Die Bildtafel der Verkehrszeichen im Deutschen Reich von 1938 bis 1945 zeigt die Verkehrszeichen im Deutschen Reich, wie sie durch die Neufassung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in der Fassung vom 13. November 1937 beschlossen worden sind. Diese StVO trat am 1. Januar 1938 in Kraft.[1]
Die StVO von 1937 war eine vollständige Neufassung, die mit vielen Ergänzungen und Änderungen bis in die 1970er Jahre gültig blieb. In der Bundesrepublik Deutschland wurde sie zum 1. März 1971 durch eine neue Ordnung ersetzt,[2] in der Deutschen Demokratischen Republik erst am 1. Januar 1978.
Bereits am 28. Mai 1934 war eine neue Reichs-Straßenverkehrs-Ordnung erlassen und verordnet worden.[3] Die wesentlich umfassendere Neufassung von 1937 war zum einen den schnellen straßenverkehrstechnischen Fortschritten und dem Anwachsen des Verkehrs geschuldet, zum anderen wurden nun auch die Kompetenzverlagerungen und Strukturveränderungen innerhalb des inzwischen gefestigten nationalsozialistischen Staates deutlich. Zeichnete für die StVO von 1934 noch der aus der Weimarer Republik übernommene Verkehrsminister Paul von Eltz-Rübenach verantwortlich, traten 1937 anstelle eines Verkehrsministers der Innenminister Wilhelm Frick, der Reichsführer-SS und Chef der deutschen Polizei im Innenministerium Heinrich Himmler sowie Fritz Todt als Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen als Herausgeber der Verkehrsordnung auf.
Ein wesentliches Anliegen der Straßenverkehrs-Ordnung von 1937 war in Bezug auf die Verkehrszeichen eine Überarbeitung der nicht einprägsamen und für den Autofahrer schlecht erfassbaren Sperrschilder. Zudem wurde festgelegt, dass die bis dahin genutzte Wirtschaftswerbung in Verbindung mit Verkehrszeichen unzulässig ist.[4] Wie die 1937 verwirklichten Zeichen zeigen, orientierte sich die StVO sehr nahe an den internationalen Richtlinien für Verkehrszeichen und musterte viele ältere deutsche Zeichen, die einen Sonderweg beschritten, aus.
Farben
Den Verkehrszeichen wurde 1937 die Farbkarte RAL 840 B 2 zugrunde gelegt,[5] die seit Juni 1932 eingeführt worden war.[6] Diese Farbkarte wurde während des Zweiten Weltkriegs – 1939/1940 – durch das Farbtonregister 840 R ersetzt, das insbesondere auch auf die Farben für Kriegsgerät einging. Dieses Register behielt bis 1971 seine Gültigkeit und wurde mit der damaligen StVO-Neufassung durch neue RAL-Systeme ersetzt.[7][8]
Folgende Farbtöne wurden im Farbtonregister 840 B 2 für die Verkehrszeichen festgelegt. Nach dem Gedankenstich folgen die heutigen RAL-Nummern, die bereits im Register 840 R bestanden:[6]
- RAL 6 (rot) – RAL 2002 (Blutorange)
- RAL 24 (gelb) – RAL 2007 (Leuchthellorange)
- RAL 32 h (blau) – RAL 5002 (Ultramarinblau)
Für schwarz und weiß wurde zwar keine Norm festgelegt, doch zur Orientierung darauf hingewiesen, dass die Normfarbe für weiß RAL 1 (RAL 9002 – Grauweiß) und für schwarz RAL 5 (RAL 9005 – Tiefschwarz) ist. Festgelegt war zudem ein weißer Anstrich für die Pfosten der Verkehrszeichen.[5]
Da eine Vielzahl der damaligen Zeichen in emaillierten Ausführungen erschienen, konnte es zu erheblichen Farbabweichungen kommen, da Email erst ab 1940 nach RAL definiert wurde.[9] Die produzierenden Firmen wählten daher oftmals Näherungswerte. Insbesondere während der zweiten Phase des Krieges mussten Farben vielfach gestreckt werden, da beispielsweise Farbpigmente nicht mehr lieferbar waren. Oftmals wurde dann als Zuschlagsstoff auf billige Weißpigmente zurückgegriffen, was die vorgeschriebenen Farbwerte erheblich verändern konnte.
Typographie
Die typographische Grundlage bildete das Normblatt DIN Vornorm 1451. Als Empfehlung wurde festgelegt, dass die dort enthaltenen Schriften eine Mindeststrichstärke von 7 Millimeter einhalten sollten. Die auf den Verkehrsschildern erscheinenden Zahlen sollten die Höhe der Versalien besitzen. Große Buchstaben hatten dabei nicht unter 50 Millimeter und Kleinbuchstaben nicht unter 35 Millimeter hoch abgebildet werden. Ausnahmen von diesen Regelungen wurden auf eigenen Musterblättern dargelegt.[5]
Da insbesondere typographische Zeichen zur damaligen Zeit oft noch von Schildermalern erstellt wurden, konnte es zu deutlichen Abweichungen im Schriftbild und der Ausprägung einzelner Buchstaben kommen.
Herstellung
Die aufzustellenden Zeichen mussten licht- und wetterbeständig sein. Insbesondere bei Warnzeichen war es erwünscht, diese rückstrahlend, leuchtend oder beleuchtet auszuführen.[5]
I. Warnzeichen
(Bilder 1 bis 10)
-
Bild 1: Allgemeine Gefahrenstelle
-
Bild 2: Querrinne
-
Bild 3: Kurve
-
Bild 4: Kreuzung
-
Bild 5: Beschrankter Eisenbahnübergang
-
Bild 6: Unbeschrankter Eisenbahnübergang
-
Bild 7: Dreistreifige Bake (links) – vor unbeschranktem Übergang
-
Bild 8: Dreistreifige Bake (rechts) – vor beschranktem Übergang
-
Bild 9: Zweistreifige Bake (links)
-
Bild 10: Einstreifige Bake (rechts)
II. Gebots- und Verbotszeichen
(Bilder 11 bis 31)
-
Bild 11: Verkehrsverbot für Fahrzeuge aller Art
-
Bild 12: Verbot einer Fahrtrichtung oder Einfahrt
-
Bild 13: Verkehrsverbot für Kraftwagen
-
Bild 14: Verkehrsverbot für Krafträder
-
Bild 15: Verkehrsverbot an Sonn- und Feiertagen
-
Bild 16: Verkehrsverbot an Sonn- und Feiertagen
-
Bild 17: Gebot für Radfahrer, Verbot für alle anderen Verkehrsteilnehmer, den bezeichneten Weg oder Straßenteil zu benutzen.
-
Bild 18: Verkehrsverbot für Fahrzeuge über ein bestimmtes Gesamtgewicht
-
Bild 19: Verkehrsverbot für Fahrzeuge über eine bestimmte Breite (z.B. 2 m, 2.25 m usw.)
-
Bild 20: Verkehrsverbot für Fahrzeuge über eine bestimmte Höhe (z.B. 3 m, 3.20 m usw.)
-
Bild 21: Verbot der Überschreitung bestimmter Fahrgeschwindigkeiten (z.B. 30 km, 40 km usw. je Stunde)
-
Bild 22: Halteverbot
-
Bild 23: Parkverbot
-
Bild 24: Vorgeschriebene Fahrtrichtung – Rechts
-
Bild 25: Vorgeschriebene Fahrtrichtung – Geradeaus
-
Bild 26: Vorgeschriebene Fahrtrichtung – Rechts abbiegen
-
Bild 27: Vorgeschriebene Fahrtrichtung – Rechts abbiegen oder geradeaus
-
Bild 28: Einbahnstraße
-
Bild 29: Haltzeichen an Zollstellen
-
Bild 30: Vorfahrt auf der Hauptstraße achten!
-
Bild 31: Droschkenplatz
III. Hinweiszeichen
(Bilder 32 bis 52)
-
Bild 32: Parkplatz
-
Bild 33: Vorsichtszeichen
-
Bild 34: Hilfsposten
Zeichen für Laternen, die nicht die ganze Nacht über brennen
(Bilder 35 bis 36)
-
Bild 35: Ring für Laternenpfähle
-
Bild 36: Schild für Laternen an Überspannungen
Ortstafel
(Bilder 37 bis 38)
-
Bild 37: Vorderseite
-
Bild 38: Rückseite
Wegweiser für Reichsstraßen
(Bilder 39 bis 41)
-
Bild 39
-
Bild 40
-
Bild 41
Wegweiser für sonstige befestigte Straßen
-
Bild 42
Wegweiser für unbefestigte Straßen
-
Bild 43
Reichsstraßen-Nummernschild
-
Bild 44
Zeichen für Ring- oder Sammelstraßen für Fernverkehr
-
Bild 45
Vor-Wegweiser
(Bilder 46 bis 51)
-
Bild 46
-
Bild 47
-
Bild 48
-
Bild 49
-
Bild 50
-
Bild 51
Zeichen für Hauptverkehrsstraßen
-
Bild 52
IV. Zeichen zur Leitung des Verkehrs bei Straßensperrungen
(Bilder 53 bis 58)
Wegweiser für Umleitungen
(Bilder 55 bis 56)
-
Bild 55: Umleitung mit Umleitungspfeil
-
Bild 56: Umleitung ohne Umleitungspfeil
Tafel für Umleitung des Verkehrs auf Reichsstraßen
(Bilder 57 bis 58)
-
Bild 57: Skizze
V. Die wichtigsten der nach $ 50 bis zum 31. März 1939 zu ersetzenden älteren Zeichen
(Bilder 59 bis 73)
Sperrschilder für dauernde Sperrungen
(Bilder 59 bis 64)
-
Bild 59
-
Bild 60
-
Bild 61
-
Bild 62
-
Bild 63
-
Bild 64
Sperrschilder für Sperrungen an Sonn- und Feiertagen
(Bilder 65 bis 69)
-
Bild 65
-
Bild 66
-
Bild 67
-
Bild 68
-
Bild 69
Zeichen für Geschwindigkeitsbeschänkungen
(70 bis 72)
-
Bild 70
Zeichen für Geschwindigkeitsbeschänkung vor Schulen
-
Bild 73
Bis 1945 nachträglich zur StVO hinzugefügte Bilder sowie zusätzliche Neuerungen
1938
Am 5. Juni war der Autobahn-Reiseruf eingeführt worden, für den eine mit Kreide zu beschriftende schwarze Tafel im Mittelstreifen der Autobahnen aufgestellt wurde. Mit Kriegsbeginn, am 1. September 1939, wurde diese Serviceleistung von Post und Reichsbahn wieder eingestellt.[10] Am 1. November trat eine weitere Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung in Kraft, zu der zwei neue Bilder (Bild 30a, 30b) gehörten.[11]
-
Tafel des Autobahn-Reiserufs in unmittelbarer Nähe einer Tankstelle oder Raststätte. Die Beschriftung hatte der für den jeweiligen Streckenabschnitt zuständige Tankwart vorzunehmen.
-
Bild 30a: Halt! Vorfahrt auf der Hauptstraße achten! Das Zeichen mußte von innen oder außen beleuchtet sein oder rückstrahlende Wirkung besitzen.
-
Bild 30b: Skizze für die Kennzeichnung einer Straße, auf der zur Beachtung der Vorfahrt gehalten werden muss. Mit den parallel gestellten roten Fahrbahnmarkierungen längs einer Nebenstraße sollte der Autofahrer zum Abbremsen bei der Zufahrt auf eine Hauptstraße gebracht werden. Der 200 Millimeter breite Querstreifen bildete dann die Haltelinie und ermöglichte gleichzeitig einen gefahrloseren Übergang für Fußgänger.
1943
In der StVO-Novelle vom 19. Mai 1943 wurde ein neues Bild (Bild 34a) eingeführt, das auf Rufstellen des NSKK-Verkehrshilfsdienstes hinweisen sollte. Es war am rechten Fahrbahnrand in nächster Nähe zu dem Gebäude aufzustellen, in dem sich die Rufstelle befand. Die neuen Zeichen mußten vom Nationalsozialistische Kraftfahrkorps selbst beschafft und erhalten werden. Die weiße Umrandung war als Leuchtrand auszuführen.[12]
-
Bild 34a: Rufstelle des NSKK-Verkehrshilfsdienstes
Zusatztafeln
-
Baustelle
-
Ende
-
Drei scharfe Kurven folgen
-
Vorsicht! Starkes Gefälle! Diese Zusatztafeln wurden erst seit den frühen 1940er Jahre aufgestellt.[13]
Weitere Zusatzbeschilderung
Seit den frühen 1940er Jahren wurden witterungsbedingt kleine gelbe Fähnchen aufgestellt, welche die Aufschrift „Glatteis“ trugen.[14]
Kennzeichen für Bahnübergänge in Schienenhöhe
Diese Zeichen waren nicht in die Straßenverkehrsordnung aufgenommen worden. Ihre Anordnung und Aufstellung regelte die seit 1937 unter Reichshoheit gestellte Deutsche Reichsbahn.
-
Warnkreuz für beschrankten ein- oder mehrgleisigen Bahnübergang
-
Warnkreuz für unbeschrankten eingleisigen Bahnübergang
-
Warnkreuz für unbeschrankten mehrgleisigen Bahnübergang
-
Warnkreuz mit Blinklicht für unbeschrankten eingleisigen Bahnübergang
-
Warnkreuz mit Blinklicht für unbeschrankten mehrgleisigen Bahnübergang
Autobahnbeschilderung
Folgende Zeichen waren nicht in der Neufassung enthalten und blieben größtenteils bis zur StVO-Novelle 1956 unverändert erhalten. Auch bei der Autobahnbeschilderung wurde die Farbgebung der Reichs-Straßenverkehrs-Ordnung angewandt. In der Regel waren die großen Autobahntafeln aus Holz und Sperrholz gefertigt. Sie besaßen eine weiße Umrandung, die entweder aufgemalt oder als Holzrahmung ausgeführt sein konnte. Die Buchstaben wurden aufgemalt oder waren in einigen Fällen zusätzlich auch plastisch ausgeführt.
Ab 1937 wurde damit begonnen, die bis dahin hellen Betonfahrbahnen schwarz zu färben, um im Kriegsfall feindlichen Flugzeugen keine Orientierung zu bieten.[15]
Wegweiser zur Reichsautobahn
-
Wegweiser zur Reichsautobahn, Anfang der 1940er Jahre
Tafeln im Mittelstreifen
-
Weitere Autobahnausfahrt-Ankündigungstafel – hier mit der Zusatztafel Tankstellenvorankündigung aus einem US-amerikanischen Film, der 1945, kurz nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs entstand. Das Sinnbild „T“ im Kreis wurde in der Bundesrepublik Deutschland bis 1971 verwendet.
-
Autobahnausfahrt-Ankündigungstafel unmittelbar an der Ausfahrt. Die Buchstaben waren ungewöhnlicherweise plastisch ausgeführt und entsprachen in keiner Weise der DIN-Vornorm 1451. Nach einem Film, der während des US-amerikanischen Vormarsches im März 1945 entstand.
Tafeln am rechten Fahrbahnrand
-
Autobahnausfahrt-Vorwegweiser mit Tankhinweis im Jahr 1938 an einem fertiggestellten Autobahnteilstück der geplanten Strecke Frankfurt am Main – Karlsruhe – Basel.
-
Der nachfolgende Autobahnausfahrt-Vorwegweiser an der selben Strecke. Die bei Darmstadt gelegene Tankstelle war die erste an einer Autobahn und im Mai 1936 eröffnet worden.
-
Autobahnausfahrt-Vorwegweiser 1938 an einem fertiggestellten Autobahnteilstück der geplanten Strecke Frankfurt am Main – Karlsruhe – Basel.
-
Autobahnausfahrt-Vorwegweiser an der Autobahn München – Salzburg, 1938
-
Autobahnausfahrt-Vorwegweiser ohne Distanzangaben im Jahr 1945 an der Autobahn München – Berlin
-
Autobahnausfahrt-Vorwegweiser ohne Distanzangaben im Jahr 1939 an der Autobahn Berlin – Breslau
-
Bake an Autobahnen 1938: 600 Meter zur Ausfahrt. Weitere Baken standen nach 400 und 200 Metern.
-
Pfeilschild: Ausfahrt von Reichsautobahnen, 1938 an der Autobahn München – Salzburg.
-
Ankündigungstafel: Autobahn-Ende in 1000 Metern, 1938
-
Autobahn-Vorankündigung: Wildwechsel durch Hirsche auf 500 Metern, 1938. Die Umrisse des Sinnbildes und der Typographie wurden zusätzlich durch runde Reflektoren nachgezeichnet.
-
Autobahn-Vorankündigung: Wildwechsel durch Wildschweine auf 1200 Metern. Die Umrisse des Sinnbildes wurden zusätzlich durch runde Reflektoren nachgezeichnet. Die Sinnbilder für „Hirsch“ und „Wildschwein“ waren standardisiert, wiesen jedoch je nach Ausführung Unterschiede auf.
-
Wildwechselankündigung auf der Reichsautobahn Berlin – Stettin. Die Reflektoren sind deutlich sichtbar.
Weblinks
Anmerkungen
- ↑ Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1937, Nr. 56, Tag der Ausgabe: Berlin, 16. November 1937, S. 1190.
- ↑ Bundesgesetzblatt 96, Teil 1, ausgegeben zu Bonn, 11. August 1976, S. 1611.
- ↑ Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1934, Nr. 59, Tag der Ausgabe: Berlin, 30. Mai 1934, S. 455 ff.
- ↑ Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1937, Nr. 56, Tag der Ausgabe: Berlin, 16. November 1937, S. 1181.
- ↑ a b c d Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1937, Nr. 56, Tag der Ausgabe: Berlin, 16. November 1937, S. 1195.
- ↑ a b Johannes Denecke: Lackfarben 1932–1945. In: Johannes Denecke Tarnanstriche des deutschen Heeres 1914 bis heute, Bernard & Graefe, Bonn 1999, ISBN 3-7637-5990-5. S. 104–106.
- ↑ Straßenverkehrstechnik 4, 1973 (17. Jahrgang), S. 138–139; hier: S. 131.
- ↑ Johann Peter Noth, Reimund Wieg: 20 Jahre Gütezeichen-Verkehrszeichen. In: Straßenverkehrstechnik 4, 1978 (22. Jahrgang), S. 138–139; hier: S. 138.
- ↑ Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht. Verlag Chemie, Weinheim an der Bergstraße 1958, S. 444.
- ↑ Volkhard Stern: Reichsautobahn und Reiseruf – Ein früher Fernsprechdienst für Reisende im Kraftfahrzeug. In: „Das Archiv. Magazin zur Post- und Telekommunikationsgeschichte“, 1, 2008, S. 28–33; hier S. 32.
- ↑ Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1938, Nr. 168, Tag der Ausgabe: Berlin, 17. Oktober 1938, S. 1434.
- ↑ Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Verhalten im Straßenverkehr. In: Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1943, Nr. 55, Tag der Ausgabe: Berlin, 31. Mai 1943, S. 334.
- ↑ Kurt Albrecht: „Kraftfahrtechnischer Leitfaden.“ 8. Auflage, Elbe Verlag, Dresden 1943. S. 291 sowie Tafel 115.
- ↑ Kurt Albrecht: „Kraftfahrtechnischer Leitfaden.“ 8. Auflage, Elbe Verlag, Dresden 1943. S. 293.
- ↑ Volkhard Stern: Reichsautobahn und Reiseruf – Ein früher Fernsprechdienst für Reisende im Kraftfahrzeug. In: „Das Archiv. Magazin zur Post- und Telekommunikationsgeschichte“, 1, 2008, S. 28–33; hier: S. 28.