Legislative

gesetzgebende Gewalt
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 14. Mai 2003 um 09:20 Uhr durch 217.5.97.71 (Diskussion) (Verwandte Themen: Europäisches Parlament, Rat der Europäischen Union). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

von lat. lex, legis: Das Gesetz

Die Legislative ist in einer Demokratie eine der drei unabhängigen Gewalten neben Exekutive (Vollziehung) und Judikative oder Justiz (Rechtsprechung).

Sie ist zuständig für die Gesetzgebung.

In der Bundesrepublik Deutschland bilden der Bundestag und Bundesrat die Legislative.

Verwandte Themen: Europäisches Parlament, Rat der Europäischen Union